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20.02.2002 | Keine Studiengebühren fürs Erststudium

Pressemitteilungen

Zur heutigen Verabschiedung der Gesetzesnovelle zur Studiengebührenfreiheit im Bundeskabinett erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion Jörg Tauss:

Mit dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts über eine 6. Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) werden zwei wesentliche und lange zugesicherte Verbesserungen für die Studierenden auf den Weg gebracht. Durch die Festschreibung der Gebührenfreiheit für ein Erststudium erhalten auch künftige Studierende die Sicherheit, dass keine Studiengebühren anfallen werden. Studiengebühren sind unsozial. Sie haben ein Abschreckungspotenzial, das junge Menschen vom Studium abhält. Wir wollen, dass mehr junge Menschen studieren und müssen die Begabungsreserven aller gesellschaftlichen Gruppen nutzen. Dafür werden wir uns weiter einsetzen.

Es entspricht unserem sozialdemokratischen Verständnis von Bildungspolitik, dass wir insbesondere denen, die aus sozial schwächeren Familien kommen, den Schritt in eine Hochschulausbildung nicht noch durch Studiengebühren zusätzlich erschweren wollen. Bereits durch die Reform des BAföG im vergangenen Jahr ist für viele junge Menschen eine größere Sicherheit entstanden, ein Studium aus eigenen Mitteln finanzieren zu können. Diese Politik werden wir durch die Erhaltung der Gebührenfreiheit für ein Erststudium bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss sowie für ein Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, weiter fortführen.

Weiter gehende Regelungen sind auf Bundesebene nicht möglich, da das HRG ein Rahmengesetz ist und keine so genannten Vollregelungen enthalten darf. Daher können die Länder in besonders begründeten Fällen Ausnahmeregelungen vorsehen, welche in der Begründung des Gesetzentwurfs näher bestimmt werden.

Ebenfalls lange angekündigt, wird nun die Bildung verfasster Studierendenschaften an allen Hochschulen der Bundesrepublik durch eine Konkretisierung des Paragrafen 41 im HRG verpflichtend geregelt. Auch die Aufgaben und Mitwirkungsrechte der verfassten Studierendenschaften werden mit der 6. HRG-Novelle unter anderem in folgenden Schwerpunkten konkretisiert:

  • Förderung der Meinungsbildung und Interessenvertretungen der Studierendenschaften an Hochschulen,
  • Wahrnehmung der Belange der Mitglieder in Hochschule und Gesellschaft,
  • Förderung des Verantwortungsbewusstseins für allgemeine politische, kulturelle und gesellschaftliche Belange,
  • Förderung der Integration ausländischer Studierender,
  • Förderung des Studierendensportes,
  • Pflege von überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen.
Zu Beginn dieser Legislaturperiode hat die Bundesregierung die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen auf Probe gesetzlich geregelt und damit einen entscheidenden Schritt hin zur Internationalisierung der Hochschulen geleistet. Inzwischen ist es an der Zeit, die Bachelor- und Masterstudiengänge aus der Erprobungsphase in das Regelangebot der Hochschulen zu überführen. Auch dies ist in der 6. HRG-Novelle vorgesehen.