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27.02.2008| SPD begrüßt Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

Pressemitteilungen

Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Online-
Durchsuchung erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur
und Medien der SPD-Bundestagsfraktion Monika Griefahn und der bildungs-, forschungs- und medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Jörg Tauss:

SPD begrüßt neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung
zur Klage gegen die Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen
Verfassungsschutzgesetz diese Vorschriften für verfassungswidrig und
damit für nichtig erklärt. Damit hat das Bundesverfassungsgericht die
Kritik der SPD-Bundestagsfraktion an den Plänen des Bundesinnenministers
bestätigt, die aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlicher wie auch aus medienpolitischer Sicht erhebliche rechtliche und technische Bedenken angemeldet hat. Wir haben darauf gedrängt, dass vor einer politischen Entscheidung über die Einführung dieses verdeckten Ermittlungsinstrumentes in das BKA-Gesetz das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes abgewartet werden sollte.

Vor allem aber hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner heutigen
Entscheidung aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht erstmalig ein
Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme hergeleitet. Dieses neue Grundrecht
kommt zu den anderen Freiheitsgewährleistungen, insbesondere dem
Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses, der Unverletzlichkeit der
Wohnung sowie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, hinzu,
soweit diese keinen oder keinen hinreichenden Schutz gewähren. Aus medienpolitischer Perspektive ist diese grundrechtliche Sicherung von fundamentaler Bedeutung und es wird zu prüfen sein, welche Konsequenzen sich aus diesem neuen Grundrecht über die Online-
Durchsuchung hinaus ergeben.

Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht zugleich erklärt, dass Online-Durchsuchungen vor dem neu formulierten Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme nur in ganz wenigen Fällen zur Bekämpfung schwerer Verbrechen möglich sein können. Eingriffe in dieses Grundrecht sind nach der heutigen Entscheidung unter hohen rechtstaatlichen Absicherungen möglich. Es muss um den Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter gehen. Auch muss auch bei der Durchführung einer Online-Durchsuchung der Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt bleiben und es muss hierbei, wenn möglich, das Erhebungsverbot bevorzugt werden, andernfalls gibt es ein grundsätzliches Verwertungsverbot. Außerdem gilt für jeglichen Einsatz dieses umstrittenen Ermittlungsinstrumentes ein Richtervorbehalt. Mit diesen rechtstaatlichen Absicherungen bleibt die Balance von Freiheit und Sicherheit gewahrt.

Was die Umsetzung der Entscheidung des Verfassungsgerichtes anbelangt, so muss auch hier der Grundsatz gelten: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Übereilte Entscheidungen sind weder notwendig noch geboten. Vielmehr gilt es nun, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes vor dem Hintergrund des neu formulierten Grundrechtes auf Vertraulichkeit und Integrität als besondere Ausprägung des Persönlichkeitsrechtes sorgfältig zu prüfen und den vom Bundesminister des Inneren Wolfgang Schäuble vorgelegten Entwurf des BKA-Gesetzes zu korrigieren. Insgesamt sehen sich die Medien- und Datenschutzpolitikerder SPD-Bundestagsfraktion durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gestärkt und werden bei dem weiteren Verfahren darauf drängen, dass die technischen Möglichkeiten, wie auch deren Grenzen, deren Folgen und die rechtlichen - insbesondere die verfassungsrechtlichen - Implikationen dieses heimlichen Ermittlungsinstrumentes hinreichend geklärt und bei der Einführung eines solches Instrumentes die verfassungsrechtlichen Vorgaben gewahrt bleiben.