Anläßlich der heute stattfindenden Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung zum Entwurf für ein Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz des Bundes erklärt der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss:
Multimedia-Gesetzgebung auf dem Prüfstand - innovationsfeindlich und nicht anwendbar
Pressemitteilungen
Die vorgesehene Multimedia-Gesetzgebung wird von Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gewerkschaften nahezu einhellig abgelehnt. Die eingereichten schriftlichen Stellungnahmen und die auf der Anhörung vorgetragenen Argumente sprechen eine deutliche Sprache: Insbesondere der Artikel 1 des Informations- und Kommunikationsgesetzes (IuKDG), das Teledienste-Gesetz (TDG), als bundesrechtliches Gegenstück zum Mediendienste-Staatsvertrag der Länder wird als Überregulierung kritisiert und abgelehnt. Niemand vermag die Auffassung des Forschungsministers Dr. Jürgen Rüttgers zu teilen, sein Gesetzentwurf schlage eine "Schneise für Multimedia" und lasse Deutschland zum "Schrittmacher in der Zukunftswerkstatt" aufsteigen. Seine Einschätzung, dieses Gesetz schaffe "verläßliche rechtliche Grundlagen und Investitionssicherheit" und leiste einen "effektiven Beitrag zum Jugend-, Verbraucher- und Datenschutz", erntet in Wirtschaft und Wissenschaft allenfalls Kopfschütteln. Die "Schneise für Multimedia" wird, so steht zu befürchten, im Ausland geschlagen, denn mit diesem komplizierten Gesetzeswerk wird der jungen deutschen Multimedia-Branche möglicherweise das `Aus' verpaßt.
Damit wird eine Zukunftsbranche ohne Not durch schlichte Unkenntnis der neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten, insbesondere des Internet, aus Deutschland vertrieben. Neben einem schlichten Fehlen von Kenntnissen über den Regulierungsgegenstand sind als die zentralen Gründe für das Scheitern der von Bund und Ländern angestrebten Multimedia-Gesetzgebung vor allem zwei Gründe benennen: die fehlende tragfähige Gesamtarchitektur des Gesetzeswerks und das Festhalten an überkommenen Medienordnungskonzepten.
Vorhersehbare Folge: Rechtsunsicherheit wird nicht abgebaut, sondern vervielfacht oder erst erzeugt. Diese Rechtsunsicherheit durchzieht alle Bereiche: von der Abgrenzungs- und Zuordnungsproblematik der einzelnen Dienste über die Regelungen zur Verantwortlichkeit bis hin zum Daten-, Jugend- und Verbraucherschutz. Im einzelnen ergeben sich aus der heutigen Anhörung folgende Kritikpunkte:
Der Minister der Zukunft sollte die heute vorgebrachte Kritik endlich zur Kenntnis nehmen: Eine tragfähige Kommunikationsordnung der globalen Informationsgesellschaft läßt sich nicht mit den Mitteln der Vergangenheit erreichen. Ignoriert er jedoch weiterhin die Vorschläge von Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und Opposition, dann droht aus der bahnbrechenden "Schneise" ein Kahlschlag für den Wirtschafts- und Medienstandort Deutschland zu werden: Multimedia wird mit der geplanten Multimedia-Gesetzgebung nicht möglich gemacht, sondern verhindert.
Damit wird eine Zukunftsbranche ohne Not durch schlichte Unkenntnis der neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten, insbesondere des Internet, aus Deutschland vertrieben. Neben einem schlichten Fehlen von Kenntnissen über den Regulierungsgegenstand sind als die zentralen Gründe für das Scheitern der von Bund und Ländern angestrebten Multimedia-Gesetzgebung vor allem zwei Gründe benennen: die fehlende tragfähige Gesamtarchitektur des Gesetzeswerks und das Festhalten an überkommenen Medienordnungskonzepten.
Vorhersehbare Folge: Rechtsunsicherheit wird nicht abgebaut, sondern vervielfacht oder erst erzeugt. Diese Rechtsunsicherheit durchzieht alle Bereiche: von der Abgrenzungs- und Zuordnungsproblematik der einzelnen Dienste über die Regelungen zur Verantwortlichkeit bis hin zum Daten-, Jugend- und Verbraucherschutz. Im einzelnen ergeben sich aus der heutigen Anhörung folgende Kritikpunkte:
- Abgrenzungsprobleme: Mit dem Festhalten an tradierten Medienordnungskonzepten und der Unterscheidung in Medien- und Teledienste (und den daran geknüpften unterschiedlichen Rechtsfolgen) ergeben sich unauflösbare Abgrenzungsprobleme. Der Geltungsbereich der vorgeschlagenen Regelungen ist kaum zu erkennen, die Regierung überläßt die Problemlösung den Gerichten.
- Aufweichung des Datenschutzes: Die Regelungen zum Datenschutz höhlen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus, die Datenschutzbeauftragten sprechen zu Recht von der "Verpolizeilichung des Marktes für Informations- und Kommunikationsdienste".
- Symbolische Rechtsgebung: Die Regelungen zum Jugendschutz sind bestenfalls wirkungslos und als symbolische Rechtsgebung zu bezeichnen; einen Beitrag zu einem effektiven Schutz der Kinder und Jugendlichen leisten sie jedoch nicht, darüber hinaus sind sie verfassungsrechtlich bedenklich.
- Digitale Signatur: Der einzig wirklich innovative Bestandteil des Gesetzespaketes, das Gesetz zur digitalen Signatur, ist jedoch angesichts der tiefgreifenden Veränderungen, die sich daraus für die bisherige Rechtskultur ergeben werden und angesichts der noch vielen offenen Fragen, die über die Formulierung technischer Regelungen weit hinausreichen, noch nicht annähernd ausgereift.
- Fehlender Experimentiercharakter und Überprüfungsklausel: Angesichts der dynamischen Entwicklung im Medien- und Telekommunikationsbereich und angesichts der globalen Strukturen moderner Kommunikationsnetze kann nicht hingenommen werden, daß nicht anwendbare und nicht durchsetzbare Regelungen ohne Experimentier- und Überprüfungsklausel in `Granit gehauen werden'.
Der Minister der Zukunft sollte die heute vorgebrachte Kritik endlich zur Kenntnis nehmen: Eine tragfähige Kommunikationsordnung der globalen Informationsgesellschaft läßt sich nicht mit den Mitteln der Vergangenheit erreichen. Ignoriert er jedoch weiterhin die Vorschläge von Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und Opposition, dann droht aus der bahnbrechenden "Schneise" ein Kahlschlag für den Wirtschafts- und Medienstandort Deutschland zu werden: Multimedia wird mit der geplanten Multimedia-Gesetzgebung nicht möglich gemacht, sondern verhindert.
Veröffentlicht am 14.05.1997






