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Keine Kausalität zwischen Computerspielen und Gewalttaten
Anlässlich des heutigen Expertengesprächs im Unterausschuss Neue Medien des Deutschen Bundestages zum Thema "Jugendmedienschutz und gewalthaltige Computerspiele“ erklärt der bildungs-, forschungs- und medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, MdB:
Computerspiele werden in der Öffentlichkeit zu Unrecht häufig in ein zu enges und ausschließlich gewalthaltiges Bild gerückt. Die Eindimensionalität in der Debatte ignoriert, dass Computerspiele und andere interaktive Unterhaltungsmedien heute weitaus mehr sind und gerade in den letzten Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen haben. Technologisch, kulturell und gesellschaftlich sind Computerspiele zu einem wichtigen Einflussfaktor in Deutschland geworden. Dies hat heute das Expertengespräch im Unterausschuss Neue Medien eindrucksvoll gezeigt.
Vor dem Hintergrund, dass sich heute die schrecklichen Ereignisse von Erfurt zum fünften Mal jähren, muss darauf hingewiesen werden, dass alle seriösen wissenschaftlichen Studien keinen direkten ursächlichen Zusammenhang von Computerspielen und realen Gewalttaten sehen. Dies haben auch die geladenen Sachverständigen - mit Ausnahme von Prof. Pfeiffer - nachhaltig bestätigt. Der oft herbeigeredete Zusammenhang ist falsch und die darauf basierenden Verbotsinitiativen sind populistische Symbolpolitik. Überdies greift die Argumentation bezüglich der Einführung eines Verbotes viel zu kurz, blendet die geltende Rechtslage weitgehend aus und übersieht zudem die nicht weniger bedeutsamen Aspekte eines wirksamen Jugendmedienschutzes, nämlich die Frage des verantwortungsvollen Umgangs mit Medien.
Deutschland besitzt bereits heute eines der vorbildlichsten, weitreichendsten, konsequentesten und wirkungsvollsten Jugendmedienschutzgesetze weltweit. Das dem Jugendmedienschutzgesetz zu Grunde liegende Konzept der Dreistufigkeit hat sich bewährt. Unsere Jugendmedienschutzgesetze finden daher zu Recht internationale Anerkennung und daher auch innerhalb der Europäischen Union zu Recht Nachahmung und Etablierung.
Um auf Fehlentwicklungen reagieren zu können, muss jedes System laufend auf seine Wirksamkeit kontrolliert werden. Das Hans-Bredow-Institut ist beauftragt worden das geltende Recht des Jugendmedienschutzes umfassend zu evaluieren und wird die Ergebnisse im Juni 2007 vorstellen.
Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass es Vollzugsdefizite gibt. Geltende Altersbeschränkungen müssen durch geeignete Maß-nahmen des Handels noch wirksamer umgesetzt werden. Denkbar sind die räumliche Trennung von altersbeschränkten Angeboten, die verbesserte Sichtbarkeit von Alterskennzeichnungen, die Ermöglichung von Testkäufen und die Umrüstung der Kassensysteme.
Sinnvoll könnten überdies die Gründung eines Computerspielepreises sowie die Prüfung von Fördermöglichkeiten für hochwertige und gehaltvolle Computerspiele durch den Bund sein. So können besonders wertvolle Spiele gefördert werden, womit ein wichtiges Zeichen für eine hohe Qualität bei Medieninhalten und eine bessere Medienkompetenz gesetzt wird.
Veröffentlicht am 26.04.2007