DMB Zossen

Bahnhofstraße 25
15806 Zossen Webmaster:
Arnulf Triller
 

DMB Zossen

Deutscher Mieterbund Zossen und Umgebung e.V. - Ihr Mieterverein für Zossen und seine Ortsteile Wünsdorf, Dabendorf, Glienick, Lindenbrück, Waldstadt, Zesch am See, Nächst Neuendorf, Schöneiche, Schünow, Werben, Nunsdorf. Viele unserer Mitglieder kommen aber auch aus Baruth, Dahlewitz, Mahlow, Blankenfelde oder Rangsdorf. Andere Brandenburger Mietervereine finden Sie hier.

 

Counter

Besucher:850628
Heute:128
Online:1
 

Was leistet der DMB Zossen für Sie?

Mietersprechstunde zu den Themen: Wohnungsmängel (wie z.B. Lärm, Feuchtigkeit oder Schimmel), Mietminderung, Fragen zum Mietvertrag und das Mieten einer Wohnung oder eines Hauses, Betriebskostenabrechnung, Betriebskostenüberprüfung (oft auch Nebenkostenabrechnung oder Nebenkostenüberprüfung genannt), Mieterhöhung, Modernisierung, Vermieterkündigung, Ihre Rechte, selbst die Kündigung zu erklären, Rückgabe, Schönheitsreparaturen und Umzug, Makler, Maklerverträge und Provision, Rechte und Pflichten als Mieter, wie z.B. Haustierhaltung, Gartennutzung oder Hausordnung. Dazu müssen Sie nicht unbedingt in Zossen, Baruth, Am Mellensee, Blankenfelde-Mahlow oder Rangsdorf wohnen. Die Rechtsschutzversicherung ist ein Bestandteil der Vereinsmitgliedschaft.

 

Schönheits-Reparaturen 2

Art und Weise der Ausführung - Vertragsklausel

Oft wird um die Art und Weise gestritten, wie der Mieter Schönheitsreparaturen auszuführen hat. Das hat dazu geführt, dass Vermieter versucht haben, immer strengere Reglementierungen in die Mietverträge zu schreiben. Dies kann aber schnell zur Unwirksamkeit der Klausel führen.

  • Steht im Mietvertrag: "Der Mieter muss die Schönheitsreparaturen von einer Fachfirma ausführen lassen", ist die ganze Klausel unwirksam. Der Mieter muss gar nicht renovieren. Denn er hat immer das Recht, selbst Hand anzulegen.
  • Die Arbeiten müssen in "mittlerer Art und Güte" erbracht werden. Das heißt, der Mieter muss nicht absolute Profi-Arbeit leisten, er darf aber auch nicht pfuschen. Farbnasen beim Streichen oder nicht auf Stoß geklebte Tapeten müssen nachgebessert werden.
  • Oft wird um die Farben gestritten. Hier hat bekanntlich jeder einen anderen Geschmack. Deshalb wird ein Mieter, der in knalligen Farben gestrichen hat, bei Auszug überstreichen müssen, auch dann, wenn die Fristen noch nicht abgelaufen sind. Tipp: Einigen Sie sich mit Ihrem Nach-Mieter, ob der nicht die bunte Wohnung übernehmen will. Ansonsten gilt: Wer statt weiß ggf. in leichten Pastelltönen gestrichen hat, kann vom Vermieter nicht zur nochmaligen Schönheitsreparatur verpflichtet werden.
  • Wichtig! Neues Urteil! Steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mietvertrags: "Der Mieter darf nur mit Zustimmung des Wohnungsbaunternehmens [bzw. Vermieters] von der bisherigen Ausführungsart abweichen.", dann ist die gesamte Schönheitsreparatur-Vereinbarung unwirksam (BGH Urteil vom 28.03.2007, VIII ZR 199/06). Denn das würde bedeuten, dass der Mieter auch während der Mietzeit nicht einmal eine Wand bunt streichen oder eine Strukturtapete anbringen darf.