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20.10.2008 | Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit muss gestärkt werden

Pressemitteilungen

Zu den Forderungen des Bundes Deutscher Kriminalbeamter zu einem personellen und organisatorischen Neuanfang für den Datenschutz erklärt der bildungs-, forschungs- und medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, MdB:

Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit muss gestärkt werden

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat Medienberichten zufolge nach der Serie von Datenskandalen und den Fällen von Datenklau in der Wirtschaft einen personellen und organisatorischen Neuanfang für den Datenschutz gefordert. Zugleich hat er erhebliche Kritik an Bundesinnenminister Schäuble und dem Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar und ihrem „zahnlosen Agieren“ geübt.

Richtig ist die Feststellung, dass Bundesinnenminister Schäuble das Thema Datenschutz erst dann aufgegriffen hat, als es sich letztlich nicht mehr vermeiden ließ. Zuvor hat er im Wochentakt und bedauerlicherweise mit Unterstützung des Bundes der Kriminalbeamten (BDK) immer weitergehende Verschärfungen der Sicherheitsgesetze gefordert, die die Persönlichkeitsrechte und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung weiter einschränken sollten. Ungerechtfertigt dagegen ist die Kritik des BDK am Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar. Die Unterstellung, dieser sei „womöglich auch mit Blick auf eine Wiederwahl weitgehend abgetaucht“, ist völlig überzogen. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben in den letzten Jahren immer wieder ihre Kritik vorgetragen und konkrete Änderungsvorschläge zum bestehenden Datenschutzrecht und auch zum Abbau der Vollzugsdefizite vorgeschlagen. Auch in den vergangenen Wochen nach Bekanntwerden der Datenschutzskandale und der Fälle von Datenklau haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder klar und unmissverständlich Position bezogen. Richtig ist allerdings, dass sich die Aufgaben- und Arbeitsentwicklung in der Dienststelle des BfDI seit den Jahren 2000/2001 stark verändert hat. Aus diesem Grund fordert die SPD-Bundestagsfraktion, dass die personellen Ressourcen und die finanzielle Ausstattung dringend erhöht werden müssen und dass es keine Absenkung der Mittel geben darf, wie es der Entwurf des BMI für den Haushalt 2009 vorsieht. Doch nützt eine Aufstockung der Ressourcen und Mittel allein nichts, wenn die Gerichte und Staatsanwaltschaften Datenschutzverstöße lediglich als Kavaliersdelikt behandeln. Es muss nicht nur die Sensibilität der Bürgerinnen und Bürger beim Umgang mit ihren personenbezogenen Daten erhöht werden, sondern es gilt auch, die Sachkunde und Sensibilität der Gerichte und Strafverfolgungsbehörde in Bezug auf das Datenschutzrecht und datenschutzrechtliche Ordnungswidrigkeiten- und Straftatbestände noch weiter zu verbessern.

Zu begrüßen ist die Forderung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, dass die Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gestärkt werden muss und dass es hierzu auch organisatorischer Änderungen bedarf. Aus diesem Grund unterstütze ich die Forderung, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium des Innern herausgelöst und – ähnlich der Stellung des Wehrbeauftragten des Bundestages und ähnlich der Stellung der Datenschutzbeauftragten in einigen Bundesländern – beim Parlament direkt angesiedelt werden sollte. Dieser Vorschlag wird bereits seit Ende der 90er Jahre diskutiert. Gegenwärtig erarbeiten wir ein Eckpunkte-Papier der SPD-Bundestagsfraktion zu den Herausforderungen im Datenschutz und zum kurz- und mittelfristigen Reformbedarf im Datenschutzrecht. Im Rahmen dieser Beratungen werde ich in meiner Fraktion für eine parlamentarische Initiative zur weiteren Stärkung der Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und seine Anbindung an den Deutschen Bundestag werben. Ähnliche Initiativen müssten allerdings auch seitens der Landesparlamente ergriffen werden, um auch die europarechtlich vorgegebene Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden in den Ländern endlich umzusetzen. Die in einigen – vor allem unionsregierten – Bundesländern praktizierte Einbindung in die Innenverwaltung und die sich hieraus ergebende Weisungsgebundenheit ist mit den europäischen Vorgaben der Datenschutzrichtlinie nicht vereinbar.