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17.01.2007 | SPD legt Konzept für Meister-BAföG vor - Erhöhung um 10 Prozent ist aber bereits 2007 umgesetzt worden

Pressemitteilungen

Zur Ankündigung einer Meister-BAföG-Novelle noch in diesem Jahr durch Bundesministerin Annette Schavan erklären der der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, MdB und der zuständige Berichterstatter, Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB:

SPD legt Konzept für Meister-BAföG vor - Erhöhung um 10 Prozent ist aber bereits 2007 gesetzlich umgesetzt worden

Für die von Bundesministerin Dr. Annette Schavan angekündigte Meister-BAföG-Novelle legt die SPD ihr Konzept vor. Es ist erfreulich, dass wie beim BAföG die Bundesministerin nun auch beim Meister-BAföG ihre ablehnende Position aufgegeben hat. Mit der Ankündigung, noch in 2008 eine Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) anzustreben, wird eine zentrale Forderung der Bildungspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion aufgegriffen. Die von Ministerin Schavan in Aussicht gestellte Erhöhung der Meister-BAföG-Unterhaltsleistungen um 10 Prozent ist aber bereits 2007 auf Initiative der SPD mit der 22. BAföG-Novelle gesetzlich vollzogen worden – denn das Meister-BAföG ist hier gesetzlich am BAföG gekoppelt. Unstrittig ist aber, dass eine Verbesserung der Leistungen und Rückzahlbedingungen sowie auch eine Erweiterung der förderfähigen Berufsgruppen und Ausbildungsgänge dringend notwendig ist – und dies sowohl für die Sicherung unseres Fachkräfteangebots als auch zur Eröffnung neuer individueller Qualifizierungsperspektiven für junge Menschen.

Da auch Frau Ministerin Schavan eine weitere Erhöhung des Meister-BAföG über die bereits umgesetzten 10 Prozent hinaus nicht gemeint haben kann – denn das würde die sachlich begründete gesetzliche Kopplung beider Unterhaltsleistungen sprengen -, sind ihre Ankündigungen etwas schwammig. Was will sie genau für welche Gruppen in welche Richtung ändern? Dies werden wir in der Koalition mit Nachdruck ansprechen.

Die Bildungspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion haben bereits ein konkretes Maßnahmenbündel zur substanziellen Erweiterung und Weiterentwicklung des Meister-BAföG entwickelt:

  • Erhöhung der Zuschussanteile: Da die Unterhaltshöhe bereits mit der BAföG-Novelle um 10 Prozent gesteigert worden ist, fordert die SPD eine Erhöhung der Zuschussanteile sowohl bei der Maßnahmen- als auch bei der Unterhaltsförderung auf 35 bzw. 50 Prozent (derzeit 30,5 bzw. 44 Prozent).
  • Schließung von Förderlücken: Ein wiederholt geäußerter Kritikpunkt beim AFBF ist die Förderlücke für die außerschulische Prüfungszeit, die etwa drei Monate in der Meisterausbildung beträgt. Diese Fehlkonstruktion ist in einer Novelle zu korrigieren.
  • Erweiterung der förderfähigen Berufsgruppen und Ausbildungsgänge: Neben den Pflegeberufen sind weitere Berufsgruppen auf eine Einbeziehung in das AFBG zu prüfen, wie die Gesundheits- und Sozialberufe und die erst 2006 teilweise gestrichenen Erzieherinnen- und Erzieher-Ausbildungsgänge. Dies ist als Teilschritt in Richtung eines allgemeinen Erwachsenenfortbildungsförderungsgesetzes zu verstehen, zu dem das AFBG mittelfristig ausgebaut werden muss.
  • Verbesserung der Förderung von Migranten: Langfristig aufenthaltsberechtigte junge Menschen mit Migrationshintergrund sollten grundsätzlich förderfähig werden. Dazu muss die bisher geforderte Mindesterwerbszeit der Geförderten von drei Jahren gestrichen werden.
  • Stärkere Berücksichtigung der familiären Situation: Die im AFBG vorgesehenen Erhöhungsbeträge zum Unterhaltsbedarf für den Geförderten, dessen Ehegatten und betreuten Kindern sollten um etwa 10 Prozent erhöht werden, auf 60, 235 und 200 Euro (derzeit 52, 215 und 179 Euro).
  • Bessere Förderung von Existenzgründungen: Die Erlassmöglichkeiten bei anschließender Existenzgründung sollten ausgebaut und erweitert werden. Ein erhöhter Erlass sollte hier neben dem Lehr- und Prüfungskostendarlehen auch den Unterhaltsdarlehensanteil umfassen (sofern vorhanden).
  • Verbesserung der Darlehensbedingungen: Die zinsfreie Karenzzeit nach Leistungsende von 24 Monaten sollte spürbar verlängert werden, um die berufliche Orientierungsphase nach der Aufstiegsfortbildung besser abzufedern. Hinzu sollten ein genereller Teilerlasses bei besonders guten Prüfungsergebnissen oder bei vorzeitiger vollständiger Darlehensrückzahlung sowie eine feste Darlehensobergrenze analog dem BAföG geprüft werden.

Wenn die Bundesministerin eine solche substanzielle Weiterentwicklung des Meister-BAföG meint, dann hat sie dafür in jedem Fall die volle Unterstützung der SPD-Bundestagsfraktion.