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17.04.2002 | Stammzellgesetz: gelungene Abwägung zwischen Ethik und Forschungsfreiheit

Pressemitteilungen

Anlässlich der abschließenden Beratung des Entwurfes für ein Stammzellgesetz im Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss:

Der federführende Bundestagsausschuss für Bildung und For schung hat heute den Entwurf für ein Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher Embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz-StZG) mit großer Mehrheit beschlossen. Über diesen Beschluss entscheidet der Deutsche Bundestag abschließend in der 2./3. Beratung des Gesetzentwurfes, voraussichtlich nächste Woche.

Aus forschungspolitischer Perspektive ist dieser Gesetzentwurf ein gelungener Kompromiss zur notwendigen Abwägung zwischen dem ethisch gebotenen Embryonenschutz und der grundrechtlich garantierten Forschungsfreiheit. Mit dem Gesetzentwurf wird der Beschluss “Keine verbrauchende Embryonenforschung: Import humaner embryonaler Stammzellen grundsätzlich verbieten und nur unter engen Voraussetzungen zulassen” des Deutschen Bundestages vom 30. Januar zur embryonalen Stammzellforschung inhaltlich voll umgesetzt.