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25.04.2002 | Mit Sicherheit: keine Studiengebühren im Erststudium

Pressemitteilungen

Zur heutigen abschließenden Beratung der 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) im Deutschen Bundestag er klären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, sowie der Berichterstatter für Hochschulpolitik Dr. Peter Eckardt:

Wir wollen verlässliche Rahmenbedingungen für die Zukunfts planung der Familien. Studierende und ihre Eltern brauchen bei der Aufnahme eines Studiums Klarheit, dass sie in den nächsten Jahren nicht mit zusätzlichen Kosten durch Studiengebühren belastet werden. Mit der vorliegenden Regelung stellen wir sicher, dass für ein Studium bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss sowie für ein Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, keine Studiengebühren erhoben werden.

Nach Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion können die verbleibenden Handlungsspielräume der Länder, außerhalb des grundständigen Erststudiums und in sonstigen besonderen Fällen Studiengebühren zu erheben, sinnvoll genutzt werden. Die Einführung neuer Modelle wie Studienkonten oder Bildungsgutscheine, wie sie in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vorgesehen sind, schaffen Anreize für die Hochschulen und die Studierenden gleichermaßen. Anreize etwa für die Hochschulen, ihre Studiengänge so zu optimieren, dass ein zügiges Studium möglich ist, aber auch Anreize für Studierende, das Studium zügig abzuschließen. Durch Landesrecht soll geregelt werden, welchen Umfang Studienkonten beziehungsweise Bildungsgutscheine für ein gebührenfreies Studium haben.

Wir brauchen mehr Studierende. In Deutschland nehmen der zeit rund 28 Prozent eines Jahrganges ein Studium auf; im europäischen Durchschnitt sind es 45 Prozent. Der Arbeits markt braucht Fachkräfte, die Hochschulen brauchen Studie rende. Wir brauchen also Bildungsanreize. Studiengebühren sind ein Steuerungsinstrument in die falsche Richtung. Das zeigen auch internationale Erfahrungen, zum Beispiel die Wiederabschaffung von Studiengebühren in Irland oder die steigenden Studierendenzahlen in Schottland nach Einführung von Studiengebühren in England. Studiengebühren würden zusätzlich soziale Barrieren für die Aufnahme eines Studiums errichten.

Die PISA-Studie und die Sozialerhebungen des Deutsches Stu dentenwerks haben bestätigt, dass in Deutschland auf dem Weg ins Studium bereits jetzt eine starke soziale Selektion stattfindet. Während von 100 Kindern aus der höheren Einkommensschicht 74 ein Studium aufnehmen, sind dies von 100 Kindern aus den unteren Einkommensgruppen nur acht. Diese Selektion können und wollen wir uns angesichts der Bedeutung von Bildung als wichtigste Ressource für Wohlstand und Chancengleichheit nicht länger leisten.

Mit der 6. HRG-Novelle werden wieder bundesweit- auch in Baden-Württemberg und Bayern - verfasste Studierenden schaften eingeführt. Die bisherige Regelung, die den Ländern deren Einrichtung freistellt, trägt dem Interesse an einer funktionierenden studentischen Selbstverwaltung nicht in ausreichendem Maße Rechnung. Wir wollen mehr und nicht weniger Eigenverantwortung.

Die international anerkannten Bachelor- und Masterstudien gänge, die es zur Erprobung in Deutschland seit 1998 gibt, werden aus dem Erprobungsstadium in das Regelangebot der Hochschulen überführt. Dies liegt insbesondere im Interesse der Kalkulierbarkeit und Verlässlichkeit für die angehenden Absolventinnen und Absolventen selbst. Gerade weil alle Fachleute davon ausgehen, dass wir mittelfristig nicht auf die gleichberechtigte Einführung der international bekannten und anerkannten Bachelor- und Masterabschlüsse verzichten können, gibt es keinen Grund mehr, die Überführung ins Regelangebot der Hochschulen länger aufzuschieben.

Nach sehr sorgfältiger juristischer Analyse ist in der 6.HRG-Novelle eine Klarstellung in der Frage der Befristungsregelungen der 5. HRG-Novelle enthalten. Diese gilt für alle Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der 5. HRG-Novelle in befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt waren. Auch für studentische Hilfskräfte wird es eine Übergangsfrist von einem Jahr geben. Damit wird ein positives Signal an junge Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen gesandt, die durch Fehlinformationen und die zum Teil unsachlichen Diskussionen in den letzten Monaten verunsichert worden sind.

Mit der 5. und 6. HRG-Novelle haben wir Gesetze auf den Weg gebracht, die die Reform unserer Hochschulen vorantreiben und die deutschen Hochschulen auch für ausländische Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler attraktiver machen.