Anlässlich von Pressemeldungen, denen zufolge die Bundesbildungsministerin eine gesetzliche Regelung für die Hochschulzulassung kategorisch ablehnt, erklärt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Jörg Tauss:
17.02.2009 | SPD besteht auf bundesgesetzlichem Studienplatzverfahren
Pressemitteilungen
SPD besteht auf bundesgesetzlichem Studienplatzverfahren
Das Chaos bei der Vergabe von Studienplätzen ist nicht länger hinnehmbar und erst recht darf es nicht auf dem Rücken der studierwilligen jungen Menschen ausgetragen werden. Dass die Bundesbildungsministerin, Frau Dr. Annette Schavan, die seitens der SPD geforderte bundesgesetzliche Regelung nun nicht nur kategorisch ausschließt, sondern darüber hinaus noch als „Quatsch“ diskreditiert und der SPD eine „Blockade“ vorwirft, ist nicht hinnehmbar und sachlich falsch. Was blockiert die SPD, wenn es noch nicht einmal ein Verfahren gibt, Frau Dr. Schavan?
Vielmehr wäre es dringend geboten, dass auch die Bundesbildungsministerin endlich begreift, dass eine bundesgesetzliche Regelung angesichts der verfahrenen Situation dringend geboten ist und dass es an dieser Stelle nicht um eine falsch verstandene Autonomie der Hochschulen geht, als vielmehr um die Sicherstellung eines funktionierenden und unbürokratischen Bewerbungsmanagements unter der flächendeckende Beteiligung und im Interesse der Universitäten und Fachhochschulen. Die SPD-Bundestagsfraktion drängt daher mit Nachdruck darauf, dass dieses Chaos nicht nur als „Chefsache“ bezeichnet, sondern tatsächlich auch mit absoluter Priorität behandelt wird. Wenn es der Bildungsministerin nicht gelingt, gemeinsam mit den Ländern und der Hochschulrektorenkonferenz eine solche flächendeckende Beteiligung der Universitäten und Fachhochschulen an einem zentralen Studienplatzverfahren sicherzustellen, sind gesetzliche Verpflichtungen unausweichlich – wir pochen darauf, dass der akademische Nachwuchs nicht ein Opfer der bürokratischen Verzögerung wird.






