Zur Anhörung des Innenaussschusses über das geplante Zuwanderungsgesetz erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss:
16.01.2002 | Wissenschaft und Forschung brauchen Zuwanderungsgesetz
Pressemitteilungen
Das Zuwanderungsgesetz ist ein richtungsweisender Schritt auch für die Verbesserung der Attraktivität des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Deutschland. Diese ist eng verknüpft mit der Problematik der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für ausländische Hochschulabsolventen und Wissenschaftler, die nach Europäischem Gemeinschaftsrecht keine Freizügigkeit genießen, der so genannten Drittstaatler. Das haben auch die jüngste Bildungsdebatten im Deutschen Bundestag verdeutlicht.
Die Maßgaben der geltenden Arbeitsaufenthaltsverordnung sehen für die befristete Beschäftigung - auch bei Studierenden - neueinreisender Beschäftigter aus Drittstaaten die Aufenthaltsbewilligung vor, die streng befristet und an einen Aufenthaltszweck gebunden ist. Fällt der Aufenthaltszweck weg, etwa mit dem Ende des Studiums, so müssen die Betroffenen den Aufenthalt beenden und ausreisen. Eine Aufenthaltsverfestigung ist mit dem 1990 neu geschaffenen Aufenthaltstitel der Bewilligung rechtlich ausgeschlossen. Dies stellt eine schwere Beeinträchtigung des Wissenschaftsstandortes Deutschland dar und widerspricht den Bestrebungen nach mehr Internationalität der Hochschulen.
Voraussetzung für die Beschäftigung von Wissenschaftlern an Universitäten und Forschungseinrichtungen sind derzeit “besondere fachliche Kenntnisse”. Darüber hinaus muss ein “öffentliches Interesse” an der Beschäftigung festgestellt werden. Beides wird in einem zeitraubenden Verfahren von der Arbeitsverwaltung geprüft.
Wir wollen die Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen erreichen. Mit der Vorlage des Gesetzentwurfes über die Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung sind alle gesellschaftlichen und politischen Kräfte aufgefordert, die notwendigen Schritte für ein modernes Zuwanderungsrecht einzuleiten und zu unterstützen.
Die Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion hält den Gesetzentwurf für eine gute Grundlage auf dem Weg zu mehr Internationalität des Wissenschafts- und Forschungsstandorts Deutschland.
Die Maßgaben der geltenden Arbeitsaufenthaltsverordnung sehen für die befristete Beschäftigung - auch bei Studierenden - neueinreisender Beschäftigter aus Drittstaaten die Aufenthaltsbewilligung vor, die streng befristet und an einen Aufenthaltszweck gebunden ist. Fällt der Aufenthaltszweck weg, etwa mit dem Ende des Studiums, so müssen die Betroffenen den Aufenthalt beenden und ausreisen. Eine Aufenthaltsverfestigung ist mit dem 1990 neu geschaffenen Aufenthaltstitel der Bewilligung rechtlich ausgeschlossen. Dies stellt eine schwere Beeinträchtigung des Wissenschaftsstandortes Deutschland dar und widerspricht den Bestrebungen nach mehr Internationalität der Hochschulen.
Voraussetzung für die Beschäftigung von Wissenschaftlern an Universitäten und Forschungseinrichtungen sind derzeit “besondere fachliche Kenntnisse”. Darüber hinaus muss ein “öffentliches Interesse” an der Beschäftigung festgestellt werden. Beides wird in einem zeitraubenden Verfahren von der Arbeitsverwaltung geprüft.
Wir wollen die Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen erreichen. Mit der Vorlage des Gesetzentwurfes über die Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung sind alle gesellschaftlichen und politischen Kräfte aufgefordert, die notwendigen Schritte für ein modernes Zuwanderungsrecht einzuleiten und zu unterstützen.
Die Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion hält den Gesetzentwurf für eine gute Grundlage auf dem Weg zu mehr Internationalität des Wissenschafts- und Forschungsstandorts Deutschland.
Veröffentlicht am 16.01.2002






