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13.06.08 | Maut-Vertrag: Klage in erster Instanz abgewiesen - beschwerlicher Weg zur Informationsfreiheit

Pressemitteilungen

Anlässlich der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin zur Klage gegen das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bezüglich der Akteneinsicht in den Mautvertrag erklärt der Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Karlsruhe-Land, Jörg Tauss und der ihn vertretende Rechtsanwalt, Dr. Christoph Partsch:

Maut-Vertrag: Klage in erster Instanz abgewiesen - beschwerlicher Weg zur Informationsfreiheit

Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin kann allenfalls als Teilerfolg für die Informationsfreiheit in Deutschland gewertet werden. Die Verpflichtungsklage über die vollständige Einsicht in den Vertrag wurde abgewiesen, wie auch die Klage von Toll Collect, welche jegliche Einsicht verhindern wollte.

Abzuwarten bleibt nun zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtes Berlin, welches sich in einer beeindruckenden Verhandlung sehr intensiv mit den unterschiedlichen Positionen der Prozessbeteiligten auseinandergesetzt hat. Auch bleibt abzuwarten, in welchem Umfang das Verkehrsministerium nun tatsächlich Einblick in den Maut-Vertrag gewährt. Dann wird zu prüfen sein, ob gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes oder aber auch gegen den neuen Bescheid des Ministeriums weitere Rechtsmittel notwendig sind.

Deutlich gemacht hat die Verhandlung aber auch, wie schwierig es ist, das Recht auf Informationsfreiheit in Deutschland tatsächlich um- und wie beschwerlich es ist, dieses Recht auch vor Gericht durchzusetzen. Vor diesem Hintergrund muss insbesondere die Urteilsbegründung des VG Berlin vor allem dahingehend geprüft werden, ob ein laufendes Schiedsverfahren tatsächlich ein laufendes Gerichtsverfahren im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes darstellt und somit jeglichen Zugang sperrt – egal, wie lange das Schiedsverfahren auch dauert. Dies kann nicht im Sinne der Transparenz und des Informationsfreiheitsgesetzes sein.

Weitere Informationen und Kontakt:

AZ: VG 2 A 69.07

RA Dr. Christoph Partsch
Meinekestr. 26
10719 Berlin
Tel.: (030) 88 67 64 22
Fax: (030) 31 50 51 51