Zum Beschluss des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Änderung des Gesetzentwurfs zum Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erklären die zuständige Berichterstatterin, Renate Schmidt, MdB, der zuständige Berichterstatter im Haushaltsausschuss, Klaus Hagemann, MdB, und der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, MdB:
14.11.2007 | Erste Hürde genommen: Ausschuss beschließt von der SPD durchgesetzte BAföG-Erhöhung
Pressemitteilungen
Erste Hürde genommen: Ausschuss beschließt von der SPD durchgesetzte BAföG-Erhöhung
Am kommenden Freitag kann der Deutsche Bundestag die größte BAföG-Novelle seit 2001 endgültig verabschieden. Damit ist ein weiterer Schritt auf dem Weg getan, dass noch in 2008 sowohl mehr Studierende und Schüler erstmalig einen BAföG-Anspruch erhalten als auch die Förderbeträge deutlich steigen können. Der zuständige Fachausschuss für Bildung und Forschung hat heute wesentliche Verbesserungen des von der Bundesministerin Annette Schavan eingebrachten Gesetzentwurfs beschlossen. Gegen den langen Widerstand der Union enthält der Gesetzentwurf nun die lange von der SPD geforderte und überfällige Erhöhung der Bedarfssätze um 10 Prozent und der Freibeträge um 8 Prozent. Allein der Bund wird für diese Novelle bei voller Wirksamkeit im Jahr über 300 Mio. Euro zusätzlich bereitstellen.
Diese Erhöhung ist überfällig und die SPD-Bundestagsfraktion hat sich trotz des vielstimmigen Chors beim Koalitionspartner nie von diesem zentralen bildungspolitischen Ziel abbringen lassen. Immerhin stimmt die Union in Regierungsverantwortung mit dieser Novelle erstmals seit 1993 wieder einer BAföG-Erhöhung zu.
Seit der Vorlage des 17.-BAföG-Berichts der Bundesregierung Anfang 2007 ist sachlich klar, dass eine Erhöhung des BAföG dringend notwendig ist. Die von Ministerin Schavan eingebrachte 22. BAföG-Novelle enthielt allerdings sowohl keine Erhöhung, als auch eine empfindliche Einschränkung der Förderung des Zweiten Bildungsweges. Bei beiden Punkten hat die SPD bereits früh Änderungsbedarf angemeldet und diese nun auch durchgesetzt. Der heutige Schritt zum Erfolg zeigt einmal mehr: die SPD ist die BAföG-Partei.
Der geänderte Gesetzentwurf enthält im Einzelnen:
1. Die Bedarfssätze im BAföG sollen um jeweils 10 Prozent und die Freibeträge, die bei der Ermittlung des BAföG nicht angerechnet werden, um 8 Prozent erhöht werden. Damit steigt z.B. der Förderhöchstsatz für Studierende von 585 Euro auf 643 Euro, für Schüler von 481 Euro auf 521 Euro. Ebenso steigen der so genannte „große Elternfreibetrag“ von 1.440 Euro auf 1.555 Euro, der zusätzliche Ehegattenfreibetrag von 480 Euro auf 520 sowie der Freibetrag für unterhaltspflichtige Kinder von 435 Euro auf 470 Euro. Im Ergebnis erhöhen sich damit die Einkommensgrenzen, bis zu denen ein BAföG-Anspruch besteht – etwa 100.000 mehr Studierende und Schüler werden damit erstmals BAföG erhalten.
2. Der Kinderbetreuungszuschlag soll eingeführt und auch zugunsten von Mehrkindfamilien erweitert werden. Der Zuschlag wird einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung leisten. Über die im Regierungsentwurf vorgesehene Betreuungspauschale für Auszubildende mit Kindern von pauschal 113 Euro im Monat sieht der geänderte Entwurf zusätzlich 85 Euro für jedes weitere Kind vor. Dies ist ein wichtiger Schritt, um der deutlich höheren Mehrbelastung in Mehrkindfamilien wirklichkeitsnäher gerecht werden zu können. Die Kindertagesstätten oder Tagesmütter rechnen doch ebenfalls pro Kind ab, und nicht pro Familie pauschal.
3. Künftig sollen BAföG-Empfänger ihre Förderung bereits ab dem ersten Semester für ein Studium im EU-Ausland oder der Schweiz verwenden dürfen. Die bisher geforderte „Orientierungsphase“ von einem Jahr im Inland entfällt. Zudem werden die Auslandszuschläge und Reisekosten in Zukunft pauschal und hälftig als Darlehen gefördert. Es bleibt bei dem Zuschuss zu Auslandsstudiengebühren von höchstens 4.600 Euro und für längstens ein Jahr. Die Förderung von Auslandspraktika wird deutlich erleichtert und erweitert.
4. Die bisher auch bei ausländischen Auszubildenden, die aufenthaltsberechtigt sind oder bereits lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, zusätzlich geforderte Mindesterwerbsdauer der Eltern soll gestrichen werden. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Integration und zur Verbesserung des Zugangs vieler junger Menschen mit Migrationshintergrund zur höheren Qualifizierung.
5. Die Verdienstgrenze, bis zu der ohne Anrechnung auf das BAföG Auszubildende durch Jobs hinzuverdienen können, soll auf 400 Euro und damit auf Höhe eines Minijobs angehoben werden. dies entspricht nicht nur der Lebenswirklichkeit vieler Studierender und Schülerinnen und Schüler, sondern hilft auch, diese aus der Grauzone der unerlaubten Beschäftigung oder falscher Einkommensangaben heraus zu holen.
6. Der turnusmäßig für 2008/09 vorgesehen nächste, dann 18. BAföG-Bericht der Bundesregierung wird auf Anfang 2010 verschoben, um die Wirkungen der BAföG-Erhöhung hinreichend aufnehmen zu können.
7. Die im Regierungsentwurf vorgesehen Einschränkung der elternunabhängigen Förderung des Zweiten Bildungsweges wird gestrichen. Es bleibt hier also bei der bisher geltenden Rechtslage, die etwa für Kollegschülerinnen und -schülern bereits frühzeitig eine vom Einkommen der Eltern unabhängige Förderung ermöglicht. Im Sinne der Planungssicherheit der Auszubildenden und Einrichtungen wie auch der Deckung des künftigen Fachkräftebedarfs durch eine stärkere Weiterqualifizierung ist diese Streichung notwendig und richtig.
Die Erhöhung des BAföG sowie der Hinzuverdienstgrenze sollen zum Wintersemester 2008/09 in Kraft treten, die anderen Neuregelungen bereits mit der Gesetzesverkündung wirksam werden. Dafür sind weitere Schritte notwendig. So muss der Haushaltsausschuss am 15.11.2007 die notwendigen zusätzlichen Mittel für das erhöhte BAföG in den Bundeshaushalt 2008 einstellen und am 16.11.2007 in 2./3. Lesung das geänderte BAföG-Änderungsgesetz im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Da es sich aufgrund der Mitfinanzierung der Länder beim BAföG von 35 Prozent um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, strebt die SPD-Bundestagsfraktion an, den Bundesrat am 20.12.2007 zu erreichen. Nur dann könnten u.a. der Kinderbetreuungszuschlag und die Auslandsförderung ab dem ersten Semester bereits zum 1.1.2008 in Kraft treten.
Das durch die SPD verbesserte BAföG ist ein großer Erfolg für die Studierenden und Schülerinnen und Schüler in diesem Land. Nach 2002 werden erstmals wieder mehr Auszubildende BAföG erhalten und gleichzeitig die Förderbeträge deutlich erhöht. Für die SPD ist und bleibt das BAföG das zentrale Instrument, wenn es um echte Chancengleichheit in der Bildung geht – und nur darum kann es gehen.






