Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur automatischen Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei in Hessen und Schleswig-Holstein erklärt der bildungs-, forschungs- und medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, MdB:
11.03.2008 | Abgleich von Nummernschildern verfassungswidrig - Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt
Pressemitteilungen
Elektronischer Abgleich von Nummernschildern ist verfassungswidrig – erneute Stärkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung die in Hessen und Schleswig-Holstein durch die Polizei praktizierte Erfassung von Autokennzeichen für verfassungswidrig und nichtig erklärt und somit erneut das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt. Insbesondere die in den beiden zugrundeliegenden Polizeigesetzen praktizierte anlasslos und flächendeckend durchgeführte Registrierung war den Richtern des Ersten Senates ein Dorn im Auge.
„Ich begrüße die erneute Stärkung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung durch das Bundesverfassungsgericht, welches sich wieder einmal als Garant unserer Verfassung bewiesen und einen weiteren fundamentalen Schritt in Richtung der Stärkung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte getan hat“ sagte Tauss. Gleichzeitig appellierte er an die Innenminister der Länder, die nun aufgefordert sind ihre aktuellen Polizei-, aber auch zukünftige Gesetze verfassungskonform und grundrechtverträglich auszugestalten. Dies gilt vor dem Hintergrund der Entscheidung der Karlsruher Richter zur Onlinedurchsuchung im besonderen Maße auch für das Bundesinnenministerium. Nur so kann verhindert werden, dass der Gesetzgeber gerade in Bürgerrechtsfragen ständig von höchstrichterlichen Gerichten korrigiert werden muss.






