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13.01.2009 | Tauss lehnt Vorschläge des Bundesrates zur Einschränkung der Informationsfreiheit ab

Pressemitteilungen

Zu den Vorschlägen des Bundesrates zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, MdB:

Tauss lehnt Vorschläge des Bundesrates zur Einschränkung der Informationsfreiheit ab

Der Bundesrat hat, von der Öffentlichkeit bislang weitgehend unbemerkt und auf Initiative des Freistaates Bayern, in seiner letzten Sitzung im Jahr 2008 im Rahmen der Beratungen des Gesetzentwurfes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie eine Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes beschlossen, mit der eine Informationszugangssperre für sämtliche Informationen aus dem Bereich der Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht gefordert wird (Bundesrats-Drucksache 827/08).Mit dieser Änderung würden die Informationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger und die Recherchemöglichkeiten der Journalistinnen und Journalisten nur drei Jahre nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes erheblich eingeschränkt.

Diese Einschränkung ist weder rechtlich geboten noch rechtspolitisch sinnvoll. Bereits nach geltendem Recht gibt es zahlreiche Vorschriften zum Schutz besonderer öffentlicher Belange und eine Regelungslücke für die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden ist nicht erkennbar. So besteht bereits nach geltendem Recht der Anspruch auf Informationszugang beispielsweise dann nicht, wenn das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden haben kann. Weitere sehr weitgehende Einschränkungen bestehen zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Es kann doch nicht angehen, gerade jetzt zu Zeiten der Wirtschaftskrise und angesichts der staatlichen Rettungsprogramme, die Transparenz in der Finanzaufsicht abzubauen. Vielmehr muss es darum gehen, durch größtmögliche Transparenz Akzeptanz und Vertrauen in das staatliche Handeln zurückzugewinnen. Zudem geht die Begründung des Bundesrates für diesen Änderungsvorschlag fachlich völlig fehl, wenn ausgerechnet der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen als Beweggrund für die Initiative genannt wird. Die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden, zu diesem Ergebnis kommt auch der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit in seinem Tätigkeitsbericht, nicht nur hinreichend im Informationsfreiheitsgesetz gesichert, sondern werden durch die Behörden besonders gern angeführt, um den Informationszugangsanspruch abzuwehren. Die zahlreichen Klagen sind hier Beleg genug. Es drängt sich vielmehr der Eindruck auf, dass die Initiative des Freistaat Bayern mit dem Gesetzentwurf darauf abzielt, die Gründe für die in Not geratenen Landesbanken zu verschleiern. Besonders befremdlich ist, dass die FDP sich mit ihrer Regierungsbeteiligung im Freistaat Bayern offensichtlich vom Ziel der Informationsfreiheit verabschiedet hat.

Die Medienpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion lehnen diese vom Bundesrat geforderte massive Beschränkung der Informationsfreiheit daher entschieden ab und fordern die Bundesregierung auf, den Vorschlag des Bundesrates zurückzuweisen.