Anlässlich der massiven Kritik der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an einer wissenschaftlichen Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, MdB:
13.02.2009 | „Unterirdisch“ ist die Kritik, Frau Ministerin!
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„Unterirdisch“ ist die Kritik, Frau Ministerin!
Nachdem sich die Sprecherin des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erst vor wenigen Tagen „verärgert“ gezeigt haben soll über eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages und dieses zugleich als „einseitig ausgelegt und zudem interessegeleitet“ zurückgewiesen hat, hat die Bundesfamilienministerin dieses Gutachten Medienberichten zufolge gestern als „unterirdisch“ diskreditiert. Diese massive Kritik ist nicht nur sachlich falsch und unhaltbar, sondern auch völlig unangemessen und überzogen. Daher weise ich diese Diskreditierung des Wissenschaftlichen Dienstes für die SPD-Bundestagsfraktion und als Auftraggeber dieses Kurzgutachtens in aller Entschiedenheit zurück. Der Wissenschaftliche Dienst ist ein unabhängiges und neutrales Beratungsinstrument des Parlamentes und dient dazu, die Parlamentarier bei der Bewältigung eines ständig steigenden Informationsvolumens zu unterstützen und soll damit ein Gegengewicht zur Informationsmacht der Exekutive bilden. Zugleich soll er die Abhängigkeit von Auftragsstudien reduzieren und unabhängigen Sachverstand sicherstellen. Die besagte Ausarbeitung analysiert auf der Basis der rechtswissenschaftlichen Literatur, der Rechtsprechung sowie der relevanten Rechts- und Technikgutachten die die technischen und rechtlichen Möglichkeiten sowie die Grenzen der Sperrung oder Zugangserschwerung zu schwerstkriminellen Inhalten im Internet. Offensichtlich scheinen der Ministerin aber die Ergebnisse dieser Ausarbeitung nicht zu gefallen, anders lässt sich eine derart überzogene Reaktion kaum erklären.
Die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes kommt vielmehr - wie im übrigen alle anderen Gutachten auch – zu dem Ergebnis, dass die bestehenden technischen Möglichkeiten zur Sperrung von Inhalten im Internet unterschiedlich zielgenau und relativ einfach umgehbar sind, zugleich aber eine erhebliche Rechtsunsicherheit erzeugen und aus diesem Grund lediglich als flankierende Maßnahmen und auf einer gesetzlichen Grundlage denkbar sind, wenn alle andere Möglichkeiten versagen. Diese Argumente hat die gestrige Anhörung in aller Deutlichkeit bestätigt. Zugleich thematisiert die Ausarbeitung – wie die anderen Gutachten auch – die damit einhergehenden Gefährdungen beispielsweise der Kommunikationsfreiheit oder auch eine damit verbundene Erschwerung der Strafverfolgung, die es bei der Abwägung zu berücksichtigen gilt.
Ich habe mich daher mit einen parlamentarischen Anfrage an die Bundesregierung gewandt und gefragt, ob diese die Einschätzung der Familienministerin teilt und, falls ja, auf welche Grundlage sie diese Behauptungen stützt. Zugleich habe ich mich an den Präsidenten des Deutschen Bundestages gewandt und um eine entsprechende Zurückweisung derartiger Unterstellungen gebeten.
Kritik entkräftet man nicht durch Diskreditierung und sachliche Argumente widerlegt man nicht dadurch, dass man diese ignoriert, Frau Ministerin.






