Anlässlich der Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion zur Erhöhung des BAföG erklären die zuständige Berichterstatterin, Renate Schmidt, MdB, und der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, Jörg Tauss, MdB:
09.05.2007 | SPD fordert 290 Mio. Euro für BAföG-Erhöhung – Unionsfraktion muss Widerstand aufgeben
Pressemitteilungen
Der wachsende Widerstand in der Unionsfraktion zur Forderung der SPD, das BAföG deutlich und spürbar zu erhöhen, ist nicht nachvollziehbar. Wenn selbst die einstige BAföG-Gegnerin und heutige Bundesbildungsministerin Dr. Annette Schavan sich mittlerweile der SPD-Initiative grundsätzlich angeschlossen hat, ist es schon befremdlich, wenn der eigene Fraktionsvorsitzende seine Ministerin nun im Regen stehen lässt. Wir fordern in dieser Frage die Geschlossenheit unseres Koalitionspartners ein, zumal er die Überzeugungsarbeit in den unionsregierten Ländern ja ebenfalls noch leisten muss. Es ist daran zu erinnern, dass auch im Koalitionsvertrag die Sicherung des BAföG vereinbart worden ist, auch wenn dies einigen in der Union nicht gefällt. Die Kritik aus der Union an den Investitionsvorschlägen des Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Struck, ist daher an dieser Stelle zurückzuweisen. Damit wird aber erneut deutlich, dass allein die SPD die BAföG-Partei ist und für echte Chancengleichheit in der Bildung steht – gleiche Chancen unabhängig von sozialer Herkunft, sozialer Lage oder dem Geldbeutel der Eltern.
Seit 2002 hat es keine BAföG-Erhöhung mehr gegeben. Die Studierendenvertretungen, das Deutsche Studentenwerk und zuletzt der 17. BAföG Bericht der Bundesregierung haben den Anpassungsbedarf beim BAföG immer wieder deutlich gemacht. Bei den Bedarfssätzen geht etwa der Bericht von einem Erhöhungsbedarf von 10,3 Prozent, bei den Freibeträgen von 8,7 Prozent aus. Hierbei geht es um die Sicherung der Leistungsfähigkeit des BAföG, um seine Aufgabe, den Lebensunterhalt anspruchsberechtigter Studierender und Schülerinnen und Schüler zu decken, erfüllen zu können. Hinter diesen Forderungen werden wir nicht zurück bleiben können. Es ist erfreulich, dass auch aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung sowie steigender Steuereinnahmen nun Handlungsspielräume entstanden sind, die überfällige BAföG-Erhöhung mit 290 Mio. Euro im Jahr Mittelaufwuchs im Bundeshaushalt realisieren zu können. Und dies bei Fortsetzung der notwendigen finanzpolitischen Konsolidierungspolitik.
Der Aufwuchs wird jedoch nicht allein in die Erhöhung fließen können. Denn auch der heute in den Bundestag eingebrachte Entwurf zu einem 22. BAföG-Änderungsgesetz – die so genannte kleine BAföG-Novelle – sieht Leistungsverbesserungen vor, an denen die SPD festhalten will. Hierzu gehören die vorgesehenen Verbesserungen bei Migrantinnen und Migranten und der Auslandsförderung, die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze auf 400 Euro im Monat sowie die Einführung eines Kinderbetreuungszuschlags während des Studiums. An dem Entwurf sieht die SPD-Bundestagsfraktion dennoch erheblichen Änderungsbedarf. So fordern wir, anders als im Entwurf vorgesehen den Zuschlag nicht pauschal, sondern pro Kind auszuzahlen. Zudem wird die SPD-Bundestagsfraktion die von der Bundesministerin Dr. Schavan vorgeschlagenen Kürzung bei den Abendschülern und Kollegiaten des zweiten Bildungswegs in dieser Form nicht mitmachen und befindet sich damit im Einklang mit dem Bundesrat. Die daraus resultierenden Mehrausgaben müssen wir ebenfalls aus dem Mittelaufwuchs finanzieren.
Für die SPD ist es daher sinnvoll, alle diskutierten Aspekte zu bündeln und in einem BAföG-Paket gemeinsam zu verabschieden. Der Ausschuss für Bildung und Forschung wird am 21. Mai 2007 eine umfangreiche Anhörung zum BAföG durchführen, auf dem diese und weitere Aspekte intensiv diskutiert werden. Wir sind überzeugt, dass die Anhörung eine große Unterstützung für das von der SPD vorgeschlagene Konzept eines BAföG-Paketes zum Ergebnis haben wird. Der Ball aber liegt nun bei der Unionsfraktion und den unionsregierten Ländern.
Seit 2002 hat es keine BAföG-Erhöhung mehr gegeben. Die Studierendenvertretungen, das Deutsche Studentenwerk und zuletzt der 17. BAföG Bericht der Bundesregierung haben den Anpassungsbedarf beim BAföG immer wieder deutlich gemacht. Bei den Bedarfssätzen geht etwa der Bericht von einem Erhöhungsbedarf von 10,3 Prozent, bei den Freibeträgen von 8,7 Prozent aus. Hierbei geht es um die Sicherung der Leistungsfähigkeit des BAföG, um seine Aufgabe, den Lebensunterhalt anspruchsberechtigter Studierender und Schülerinnen und Schüler zu decken, erfüllen zu können. Hinter diesen Forderungen werden wir nicht zurück bleiben können. Es ist erfreulich, dass auch aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung sowie steigender Steuereinnahmen nun Handlungsspielräume entstanden sind, die überfällige BAföG-Erhöhung mit 290 Mio. Euro im Jahr Mittelaufwuchs im Bundeshaushalt realisieren zu können. Und dies bei Fortsetzung der notwendigen finanzpolitischen Konsolidierungspolitik.
Der Aufwuchs wird jedoch nicht allein in die Erhöhung fließen können. Denn auch der heute in den Bundestag eingebrachte Entwurf zu einem 22. BAföG-Änderungsgesetz – die so genannte kleine BAföG-Novelle – sieht Leistungsverbesserungen vor, an denen die SPD festhalten will. Hierzu gehören die vorgesehenen Verbesserungen bei Migrantinnen und Migranten und der Auslandsförderung, die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze auf 400 Euro im Monat sowie die Einführung eines Kinderbetreuungszuschlags während des Studiums. An dem Entwurf sieht die SPD-Bundestagsfraktion dennoch erheblichen Änderungsbedarf. So fordern wir, anders als im Entwurf vorgesehen den Zuschlag nicht pauschal, sondern pro Kind auszuzahlen. Zudem wird die SPD-Bundestagsfraktion die von der Bundesministerin Dr. Schavan vorgeschlagenen Kürzung bei den Abendschülern und Kollegiaten des zweiten Bildungswegs in dieser Form nicht mitmachen und befindet sich damit im Einklang mit dem Bundesrat. Die daraus resultierenden Mehrausgaben müssen wir ebenfalls aus dem Mittelaufwuchs finanzieren.
Für die SPD ist es daher sinnvoll, alle diskutierten Aspekte zu bündeln und in einem BAföG-Paket gemeinsam zu verabschieden. Der Ausschuss für Bildung und Forschung wird am 21. Mai 2007 eine umfangreiche Anhörung zum BAföG durchführen, auf dem diese und weitere Aspekte intensiv diskutiert werden. Wir sind überzeugt, dass die Anhörung eine große Unterstützung für das von der SPD vorgeschlagene Konzept eines BAföG-Paketes zum Ergebnis haben wird. Der Ball aber liegt nun bei der Unionsfraktion und den unionsregierten Ländern.
Veröffentlicht am 09.05.2007






