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09.05.2007 | Hochkarätige Debatte über Forschungsfreiheit und ethische Verantwortung

Pressemitteilungen

Zu der heutigen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Stammzellforschung in Deutschland erklären der forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, und der zuständige Berichterstatter, René Röspel:

Die heutige Anhörung ist ein Beispiel für das hohe Niveau der Debatte über die Forschung mit embryonalen Stammzellen in Deutschland. Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft betonten ihr berechtigtes Interesse an einer möglichst umfassenden Sicherstellung der wissenschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten in der Stammzellforschung. Aber auch die ethischen Bedenken gegen eine Ausweitung der in der Öffentlichkeit umstrittenen Forschung wurden fundiert dargelegt. Die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler machten sich die Lösung des komplexen Wertekonflikts zwischen Forschungsfreiheit und ethischen Bedenken nicht leicht. Die Diskussion zeichnete sich vielmehr durch ein hohes Maß an Verantwortung und Reflektion über den Umgang mit embryonalen Stammzellen aus.

Nachdem nunmehr der wissenschaftliche Sachstand umfassend dargelegt worden ist, wird sich die SPD-Bundestagfraktion mit der Frage, inwieweit Veränderungen erforderlich sind, intensiv befassen. In der Anhörung wurde deutlich, dass insbesondere die Strafbarkeitsregelung im Stammzellgesetz äußerst kritisch bewertet wird und bei einer Reform des Gesetzes überprüft werden müsste. Die Frage, ob und in welcher Form die Stichtagsregelung geändert werden sollte, wurde hingegen kontrovers diskutiert. Es wurde vor allem seitens der geladenen Forscher gefordert, die Stichtagsregelung zu verändern. Von anderen Sachverständigen wurden allerdings auch erhebliche ethische Bedenken vorgetragen. Letztendlich wird es in diesem Punkt davon abhängen, welches der vorgebrachten Argumente für jede und jeden Abgeordneten überzeugender sein wird. Ziel des Gesetzes aus dem Jahr 2002 war es, Forschung im Bereich der embryonalen Stammzellforschung unter strengen Voraussetzungen zu ermöglichen und damit zu einer Befriedung einer kontroversen Diskussion zu kommen. Der Deutsche Bundestag und letztlich jede und jeder Abgeordnete muss nun prüfen, ob und in wieweit das Gesetz dieser Intention nach wie vor hinreichend gerecht werden kann, ohne ethische Grundansichten des Gesetzes in Frage zu stellen.

Wer aber wie die FDP bereits vor einer Sachverständigenanhörung bereits die „Ergebnisse“ der Veranstaltung bewertet, der zeigt, dass es ihm nicht um Sachverstand und Wissen geht, sondern um parteipolitische Profilierung um jeden Preis.