Anlässlich der abschließenden Beratung im Ausschuss für Bildung und Forschung zum Wehrrechtsänderungsgesetz erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, Jörg Tauss, MdB:
12.03.2008 | Bildungspolitiker erreichen deutliche Verbesserungen bei der Wehrrechtsreform
Pressemitteilungen
Bildungspolitiker erreichen deutliche Verbesserungen bei der Wehrrechtsreform
Die Bildungspolitiker von SPD und Union haben wichtige Verbesserungen des Wehrrechtsänderungsgesetzes für junge Männer in Ausbildung durchgesetzt. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat heute dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zugestimmt, der die Interessen von Bildung und Qualifzierung entscheidend zur Geltung bringt. Damit wird Klarheit geschaffen für alle jungen Männer, die einen Master-Studiengang anschließen, ein Duales Studium aufnehmen oder eine Aufstiegsfortbildung beginnen wollen. Aus bildungspolitischer Sicht ist der gefundene Kompromiss tragfähig und wird auch im Bundestag eine Mehrheit finden.
An drei Stellen soll der Regierungsentwurf auf Initiative der Bildungspolitiker von SPD und Union verbessert werden:
- Erstens wird sichergestellt sein, dass Studierende die an ein BA-Studium einen Master anschließen wollen, künftig nicht mehr einberufen werden können. Wehrrechtlich sind damit anschließende Master-Studiengänge ein Ausbildungszusammenhang mit dem vorhergehenden BA-Studium. Es bleibt bei der Regelung, dass zu Beginn eines Studiums allgemein nur vor Beginn des dritten Fachsemester einberufen werden kann.
- Zweitens wird sichergestellt sein, dass auch künftig junge Männer, die eine Aufstiegsfortbildungsgang begonnen haben, ebenfalls nichtmehr einberufen werden können. Der Regierungsentwurf war hier mehrdeutig und hätte im Zweifel dazu geführt, dass junge Männer in Meister- oder Technikerausbildungsgängen einberufen worden wären.
- Drittens werden die Regelungen für Duale Studiengänge, das heißt parallele Ausbildungsgänge sowohl mit Berufsbildungs- als auch Studienabschluss, deutlich bildungsfreundlicher gestaltet. In Zukunft soll hier nur einberufen werden können, wenn die Studienphase nicht spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn startet. Dies ist eine deutliche Verbesserung zur geltenden Rechtslage.
Für die SPD Bildungspolitiker wären über dieses Ergebnis hinaus auch die weitergehenden Vorschläge des Bundesrates zustimmungsfähig gewesen. Dies fand aber leider in den Beratungen keine Mehrheit. Dennoch konnte insgesamt ein Kompromiss erzielt werden, der Bildungsinteressen und wehrpolitische Interessen besser aufeinander abstimmt. Im Zweifel soll aber auch in Zukunft gelten, dass Ausbildungsinteressen in der Regel Vorrang behalten. Wir sind sicher, dass der gefundene Kompromiss die Mehrheit des Deutschen Bundestages finden wird.






