12.11.07 | Zur heutigen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes erklären der zuständige Berichterstatter Ernst Dieter Rossmann und der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Jörg Tauss:
12.11.2007 | Hochschulrecht: Anhörung sieht Handlungsbedarf bei Zulassung und Abschlüssen
Pressemitteilungen
Hochschulrecht: Anhörung sieht Handlungsbedarf bei Zulassung und Abschlüssen
Die SPD-Bundestagsfraktion wird darauf bestehen, dass vor Aufhebung der Regelungen des Hochschulrahmengesetzes (HRG) die Frage der Sicherung bundesweit vergleichbarer und rechtlich belastbarer Regelungen befriedigend gelöst ist. Die Anhörung zum Gesetzentwurf zur Aufhebung des HRG hat klar ergeben, dass im Falle eines Wegfalls des HRG weiterhin bundesgesetzliche Regelungen im Bereich Zulassung und Abschlüsse notwendig sind. Es gilt, Transparenz, Qualität und Mobilität der Studierenden in Deutschland nachhaltig zu sichern und Regelungen zu treffen, die eine soweit möglich freie Studienfach- und Studienortswahl der Studierenden gewährleisten.
Wir dürfen die Studierenden mit der dynamischen Entwicklung im Hochschulbereich nicht alleine lassen. So sollten die Hochschulen verpflichtet werden, sich an dem ZVS-Bewerbungsmanagmenet zu beteiligen und diesen Dienst für ihr Auswahlverfahren zu nutzen. Zweitens wird darauf zu achten sein, dass beruflich Qualifizierte bundesweit einen einheitlichen Hochschulzugang erhalten, so dass nicht mehr der Zufall des Wohnortes über die Möglichkeit und Bedingungen eines Studiums ohne Abitur entscheidet. Als Mittel zur Umsetzung bietet sich die Nutzung der neuen Kompetenzen des Bundes im Bereich Abschlüsse und Zulassung in Art. 74 Abs. 1 Nr. 33 GG geradezu an. Aber auch Vereinbarungen auf Grundlage der von der SPD in der Föderalismusreform erkämpften Gemeinschaftsaufgabe für die Wissenschaft in Art. 91b GG sind denkbar.
Die Unübersichtlichkeit der deutschen Hochschullandschaft für die studienwilligen jungen Menschen hat nicht zuletzt mit der Umsetzung des Bologna-Prozesses, dem direkten Auswahlverfahren der Hochschulen für 60 Prozent der Studienplätze und den novellierten Landeshochschulgesetzen deutlich zugenommen. Das Zulassungsverfahren ist für die Studierenden zu wenig transparent und das Auswahlverfahren der Hochschulen sichert die effiziente Kapazitätsausnutzung knapper Studienplätze nur unzureichend. Hinzu kommt, dass die Reform der ZVS zur Dienstleistungseinrichtung für Hochschulen und Studierende noch nicht abgeschlossen ist. Weiterhin lassen Kritiker der Kapazitätsverordnung offen, durch welchen Mechanismus diese funktional und rechtssicher ersetzt werden könnte. Immerhin müssen im Zulassungsverfahren jungen Menschen deren gewünschte Berufs- und Studienchancen manchmal vorenthalten werden, was einen erheblichen Eingriff in die individuelle Autonomie und dem Recht auf Bildung jedes Einzelnen. Ferner kommen offene Fragen der gegenseitigen Anerkennung von Lehr- und Prüfungsleistungen in unterschiedlichen Studiengängen etwa im BA/MA hinzu. Dies schränkt national die Mobilität empfindlich ein, von der grenzüberschreitenden Durchlässigkeit ganz zu schweigen.
Das HRG ist für viele dieser Fragen sicher kein direkter Lösungsansatz. Aber dort, wo es noch Wirkung entfaltet und bundesweit geltende Mindeststandards setzt, ist eine ersatzlose Streichung unter Umständen sogar schädlich. Auch wenn für viele Teile des HRG die Bundeskompetenz mit der Föderalismusreform weggefallen ist, so bestehen doch für die zentralen Regelungen zu Zulassung und Abschlüssen erstens neue Kompetenzen, die auch nach Meinung zahlreicher Sachverständiger genutzt werden sollten. Zweitens ist die Aufhebung des HRG trotz Aufgabe des Rahmenrechts insgesamt auch aufgrund der Übergangsregelungen in Art. 125a und 125b GG keine zwingende Folge der Föderalismusreform. Und alles, was nicht geschehen muss, sollte hinterfragt werden.
In der Anhörung hat sich der Eindruck verfestigt, dass bei den auf Differenzierung und Profilierung angelegten Hochschulreformen und Novellen im Sinne eines Wettbewerbsföderalismus der vergangenen Jahre letztlich die Studierenden nicht genug mitgenommen sowie Entwicklungen auf deren Rücken ausgetragen worden sind. Wir als SPD-Bundestagsfraktion werden hier die konkrete Situation der Studierenden im Auge behalten. Wie bei der Erhöhung des BAföG geben wir der Verbesserung deren Lebensumstände und Studienbedingungen stets Vorrang vor jedem rechtssystematischen Glasperlenspiel oder jeder Entbürokratisierungsprosa.






