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17.04.2002 | HRG: Anhörung: Studiengebührenfreiheit bleibt -Studienfreiheit bleibt

Pressemitteilungen

Anlässlich der heutigen Anhörung zur 6. Novelle des Hoch schulrahmengesetzes (HRG) im Ausschuss für Bildung und Forschung erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, sowie der Berichterstatter für Hochschulpolitik Dr. Peter Eckardt:

Entsprechend dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktion soll ein Studium auch künftig bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss gebührenfrei bleiben. Auch die Einrichtung von Studienkonten und Gutscheinmodellen, wie in Rheinland-Pfalz und Nordrhein- Westfalen vorgesehen, ist mit der geplanten Regelung möglich. Es wurde in der Anhörung jedoch auch deutlich, dass eine weitergehende Regelung nicht angezeigt ist, weil für eine Gebührenfreiheit zum Beispiel von Senioren studiengängen, Weiterbildung, von Sonderstudiengängen für ausländische Studierende und für Langzeitstudierende wenig spricht. In diesem Sinne äußerte sich etwa die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Jedoch darf der den Ländern in dieser Frage eingeräumte Gestaltungsspielraum nicht dazu führen, den Grundsatz der Studiengebührenfreiheit wieder in Frage zu stellen.

Wer Studiengebührenfreiheit in Deutschland auf lange Sicht erhalten will, muss sich mehr als ein striktes Verbot einfallen lassen. Dieses Ziel wird mit der vorliegenden Novelle verwirklicht.

Die heutige Anhörung zur 6. HRG-Novelle mit dem Schwer punkt Studiengebührenverbot beweist, dass der vorliegende Gesetzentwurf gerade noch zur rechten Zeit kommt, um unterschiedliche Entwicklungen bei den Studiengebühren zu verhindern.

Neben Sachverständigen, denen die geplante Regelung nicht weit genug geht, wie den Studierendenverbänden (fzs), der GEW und auch den Jusos, gibt es vor allem bei der CDU (Dr. Annette Schavan, Prof. Peter Frankenberg), bei Arbeitgebern und anderen Sachverständigen deutliche Stimmen, die die Erhebung von Studiengebühren wollen. Die hierbei in der Regel in einem Halbsatz geforderte soziale Abfederung oder Sozialverträglichkeit von Studiengebühren wird selten konkretisiert.

Die Mehrheit der Bevölkerung unseres Landes lehnt Studien gebühren ab. Die Bürger empfinden es als Hohn, wenn die gleichen Politiker, die Entlastungen für Familien fordern, jetzt laut über neue Gebühren nachdenken, die nur die Familien treffen.

Wir brauchen mehr Studierende. Deutschland liegt mit 28 Prozent Studienanfängern eines Schulabgangsjahrganges in Europa weit unter dem OECD-Durchschnitt von 45 Prozent. Angestrebt werden auch in Deutschland 40 Prozent. Hier lie gen insbesondere Reserven in der Erhöhung des Anteiles der Studienanfänger aus Familien unterer Einkommensgruppen, der derzeit bei circa acht Prozent stagniert. Die Errichtung zusätzlicher Hürden bei der Entscheidung für oder gegen ein Hochschulstudium - in Form von Studiengebühren - ist mit den Grundsätzen sozialdemokratischer Bildungspolitik unvereinbar.

Bundesweit verfasste Studierendenschaften Weiter kontrovers debattiert wurde die bundesweite Einfüh rung verfasster Studierendenschaften und deren Rechte und Kompetenzen. Auch hier gehen die Meinungen weit auseinan der. Der “freie zusammenschluss von studentInnenschaften” (fzs) betonte die Notwendigkeit der Verbesserung der Interessenvertretung der Studierenden und begrüßte die Re gelung ausdrücklich. Mit der geplanten Regelung werden auch in Baden-Württemberg und Bayern wieder verfasste Studierendenschaften gebildet werden.

Bachelor- und Masterstudiengänge fest etabliert Die 1998 mit der 4. HRG-Novelle zur Probe eingeführten Bachelor- und Masterstudiengänge, von denen es derzeit bereits über 1000 gibt, werden mit der 6. HRG-Novelle aus der Erprobungsphase zum festen Bestandteil der deutschen Hochschulen gemacht. Dabei wurde von den Sachverständigen Wert darauf gelegt, dass die Akkreditierung dieser Studiengänge beschleunigt werden muss. Damit wird der eingeschlagene Weg zu vergleichbaren internationalen Abschlüssen fortgesetzt.

Gesetzliche Klarstellung zu Befristungen in der 5. HRG- Novelle Einhellig begrüßt wurde die Ankündigung, dass es nunmehr nach sehr sorgfältiger juristischer Analyse eine Übergangs regelung in der Frage der Befristungsregelungen der 5. HRG- Novelle geben wird. Damit wird ein positives Signal an junge Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen gesandt, die aufgrund von Fehlinformationen und zum Teil unsachlichen Diskussionen in den letzten Monaten verunsichert worden sind.

Jeder, der seine Promotion oder Habilitation nach dem alten Gesetz begonnen hat, kann sie auch in angemessener Zeit zu Ende führen. Für diese Personengruppe wird eine Stichtagsregelung festgeschrieben, die unmissverständlich klarstellt, dass wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Tätigkeit vor der Neuregelung aufgenommen haben, noch weitere drei Jahre bis 2005 befristet beschäftigt werden können, auch wenn sie bereits die neue Qualifikationszeit von sechs beziehungsweise zwölf Jahren überschritten haben. Mit dieser Klarstellung für den wissenschaftlichen Nachwuchs, die in das neue Hochschulrahmengesetz aufgenommen werden soll, werden alle Unsicherheiten beseitigt.