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27.02.2002 | SPD will Internationalisierung der Hochschulen vorantreiben

Pressemitteilungen

Zur parlamentarischen Beratung des Zuwanderungsgesetzes im Ausschuss für Bildung und Forschung erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher, Jörg Tauss, sowie der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Ernst Küchler:

Mit einem modernen Zuwanderungsrecht, das in dieser Woche in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten wird, soll auch die Anwerbung ausländischer Studierender durch die deutschen Hochschulen erleichtert und die Internationalisierung der Hochschullandschaft weiter vorangetrieben werden. Für den Wissenschafts- und Forschungsstandort Deutschland ist es notwendig, dass ausländische Studierende attraktive Rahmenbedingungen für ihr Studium vorfinden, wozu nicht zuletzt auch eine deutliche Verbesserung der studienbegleitenden Arbeitsmöglichkeiten gehört.

Die Bildungspolitiker der Koalitionsfraktionen haben in ihrem Änderungsantrag eine wichtige Ergänzung des Gesetzentwurfes für ein Zuwanderungsgesetzes angeregt. Diese dient dem Ziel, auch jenen ausländischen Studierenden den Zugang zu studienbegleitender Tätigkeit zu ermöglichen, die darauf angewiesen sind, sich ihren Lebensunterhalt während des Studiums finanzieren zu können. Die bisher vorgesehene Regelung, nach der ausländische Studierende an bis zu 90 Tagen im Jahr studentische Nebentätigkeiten ausüben konnten, hatte zur Folge, dass jeder Tag auch dann als vollständiger Tag an gerechnet wurde, an dem die Studierenden nur stundenweise beschäftigt waren. Die Aufenthaltserlaubnis soll nach der nun vorgesehenen Regelung zur Ausübung einer Beschäftigung an insgesamt 90 Tagen oder 180 halben Tagen im Jahr berechtigen, wobei die nur stundenweise ausgeübte Tätigkeit verrechnet oder die Mehrfachbeschäftigungen addiert werden können.

In der Stellungnahme des Bildungsausschusses zum Entwurf für ein Zuwanderungsgesetz für den federführenden Innenausschuss wurden darüber hinaus zwei rechtliche Klarstellungen formuliert. So bestehen in der Praxis oft erhebliche Schwierigkeiten hinsichtlich des bei der Beantragung eines Studentenvisums zu erbringenden Nachweises der Lebensunterhaltssicherung. Als solcher sollen künftig auch die von vielen Studentenwerken angebotenen so genannten “Service-Pakete” anerkannt werden, die die Module Wohnen, Semesterbeitrag, Verpflegung und Versicherung und eventuell auch ein Semesterticket beinhalten. Diese wurden von den Ausländerbehörden bisher nur zum Teil als Nachweis anerkannt. Klargestellt wurde in der Stellungnahme auch, dass die künftig mögliche studentische Nebentätigkeit an einer wissenschaftlichen Einrichtung ohne zeitliche Begrenzung auch die Studentenwerke umfasst, da sich hier in der Praxis immer wieder Abgrenzungsprobleme ergeben haben.

Insgesamt wurden mit dieser gesetzlichen Änderung und den rechtlichen Klarstellungen weitere wichtige Weichenstellungen für die internationale Attraktivität unserer Hochschulen vorgenommen und die Rahmenbedingungen für die ausländischen Studierenden in Deutschland deutlich verbessert. Dies ist und bleibt ein erklärtes Ziel der SPD-geführten Bundesregierung und der SPD-Bundestagsfraktion.