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19.02.2008 | Frauenförderung muss in den Förderinitiativen des Bundes verstärkt werden

Pressemitteilungen

Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages „Frauen in der Wissenschaft und Gender in der Forschung“ erklären die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion, Gesine Multhaupt, MdB und der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, MdB:

Frauenförderung muss in den Förderinitiativen des Bundes verstärkt werden

Trotz aller Anstrengungen ist es auch in der Wissenschaft und Forschung bisher nicht gelungen, die gemeinsamen gleichstellungspolitischen Ziele befriedigend zu lösen. Die Politik bleibt aufgefordert, hier mit zielgenauen und effektiven Initiativen die Förderung von Frauen in der Wissenschaft und Forschung nachhaltig voranzubringen. Das sind die zentralen Ergebnisse der öffentlichen Anhörung zur der Situation von Frauen in den deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist damit eindeutig: jede Fortsetzung der förderpolitischen Initiativen des Bundes setzt konkrete Vereinbarungen zur Frauenförderung voraus – und das sowohl im Pakt für Forschung und Innovation, in der Exzellenzinitiative II als auch im Hochschulpakt II. Ein moderner Innovations- und Forschungsstandort ist und bleibt auf die wissenschaftliche Arbeit von Frauen in Wissenschaft, Forschung und Lehre angewiesen, um das gesamte kreative und wissenschaftliche Potenzial der Gesellschaft nutzen zu können.

Die Anhörung hat sich intensiv mit der Situation der Frauen in Wissenschaft und Forschung auseinandergesetzt und dabei die Beteiligung, Aufstiegschancen und Repräsentanz sowie Barrieren in den einzelnen Qualifikations- und Karrierestufen beleuchtet. Das Ergebnis ist eindeutig: Weiterhin sind Frauen in verantwortlichen Positionen auch an Universitäten und Forschungseinrichtungen stark unterrepräsentiert, weiterhin stehen Frauen in ihrer Berufs- und Karriereplanung im Wissenschaftssystem signifikante strukturelle und kulturelle Barrieren entgegen. Daran haben auch die bisherigen Förderprogramme von Bund und Ländern bisher wenig geändert.

Nachdenklich machen vor allem die Antworten auf die Fragen zu den langfristigen Ergebnissen der Frauenförderprogramme durch den Bund. Im Rahmen des Hochschulwissenschaftsprogramms (HWP) hat der Bund bis zum Jahr 2006 ca. 120 Mio. Euro für die Förderung von Frauen in Forschung und Lehre aufgebracht. Mit der Föderalismusreform ist die Finanzierung der Frauenförderprogramme auf die Länder übergegangen. Wenn man sich die Statistiken ansieht, so sind die Ergebnisse in den einzelnen Ländern durchaus sehr unterschiedlich, jedoch keineswegs als befriedigend anzusehen. Befürchtet werden muss – und auch dies wurde seitens der Sachverständigen thematisiert -, dass sich neben der Föderalismus-Falle auch eine Autonomie-Falle öffnet. Hier haben die Sachverständigen die „Gefährdungslagen“ für die Gender-Forschung beschrieben und gefordert, dass dafür Sorge getragen werden muss, die Gender-Forschung in den Studieninhalten zu belassen. Die Freiheit von Hochschulen und die Freiheit der Länder entbindet keineswegs davon, gemeinwohlorientiert zu handeln.

Einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Situation von Frauen in den Hochschulen und in Forschungseinrichtungen soll das Professorinnenprogramm leisten, welches Ende 2007 gestartet wurde. Bund und Länder haben sich Ende 2007 auf dieses Programm verständigt, das in den kommenden fünf Jahren 200 neue Stellen für Professorinnen an den deutschen Hochschulen schaffen. Von den hierfür veranschlagten 150 Millionen Euro werden 75 Millionen durch den Bund getragen. Mit diesem Programm haben sich Bund und Länder auf ein langfristiges und nachhaltiges Instrument zu Förderung von Frauen in der Wissenschaft verständigt: die geförderten Stellen sind unbefristet und das Verfahren stärkt zugleich die Gleichstellungsaktivitäten von Hochschulen. Das Förderung durch dieses Programm startet im Jahr 2008 und die Laufzeit ist zunächst bis 2012 vereinbart. Bei einer positiven Bewertung des Professorinnenprogramms im Jahr 2011 durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) besteht die Option der Fortschreibung des Programms ab 2013.

Insgesamt hat die Anhörung einmal mehr gezeigt, dass weitere Anstrengungen notwendig und geboten sind, um die Potentiale von Frauen für Wissenschaft und Forschung gewinnen und in Spitzenpositionen bringen zu können. Dabei herrschte bei der Sachverständigen-Anhörung Konsens dahingehend, dass eine wirklich sinnvolle Frauenförderung nicht stigmatisiernd wirkt. Vielmehr bringt sie erst Frauen in Spitzenpositionen und stellt somit ihre Sichtbarkeit im Wissenschaftssystem sicher. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich bei den Beratungen zur Fortsetzung des Paktes für Forschung und Innovation, der Exzellenzinitiative und des Hochschulpaktes 2020 daher dafür einsetzen, dass es nur dann eine Unterschrift des Bundes geben wird, wenn konkrete und zielgenaue Maßnahmen zur Frauenförderung verbindlich vereinbart werden können.