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17.03.2008 | Hochschulpakt II muss „Pakt für die Lehre“ werden

Pressemitteilungen

Zu Warnungen des Wissenschaftsrates zur Unterfinanzierung der Lehre an den deutschen Hochschulen erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, MdB:

Hochschulpakt II muss „Pakt für die Lehre“ werden

Die Warnungen des Wissenschaftsrates zur kritischen Situation der Lehre an den deutschen Hochschulen sind ein Weckruf zum richtigen Zeitpunkt. Denn weiterhin stehen nicht nur zu wenige Studienplätze zur Verfügung, sie bleiben auch deutlich unterfinanziert. Daran wird auch ein erfolgreicher Hochschulpakt I alleine nichts ändern können. Auch wenn die Länder in der Pflicht bleiben, so bietet die anstehende Fortsetzung des Hochschulpaktes eine Chan-ce für ein abgestimmtes Zusammenwirken von Bund und Ländern. Es gilt erfreulicherweise steigende Studierendenzahlen erfolgreich mit Strukturreformen und der Qualitätssicherung in der Lehre zu verbinden. Die SPD-Bundestagsfraktion schlägt hier vor, den Hochschulpakt II allein auf den weiteren Ausbau der Studienplätze und auf die Sicherung der Qualität der Leh-re an den Hochschulen auszurichten. Nur so kann sichergestellt werden, dass an den deut-schen Hochschulen weiterhin die Einheit von qualitativ hochwertiger Lehre und hervorragen-der Forschung gewahrt wird.

Die teilweise hervorragenden Leistungen des deutschen Hochschulsystems im Forschungs-bereich etwa im Rahmen der Exzellenzinitiative sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass in Fragen der Kapazität und Qualität der Lehre akuter Handlungsbedarf besteht. Im Kern müssen Maßnahmen zur Steigerung des Studienplatzangebots flankiert werden um Initiati-ven zur Verbesserung der Betreuungsrelation sowie der Fortentwicklung der Personalstruk-tur in der Lehre. Daher sollte der Hochschulpakt II gerade aufgrund der Risiken für die Lehr-qualität und Europatauglichkeit – Stichwort BA/MA-Umstellung – der Lehre an den Hoch-schulen ein „Pakt für die Lehre werden“. Konkret strebt die SPD-Bundestagsfraktion einem Hochschulpakt II an, in dem u.a. verbindliche Vereinbarungen

a) zum weiteren Ausbau der Studienkapazitäten,
b) zur klaren Förderung der Juniorprofessur und des Lecturers,
c) zur besseren und vereinheitlichten Durchlässigkeit für ein Studium ohne Abitur und
d) zu konkreten Schritten in Richtung einer verlässlichen Laufbahn für den wissenschaftli-chen Nachwuchs im Sinne eins echten „tenure track“
e) zur Umstellung der Studienfinanzierung zwischen den Ländern auf ein Anreizsystem nach dem Prinzip „Geld folgt Studierenden“

getroffen werden. Nur als „Pakt für die Lehre“ kann ein Hochschulpakt II einen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen unseres Hochschulsystems leisten.