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06.05.2007 | Was offline verfassungswidrig ist, darf online nicht zur Regel werden

Partei

Das Vorstandsmitglied der SPD- Bundestagsfraktion und Generalsekretär der SPD- Baden- Württemberg, Jörg Tauss, fordert von seiner Partei in Berlin und Stuttgart eine klare Abgrenzung von der Union in Sachen Freiheit und Bürgerrechte:

Was offline verfassungswidrig ist, darf online nicht zur Regel werden

Hinter dem Freiheitsbegriff der Union steckt in Wahrheit ein äußerst gestörtes Verhältnis zu den bürgerrechtlichen Freiheiten in einem demokratischen Rechtsstaat. Vorratsdatenspeicherung, Online- Durchsuchungen, Probleme mit der Pressefreiheit, die geplante systematische erkennungsdienstliche Behandlung der gesamten Bevölkerung sind ein hinreichender Beleg dafür, dass innerhalb der Union durch die CDU- Innenminister Schäuble im Bund und Rech in Baden- Württemberg eine Balance zwischen Freiheit und der Gewährleistung innerer Sicherheit nicht mehr gewahrt ist. Die SPD darf deshalb nicht lavieren, sondern muss gerade in der Zeit nach Schily ein eigenes Profil zeigen und auch in ihrem neuen Grundsatzprogramm klare Aussagen zu Menschenrechten, Folterverbot und der Gewährleistung von Bürgerrechten und Datenschutz in der heraufziehenden Informationsgesellschaft machen.

Was in einem Rechtsstaat offline nicht möglich und sogar verfassungswidrig ist, darf in Deutschland online nicht zur Regel werden. Die SPD muss künftig und innerhalb der Berliner Koalition sowie in der baden- württembergischen Opposition als Hüterin des Rechtsstaats und des Grundgesetzes gegen die Union mehr Profil zeigen, sich deutlich von ihr abgrenzen, um so als Partei der Freiheit auch wahrnehmbarer zu werden. Interessant ist, dass im Gegensatz zum Bund weder die FDP noch die Grünen in Baden- Württemberg bei diesen Themen weder irgendeine Stimme noch Kompetenz haben. „Dies ist eine große Chance für die Südwest SPD“, so der Generalsekretär Jörg Tauss.