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09.11.2007 | Neuregelung der Telefonüberwachung und Vorratsdatenspeicherung

Pressemitteilungen

Anlässlich der heutigen zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Deutschen Bundestag erklärt der bildungs-, forschungs- und medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss:

Neuregelung der Telefonüberwachung und Vorratsdatenspeicherung – erhebliche Bedenken bleiben bestehen

Auch wenn mit dem heute verabschiedeten Gesetz der Rechtsschutz der Betroffenen durch neue rechtsstaatliche und grundrechtliche Sicherungen bei Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen und anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen durchaus verbessert wird und auch wenn es auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion gelungen ist, im parlamentarischen Verfahren Verbesserungen insbesondere zum Schutz der Journalistinnen und Journalisten zu erreichen, die erheblichen – auch verfassungsrechtlichen – Bedenken konnten keineswegs ausgeräumt werden. Dies gilt für die mit diesem Gesetz beschlossene Relativierung der Zeugnisverweigerungsrechte, vor allem aber für die Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung und erst Recht für die Kombination dieser beiden Vorhaben.

Was die Differenzierung und Relativierung der Zeugnisverweigerungsrechte anbelangt, so ist es den Medienpolitikern der SPD-Bundestagsfraktion zwar gelungen, Verbesserungen zu erreichen – dennoch wird diese Relativierung zunächst Bestand haben. Da es sich hier allerdings aus meiner Sicht nicht um eine rechtliche Notwendigkeit, sondern lediglich um eine „Minimalumsetzung“ der verfassungsrechtlichen Vorgaben handelt, ist dies letztlich eine politische Entscheidung, welche ich bedauere und als falsch ansehe.

Grundsätzliche Bedenken bleiben allerdings auch und vor allem hinsichtlich der Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bestehen. Zwar ist es richtig, dass sich der Gesetzentwurf eng an die Vorgaben hält, die der Deutsche Bundestag beschlossen hat. Entsprechend dieser Vorgaben soll die Speicherungsfrist auf sechs Monate begrenzt und dürfen Daten, die über den Inhalt einer Kommunikation Aufschluss geben, nicht gespeichert werden. Dennoch bleiben aber nach wie vor massive Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit einer solchen flächendeckenden Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat wie auch bezüglich der gewählten Rechtsgrundlage bestehen. Leider gab es im Deutschen Bundestag auch keine Mehrheit für die Forderung, die Verabschiedung des Gesetzes so lange auszusetzen, bis die Frage der Rechtmäßigkeit vom Europäischen Gerichtshof abschließend geklärt ist. Aus diesem Grund werden letztlich die Gerichte in Deutschland und Europa über die Rechtmäßigkeit dieses umstrittenen Vorhabens entscheiden. Fest steht für mich, dass – wenn die Rechtmäßigkeit der europäischen Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof in Frage gestellt wird – die deutsche Umsetzung dieser Vorgaben in jedem Fall zurückgenommen werden muss.

Angesichts dieser erheblichen – auch verfassungsrechtlichen – Bedenken, vor allem bezüglich der Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, werde ich in den nächsten Wochen prüfen, ob ich rechtliche Schritte gegen diesen „Dammbruch“ im deutschen Daten-schutzrecht anstrengen und mich einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anschließen werde.

Als zusätzlich problematisch ist die Kombination der Einführung der Vorratsdatenspeicherung mit der Relativierung des Schutzes der Berufsgeheimnisträger zu werten. Befürchtet wird beispielsweise seitens der Journalistinnen und Journalisten und ihrer Verbände, dass der Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis bei Journalisten nachhaltig beschädigt wird. Begründet wird dies mit der Einschätzung, dass allein die Tatsache, dass alle Telekommunikationsverkehrsdaten für den Zeitraum von einem halben Jahr gespeichert werden, deutlich negative Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis zu journalistischen Berufsgeheimnisträgern haben werde.

Aus diesen Gründen werde ich mich dafür einsetzen, dass die Neuregelungen der Strafprozessordnung und insbesondere auch die Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung – wie auch die anderen zuletzt immer weiter ausgedehnten Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden umfassend evaluiert und hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit, Wirksamkeit und Effizienz überprüft werden. Darüber hinaus hat sich die Fraktion der SPD bei der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes im Ausschuss für Kultur und Medien dafür ausgesprochen, dass bei der Umsetzung des Gesetzes sorgfältig zu beobachten ist, ob die Relativierung des Zeugnisverweigerungsrechtes und vor allem die vorgesehene Verhältnismäßigkeitsprüfung in der Praxis tatsächlich den notwendigen Berufsgeheimnisschutz sicherstellen kann. Sollte es Anhaltspunkte dafür geben, dass diese Relativierung des Zeugnisverweigerungsrechtes zu einer unangemessenen Einschränkung des Berufsgeheimnisschutzes – und hierbei insbesondere bezüglich der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Informantenschutz und des Redaktionsgeheimnisses - führt, muss der Gesetzgeber unverzüglich reagieren.