Anlässlich der bekannt gewordenen und immer weiter reichenden Datenschutzverletzungen erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Jörg Tauss, MdB:
21.08.08 | Union muss Blockade gegen Reform des Datenschutzrechts aufgeben
Pressemitteilungen
Union muss endlich ihre Blockade gegen eine Reform und Modernsierung des Datenschutzrechtes aufgeben
Die bekannt gewordenen und immer weiter reichenden Datenschutzskandale und die Fälle von Datenklau machen eines deutlich: Datenschutz ist Grundrechtsschutz und Funktionsbedingung eines demokratischen Gemeinwesens. Er ist notwendiger Bestandteil einer freiheitlichen Kommunikationsordnung. Teilhabe und Teilnahme an demokratischer Willensbildung und einem freien Wirtschaftsverkehr sind nur zu erwarten, wenn jeder Teilnehmer sein Handeln auf freier Willensbildung gründen kann. Diese ist nur möglich, wenn die Erhebung und Verwendung von Daten über ihn grundsätzlich seiner freien Selbstbestimmung unterliegt. Datenschutz ist zugleich ein wichtiger Akzeptanzfaktor für die Entwicklung der Informationsgesellschaft. Ohne Vertrauen der Betroffenen in den Schutz ihrer Daten wird die Entwicklung einer modernen Wirtschaft behindert – und das gilt in besonderen Maße für die Nutzung der neuen Medien und der neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten in einer zunehmend global vernetzten Welt. Aufgabe eines modernen Datenschutzrechtes ist es, das Erheben, Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten unter Wahrung der informationellen Selbstbestimmung der Betroffenen zu gewährleisten. Diesen Anforderungen wird das Datenschutzrecht wie auch Vollzug – wie die aktuellen Fälle drastisch offenbaren – nicht mehr gerecht. Notwendig ist es, das Datenschutzrecht einer umfassenden Revision zu unterziehen, die Defizite im Vollzug abzubauen und die Aufsicht zu stärken. Schnellstmöglich muss für den nicht-öffentlichen Bereich grundsätzlich eine „Opt-in-Lösung“ vorgesehen werden – also die vorherige Einwilligung – für die Datenverarbeitung.
Es geht also darum, die Chancen der Digitalisierung gerade auch mit Blick auf die Strukturen einer freiheitlichen Gesellschaft und der Demokratie sowie die Bürger- und Freiheitsrechte zu nutzen. Die Union ist aufgefordert, statt jede Woche neue und weitergehende Forderungen zur Einschränkung der Bürger- und Freiheitsrechte vorzulegen, endlich ihre Blockade gegen eine umfassende Reform des Datenschutzrechtes aufzugeben und die unter der rot-grünen Bundesregierung begonnene Modernisierung des Datenschutzrechtes zu unterstützen. Das gilt für eine umfassende Revision des allgemeinen und bereichsspezifischen Datenschutzrechtes vor dem Hintergrund der gravierenden technologischen Umbrüche sowie für die Einführung neuer Instrumente wie das Datenschutz-Audit. Die andauernde Blockade der Union hat bislang jegliche Modernisierungsbemühungen im Datenschutzrecht leer laufen lassen. Während der Bundesinnenminister regelmäßig weitergehende Eingriffe in das Datenschutzrecht vorgelegt hat, beklagt der Bundesverbraucherminister nun lautstark seine eigene Untätigkeit: Statt Vorschläge zur Stärkung der Verbraucher- und Datenschutzrechte vorzulegen, haben die unionsgeführten Häuser diese immer weiter eingeschränkt oder jegliche Reform verhindert.
Die Unionsfraktion ist aufgefordert, unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause für Gespräche zur Reform des Datenschutzrechtes und zur schnellstmöglichen Umsetzung des Datenschutz-Audit-Gesetzes zur Verfügung zu stehen – allein durch Absichtserklärungen wird der Datenschutz nicht besser.
Die Medienpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion halten auch an ihrer Forderung fest, dass eine Fortschreibung des nationalen Grundrechtsschutzes der überragenden Bedeutung der Entwicklung einer zivilen Informationsgesellschaft freier Bürger entsprechen muss. Die dringende gebotene Modernisierung des Datenschutzrechts könnte massiv unterstützt werden, wenn flankierend die informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht der Informationsgesellschaft in das Grundgesetz aufgenommen würde. Das Grundrecht sollte nicht allein persönlichkeitsrechtlich gefasst, sondern als Kommunikationsgrundrecht ausgestaltet werden, das als Querschnittsgrundrecht den kommunikativen Gehalt aller Grundrechte zum Ausdruck bringt – so wie es erst vor wenigen Monaten das Bundesverfassungsgericht mit dem Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme fortentwickelt hat.






