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31.08.2008 | Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist unausgegoren und verfassungswidrig - Landtage sollen nicht zustimmen

Pressemitteilungen

Anlässlich der Kritik des Berliner "Medienwächters" Hans Hege am „abschließenden Arbeitsentwurf“ für den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erklärt der medienpolitische Sprecher und das Vorstandsmitglied der SPD-Bundestagsfraktion Jörg Tauss:

Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist unausgegoren und verfassungswidrig - Landtage sollen nicht zustimmen

Der von den Rundfunkreferenten der Länder vorgelegte „abschließende Arbeitsentwurf" für den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und ist kein zukunftsträchtiges Instrument der Medienregulierung. Der Entwurf wird zudem weder den europäischen Herausforderungen noch der Medienkonvergenz gerecht. Trotz des derzeitigen Jubels der privaten Medienseite über den vermeintlichen Sieg über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und über das (BVerfG) wird auch dort das Erwachen einsetzen. Die Herausforderungen des Internet-Zeitalters lassen sich nicht mit Pyrrhus-Siegen bewältigen. 7-Tages-Fristen passen zu allem - nicht aber in eine moderne Internet- und Medienwelt. Auch die Kritik des Berliner "Medienwächters" Hans Hege ist in weiteren Details völlig berechtigt. Noch schlimmer ist aber, dass die Ministerpräsidenten nur wenige Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dessen Vorgaben in skandalöser Weise mit einer höchst fragwürdigen europäischen Begründung ignorieren wollen.

Aus diesem Grunde sollten sich die Ministerpräsidenten der Länder und ihre Rundfunkreferenten endlich aus ihren nichtöffentlichen und lobbyismusgetriebenen Zirkeln herauslösen und eine ernsthafte öffentliche medienpolitische Debatte ermöglichen. Die Landtage sind aufgefordert, diesem Werk in dieser Form nicht zuzustimmen. Ein Neubeginn wäre das beste Signal.