Zum Beschluss des Bundestages über die Änderung des Hochschullehrerprivilegs erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher Jörg Tauss sowie der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Alfred Hartenbach:
Innovationsschub an Hochschulen
Pressemitteilungen
Der Bundestag hat heute die von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Novellierung des so genannten Hochschullehrerprivilegs im Arbeitnehmererfindungsrecht beschlossen.
Durch die Neufassung des Paragrafen 42 Arbeitnehmererfindungsgesetz werden die Hochschulen künftig in der Lage sein, Erfindungen ihres Personals besser wirtschaftlich zu verwerten. Nach bisherigem Recht können Professoren, Dozenten und wissenschaftliche Assistenten an deutschen Hochschulen über die Patentierung und Verwertung von Erfindungen, die sie im Dienst gemacht haben, frei entscheiden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein erhebliches Innovationspotenzial an den Hochschulen brach liegt, weil die Professoren die mit der Patentierung verbundenen Kosten, den Zeitaufwand und das wirtschaftliche Risiko scheuen. Mit der Gesetzesänderung werden die Hochschulen das Recht erhalten, die Erfindungen zum Patent anzumelden und durch Lizenzen Einnahmen zu erzielen. Die Hochschullehrer bekommen 30 Prozent der Lizenzerträge, ohne die mit der Schutzrechtsanmeldung und Verwertung verbundenen Risiken zu tragen.
Diese Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen wird durch eine Verwertungsinitiative der Bundesregierung flankiert. Bis zum Jahr 2004 stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung insgesamt 100 Millionen Mark aus den UMTS-Zinsersparnissen zur Verfügung. Mit den UMTS-Mitteln sollen die Hochschulen professionelle Agenturen mit der Durchführung von Patentanmeldungen und der Vermarktung und Verwertung der gemachten Erfindungen beauftragen können.
Mit diesen Maßnahmen fördert die Koalition den Wissens- und Technologietransfer von den Hochschulen in die Wirtschaft und verbessert damit die Rahmenbedingungen für einen innovativen und zukunftsfähigen Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort.
Durch die Neufassung des Paragrafen 42 Arbeitnehmererfindungsgesetz werden die Hochschulen künftig in der Lage sein, Erfindungen ihres Personals besser wirtschaftlich zu verwerten. Nach bisherigem Recht können Professoren, Dozenten und wissenschaftliche Assistenten an deutschen Hochschulen über die Patentierung und Verwertung von Erfindungen, die sie im Dienst gemacht haben, frei entscheiden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein erhebliches Innovationspotenzial an den Hochschulen brach liegt, weil die Professoren die mit der Patentierung verbundenen Kosten, den Zeitaufwand und das wirtschaftliche Risiko scheuen. Mit der Gesetzesänderung werden die Hochschulen das Recht erhalten, die Erfindungen zum Patent anzumelden und durch Lizenzen Einnahmen zu erzielen. Die Hochschullehrer bekommen 30 Prozent der Lizenzerträge, ohne die mit der Schutzrechtsanmeldung und Verwertung verbundenen Risiken zu tragen.
Diese Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen wird durch eine Verwertungsinitiative der Bundesregierung flankiert. Bis zum Jahr 2004 stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung insgesamt 100 Millionen Mark aus den UMTS-Zinsersparnissen zur Verfügung. Mit den UMTS-Mitteln sollen die Hochschulen professionelle Agenturen mit der Durchführung von Patentanmeldungen und der Vermarktung und Verwertung der gemachten Erfindungen beauftragen können.
Mit diesen Maßnahmen fördert die Koalition den Wissens- und Technologietransfer von den Hochschulen in die Wirtschaft und verbessert damit die Rahmenbedingungen für einen innovativen und zukunftsfähigen Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort.
Veröffentlicht am 30.11.2001






