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Mehr Offenheit für ausländische Studierende und WissenschaftlerInnen

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Zur Vorstellung des Berichtes der Kommission "Zuwanderung" erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss:

Die Vorlage des Berichtes der Unabhängigen Kommission "Zuwanderung" ist ein richtungsweisender Schritt für die Verbesserung der Attraktivität des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Deutschland. Diese ist eng verknüpft mit der Problematik der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für ausländische Hochschulabsolventen und Wissenschaftler, die nach Europäischem Gemeinschaftsrecht keine Freizügigkeit genießen, der so genannten Drittstaatler. Das hat auch die jüngste Bildungsdebatte im Deutschen Bundestag verdeutlicht.

Die Maßgaben der geltenden Arbeitsaufenthaltsverordnung (AAV) sehen für die befristete Beschäftigung - auch bei Studierenden – neueinreisender Beschäftigter aus Drittstaaten die Aufenthaltsbewilligung vor, die streng befristet und an einen Aufenthaltszweck gebunden ist. Fällt der Aufenthaltszweck weg, etwa mit dem Ende des Studiums, so müssen die Betroffenen den Aufenthalt beenden und ausreisen. Eine Aufenthaltsverfestigung ist mit dem 1990 neu geschaffenen Aufenthaltstitel der Bewilligung rechtlich ausgeschlossen. Dies stellt eine schwere Beeinträchtigung des Wissenschaftsstandortes Deutschland dar.

Voraussetzung für die Beschäftigung von Wissenschaftlern an Universitäten und Forschungseinrichtungen sind derzeit "besondere fachliche Kenntnisse". Darüber hinaus muss ein "öffentliches Interesse" an der Beschäftigung festgestellt werden. Beides wird in einem zeitraubenden Verfahren von der Arbeitsverwaltung geprüft. Die hier erforderlichen Prüfungen werden der Forderung noch Flexibilität und schneller Abwicklung in keiner Weise mehr gerecht. Die privatwirtschaftliche Beschäftigung von Akademikern aus Drittstaaten ist derzeit möglich, wenn "wegen ihrer besonderen fachlichen Kenntnisse ein öffentliches Interesse besteht". Im Jahre 2000 wurden entsprechend dem vorliegenden Bericht lediglich 1100 Fachkräfte mit Hochschulabschluss für eine temporäre Beschäftigung zugelassen.

Die Unabhängige Kommission hält zur Steigerung der Attraktivität des Studienstandortes Deutschland folgende Maßnahmen für durchsetzbar, um die Rahmenbedingungen zu verbessern:

- Entwicklung einer neuen Stipendienkultur,

- auf zwei Jahr befristete Arbeitserlaubnis nach Studienabschluss, uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang, nicht auf Mangelberufe beschränken,

- Bewerbung für ein Daueraufenthaltsrecht nach dem Studium über ein Punktesystem mit deutlichen Vorteilen für Zuwanderer, die in Deutschland studiert haben,

- Frist von einem Jahr für Arbeitsplatzsuche nach dem Studium, in dieser Zeit auch geringer qualifizierte Tätigkeit möglich,

- Harmonisierung der Studienzulassung und des aufenthaltsrechtlichen Verfahrens durch eine gemeinsame Anlaufstelle,

- Möglichkeiten des Wechsels der Studienrichtung schaffen.

Der Bericht "Zuwanderung" macht deutlich, dass wir der gestiegenen Mobilitätsbereitschaft im weltweiten Wettbewerb um die "besten Köpfe" durch entsprechende aufenthaltsrechtliche Bestimmungen Rechnung tragen müssen. Dies sind neben attraktiven Aufenthaltsbedingungen auch einfache und schnelle Verfahren bei der Zuwanderung. Der Austausch von Mitarbeitern zwischen privaten und öffentlichen Forschungsstätten, Universitäten und Hochschulen sowie Forschungs- und Entwicklungsabteilungen von Unternehmen nimmt national wie international zu.

Die Kommission empfiehlt, den Zugang für Wissenschaftler an Universitäten und Forschungseinrichtungen zu erleichtern. Wesentliches und für die Verwaltung bindendes Kriterium soll ein "Gütesiegel der Wissenschaft" sein. Die Aufenthaltsbedingungen für Wissenschaftler sollen ebenso attraktiv sein wie für die Führungskräfte und das Schlüsselpersonal in der Wirtschaft. Die wissenschaftliche Qualifikation sollte statt dessen durch eine sachkundige Stelle aus dem Wissenschaftsbereich, etwa der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) oder der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) festgestellt werden. Unser erklärtes politisches Ziel, die Zahl ausländischer Studierender in Deutschland zu verdoppeln, können wir nur durch die Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen erreichen. Mit der Vorlage des Berichtes zur "Zuwanderung" sind alle gesellschaftlichen und politischen Kräfte aufgefordert die notwendigen Schritte einzuleiten und zu unterstützen.

Die Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion hält den Bericht der Unabhängigen Kommission somit für eine geeignete Grundlage für die weitere parlamentarische Arbeit im Hinblick auf eine umfassende gesetzliche Regelung von Einwanderung und Integration.