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Meister-BAföG auf dem Weg

Pressemitteilungen

Zur heutigen Beratung des Gesetzentwurfs für eine Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG-ÄndG) im Bundeskabinett erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Jörg Tauss:

Angesichts der rasanten technischen Entwicklungen, der Herausforderungen der Globalisierung, des enormen Qualifizierungsbedarfs in Zukunftsberufen und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels messen wir dem lebensbegleitenden Lernen und damit auch der beruflichen Weiterqualifizierung eine herausragende Bedeutung bei. Bildung und Weiterbildung stellen Weichen für dauerhafte Beschäftigung und berufliche Weiterentwicklung und stärken gleichzeitig die Chancen der deutschen und europäischen Wirtschaft im globalen Wettbewerb.

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss nähern wir uns zielstrebig der Umsetzung der geplanten Reform des Meister- BAföG, und dabei liegen wir gut in der Zeit.

Folgende Verbesserungen sind besonders hervorzuheben:

- Durch die Einbeziehung von Fortbildungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen, einer weitergehenden Förderung von Zweitfortbildungen sowie der Berücksichtigung auch mediengestützter Fortbildungen wird der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert.

- Durch eine Reihe von Verbesserungen wird die Existenzgründerkomponente des Gesetzes, der Darlehensteilerlass, so ausgestaltet, dass er auch tatsächlich die gewünschten Impulse für mehr Betriebsgründungen und -übernahmen sowie Arbeits- und Ausbildungsplätze geben kann.

- Durch eine Bezuschussung der bisher nur mit verzinslichen Bankdarlehen geförderten Maßnahmekosten in Höhe von 35 Prozent wird die Förderung für alle AFBG- Empfänger verbessert, da die Darlehensbelastung durch die Förderung sinkt.

- Für allein Erziehende sowie Familien werden die Möglichkeiten einer beruflichen Weiterbildung neben der Kindererziehung durch höhere Unterhaltsbeiträge für Kinder, eine Anhebung des Kinderbetreuungszuschusses für allein Erziehende, erleichterte Stundungs- und Erlassmöglichkeiten für gering Verdienende mit betreuungsbedürftigen Kindern sowie eine weitergehende Berücksichtigung von Verzögerungen der Fortbildung aus Gründen der Kindererziehung verbessert.

- Durch eine Anpassung der persönlichen Fördervoraussetzungen erhalten junge Ausländer oder Ausländerinnen, die in Deutschland einen anerkannten Berufsabschluss erworben haben und anschließend im Inland mindestens drei Jahre berufstätig waren, die gleichen Chancen auf eine berufliche Fortbildung und eine anschließende Existenzgründung wie Inländer. In Deutschland wohnende ausländische Ehegatten deutscher Staatsbürger werden in den Förderbereich des Gesetzes ebenso einbezogen wie Ausländer, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht haben.

- Die Verfahren zur Beantragung und Bewilligung des Meister-BAföG werden gründlich vereinfacht. So ist unter anderem sichergestellt, dass künftig im Regelfall nur ein Antrag und eine Bewilligung für die gesamte Laufzeit der Maßnahme erforderlich sind.

Der heute beschlossene Gesetzentwurf bildet eine solide Grundlage, auf der in den nächsten Jahren die ursprünglichen Ziele des Meister-BAföG, die in den letzten Jahren auf der Strecke geblieben sind, nämlich mehr junge Fachkräfte für die berufliche Weiterqualifizierung und den Schritt in die Selbstständigkeit zu motivieren und damit auch Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen, erreicht werden können.