Zur heutigen Sachverständigenanhörung zur Dienstrechtsreform an deutschen Hochschulen im Ausschuss für Bildung und Forschung erklären der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, und der Berichterstatter für Hochschulpolitik, Dr. Peter Eckardt:
Anhörung zum Dienstrecht bestätigt Regierungskurs zur Hochschulreform
Pressemitteilungen
Die heutige Anhörung zur Dienstrechtsreform und zu den da mit verbundenen Änderungen im Hochschulrahmengesetz (HRG) im Ausschuss für Bildung und Forschung hat zum wiederholten Male deutlich gemacht, dass der Reformbedarf an unseren Hochschulen gewaltig ist. Die eingeladenen Sachverständigen haben mit großer Sachkenntnis und viel Engagement die Probleme auf den Punkt gebracht. Es besteht Übereinstimmung darin, dass die Reform (5. HRGÄndG) ein notwendiger Schritt zur Modernisierung der Bildungs- und Forschungslandschaft in der Bundesrepublik Deutschland ist und die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Hochschulen verbessern kann.
Kernstück der Dienstrechtsreform ist die Einführung der Juniorprofessur. Mit der Juniorprofessur soll erreicht werden, dass junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – wie international üblich – bereits mit Anfang 30 selbstständig und unabhängig lehren und forschen können. Dabei wird die Bundesregierung die Länder bei der Einführung der Juniorprofessor mit rund 360 Millionen Mark unterstützen. Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen sollen entsprechend dem vorliegenden Gesetzentwurf künftig in der Regel im Rahmen einer sechsjährigen Juniorprofessur erbracht werden. Hierzu gab es bei der Anhörung erheblichen Diskussionsbedarf, der darauf zielte, dass die Juniorprofessur nach den Vorstellungen verschiedener Sachverständiger, so zum Beispiel der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Deutschen Hochschulverbandes, nicht die alleinige Regelvoraussetzung für die Universitätsprofessur sein solle. Es wurde jedoch deutlich, dass die Vielfalt der Zugangswege zur Universitätsprofessur trotz des Regelfalles “Juniorprofessur” nicht ausgeschlossen ist. Möglicherweise wird hier noch eine Konkretisierung der gesetzlichen Regelung erfolgen. Für die Fachhochschulprofessur soll auch künftig der berufspraktische Qualifikationsweg beibehalten werden. Jedoch wurde auch die Frage von Juniorprofessuren an Fachhochschulen aufgegriffen (Verband Hochschule und Wissenschaft, Deutscher Beamtenbund).
Im Vorgriff auf die anstehende Reform hat die Bundesregierung bereits in diesem Jahr für die materielle Ausstattung von Juniorprofessuren Fördergelder in Höhe von insgesamt 12 Millionen Mark bereitgestellt. Die Resonanz ist außerordentlich positiv. Für 2001 haben die Humboldt- Universität Berlin, die Uni Marburg und die Uni Göttingen bereits die “Vorgriffsförderung Forschernachwuchsgruppen” beantragt. Für das Jahr 2002 kommen noch die Unis Darmstadt und Witten/Herdecke dazu. Damit wird deutlich, dass das Programm auch bei unionsgeführten Bundesländern Zustimmung findet. Die Stellungnahme des Bundesrates zum vorliegenden Gesetzentwurf zeigt, so auch die Meinung der HRK, dass noch bestehende Meinungsverschiedenheiten, wie zum Beispiel zum Doktorandenstatus für alle Promovierenden, mit den Ländern lösbar seien. Darüber hinaus gibt es eben keine Blockbildung zwischen unions- und SPD-geführten Bundesländern, dies ist eine gute Ausgangssituation für die weiteren Beratungen.
Kontrovers diskutiert wurde die Möglichkeit der Professur an der eigenen Hochschule (Hausberufung) ohne erneutes Berufungsverfahren, wenn sich der Juniorprofessor als Hochschullehrer bewährt hat – das sogenannte tenure-track-Verfahren. Mit dieser Möglichkeit würden auch aus der Sicht der SPD-Bundestagsfraktion die Juniorprofessuren noch einmal strukturell aufgewertet und Wettbewerbsvorteile geschaffen werden. Dieses Thema wird mit Sicherheit in den weiteren parlamentarischen Beratungen eine Rolle spielen.
Die Stellungnahmen zur Anhörung haben auch deutlich gemacht, dass viele der problematisierten Themen wie der Mitgliedschaftsstatus weiterer Personengruppen an den Hochschulen (zum Beispiel Postdoktoranden), die Regelung des Status ausscheidender Juniorprofesssoren, die Zuordnung wissenschaftlicher Mitarbeiter zu Organisationseinheiten oder Personen und die Konkretisierung der Anforderungen an die Zwischenevaluation in die Regelungszuständigkeit der Länder fallen beziehungsweise dort verbleiben müssen. Dies dient der fortschreitenden Autonomie der Hochschulen mehr als eine zu enge Regelung im HRG des Bundes.
Für die rund 32.000 deutschen Professoren werden sich auch im Besoldungsrecht einschneidende Veränderungen ergeben, die im Ergebnis zu einer flexiblen und stärker leistungsbezogenen Bezahlung führen werden. Diese Fragen werden jedoch im zweiten Gesetzesvorhaben im Rahmen der Dienstrechtsreform - dem Professorenbesoldungsgesetz - auch mit den Bundesländern weiter diskutiert werden.
Die heutige Anhörung ist ein wichtiger Schritt, um die Dienstrechtsreform wie geplant noch in dieser Legislaturperiode in Kraft zu setzen. Wissenschaftler, die zur Zeit in den USA arbeiten, begrüßten bei der Anhörung ausdrücklich, dass mit der Reform künftig auch in Deutschland schnellere Karrieren für den wissenschaftlichen Nachwuchs möglich sind.
Kernstück der Dienstrechtsreform ist die Einführung der Juniorprofessur. Mit der Juniorprofessur soll erreicht werden, dass junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – wie international üblich – bereits mit Anfang 30 selbstständig und unabhängig lehren und forschen können. Dabei wird die Bundesregierung die Länder bei der Einführung der Juniorprofessor mit rund 360 Millionen Mark unterstützen. Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen sollen entsprechend dem vorliegenden Gesetzentwurf künftig in der Regel im Rahmen einer sechsjährigen Juniorprofessur erbracht werden. Hierzu gab es bei der Anhörung erheblichen Diskussionsbedarf, der darauf zielte, dass die Juniorprofessur nach den Vorstellungen verschiedener Sachverständiger, so zum Beispiel der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Deutschen Hochschulverbandes, nicht die alleinige Regelvoraussetzung für die Universitätsprofessur sein solle. Es wurde jedoch deutlich, dass die Vielfalt der Zugangswege zur Universitätsprofessur trotz des Regelfalles “Juniorprofessur” nicht ausgeschlossen ist. Möglicherweise wird hier noch eine Konkretisierung der gesetzlichen Regelung erfolgen. Für die Fachhochschulprofessur soll auch künftig der berufspraktische Qualifikationsweg beibehalten werden. Jedoch wurde auch die Frage von Juniorprofessuren an Fachhochschulen aufgegriffen (Verband Hochschule und Wissenschaft, Deutscher Beamtenbund).
Im Vorgriff auf die anstehende Reform hat die Bundesregierung bereits in diesem Jahr für die materielle Ausstattung von Juniorprofessuren Fördergelder in Höhe von insgesamt 12 Millionen Mark bereitgestellt. Die Resonanz ist außerordentlich positiv. Für 2001 haben die Humboldt- Universität Berlin, die Uni Marburg und die Uni Göttingen bereits die “Vorgriffsförderung Forschernachwuchsgruppen” beantragt. Für das Jahr 2002 kommen noch die Unis Darmstadt und Witten/Herdecke dazu. Damit wird deutlich, dass das Programm auch bei unionsgeführten Bundesländern Zustimmung findet. Die Stellungnahme des Bundesrates zum vorliegenden Gesetzentwurf zeigt, so auch die Meinung der HRK, dass noch bestehende Meinungsverschiedenheiten, wie zum Beispiel zum Doktorandenstatus für alle Promovierenden, mit den Ländern lösbar seien. Darüber hinaus gibt es eben keine Blockbildung zwischen unions- und SPD-geführten Bundesländern, dies ist eine gute Ausgangssituation für die weiteren Beratungen.
Kontrovers diskutiert wurde die Möglichkeit der Professur an der eigenen Hochschule (Hausberufung) ohne erneutes Berufungsverfahren, wenn sich der Juniorprofessor als Hochschullehrer bewährt hat – das sogenannte tenure-track-Verfahren. Mit dieser Möglichkeit würden auch aus der Sicht der SPD-Bundestagsfraktion die Juniorprofessuren noch einmal strukturell aufgewertet und Wettbewerbsvorteile geschaffen werden. Dieses Thema wird mit Sicherheit in den weiteren parlamentarischen Beratungen eine Rolle spielen.
Die Stellungnahmen zur Anhörung haben auch deutlich gemacht, dass viele der problematisierten Themen wie der Mitgliedschaftsstatus weiterer Personengruppen an den Hochschulen (zum Beispiel Postdoktoranden), die Regelung des Status ausscheidender Juniorprofesssoren, die Zuordnung wissenschaftlicher Mitarbeiter zu Organisationseinheiten oder Personen und die Konkretisierung der Anforderungen an die Zwischenevaluation in die Regelungszuständigkeit der Länder fallen beziehungsweise dort verbleiben müssen. Dies dient der fortschreitenden Autonomie der Hochschulen mehr als eine zu enge Regelung im HRG des Bundes.
Für die rund 32.000 deutschen Professoren werden sich auch im Besoldungsrecht einschneidende Veränderungen ergeben, die im Ergebnis zu einer flexiblen und stärker leistungsbezogenen Bezahlung führen werden. Diese Fragen werden jedoch im zweiten Gesetzesvorhaben im Rahmen der Dienstrechtsreform - dem Professorenbesoldungsgesetz - auch mit den Bundesländern weiter diskutiert werden.
Die heutige Anhörung ist ein wichtiger Schritt, um die Dienstrechtsreform wie geplant noch in dieser Legislaturperiode in Kraft zu setzen. Wissenschaftler, die zur Zeit in den USA arbeiten, begrüßten bei der Anhörung ausdrücklich, dass mit der Reform künftig auch in Deutschland schnellere Karrieren für den wissenschaftlichen Nachwuchs möglich sind.
Veröffentlicht am 24.09.2001






