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24.04.2007 | Ein modernes Datenschutzrecht ist unverzichtbar!

Pressemitteilungen

Anlässlich der Vorstellung des 21. Tätigkeitsberichtes des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit, erklärt der bildungs-, forschungs- und medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, MdB:

Datenschutz ist als Grundrechtsschutz eine unverzichtbare Funktionsbedingung für jegliches demokratisches Gemeinwesen. Das Datenschutzrecht steht - wie dies nicht zuletzt die aktuelle Diskussion zu den Sicherheitsgesetzen zeigt - an einem wichtigen Wendepunkt:

Die Herausbildung einer globalen Wissens- und Informationsgesellschaft, die neuen technologischen Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik und die europäische Integration sowie die neuen Gefährdungen durch Organisierte Kriminalität und Terrorismus stellen das Datenschutzrecht vor immense Herausforderungen. Nicht zuletzt aus diesem Grund wird auch eine umfassende Modernisierung des gesamten Datenschutzrechtes, wie dies der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zu Recht anmahnt, immer dringender.

Das Datenschutzrecht ist kaum noch überschaubar und wenig verständlich und muss vereinfacht werden. Dies darf jedoch nicht zu einer Aufweichung der verfassungsrechtlich garantierten Rechte oder gar zur Einschränkung oder Abschwächung bewährter Verfahren des Datenschutzes führen. Ganz im Gegenteil: Eine neue Politik zum Schutz der Privatsphäre ist notwendig, denn ohne einen besseren Schutz der Privatsphäre wird es keine demokratisch verantwortbare Wissens- und Informationsgesellschaft geben.

Mit der Vorlage seines nunmehr 21. Tätigkeitsberichtes hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf bestehende Defizite im Datenschutzrecht und in der Praxis angemahnt und Vorschläge für die Modernisierung und Weiterentwicklung des Datenschutzrechtes unterbreitet. Festzustellen ist, dass die Funktion eines unabhängigen Bundesbeauftragten für den Datenschutz immer wichtiger wird. Der vorliegende Bericht dokumentiert eine Vielzahl von Aktivitäten, die belegen, dass für die Bürgerinnen und Bürger der Schutz ihrer Daten von steigender Bedeutung ist. Das zeigt auch die Zahl der Eingaben, deren Zahl sich gegenüber der letzten Berichtsperiode um mehr als 28 % auf 5.516 erhöht hat.

Zuzustimmen ist dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in der Feststellung, dass es eine der wichtigsten Aufgaben des demokratischen Rechtsstaates ist, die Freiheitsrechte seiner Bürger zu schützen und zu wahren. Immer mehr personenbezogene Daten werden in immer mehr Lebensbereichen erfasst. Ob wir mit Kunden- und Kreditkarten einkaufen, im Internet surfen, telefonieren oder uns einfach nur in videoüberwachten Bereichen bewegen, die Datenflut ist so groß wie noch nie. Das Datenschutzrecht hat bisher jedoch nicht mit dieser Entwicklung Schritt gehalten und die angekündigte umfassende Modernisierung des Datenschutzrechtes steht noch immer aus.

Auch gesetzliche Regelungen zu Genomanalysen und zum Arbeitnehmerdatenschutz sowie die Vorlage eines Datenschutzaudit-Ausführungsgesetzes stehen aus, obwohl der Deutsche Bundestag die Bundesregierung wiederholt und einstimmig aufgefordert hat, hierzu Entwürfe vorzulegen. Umgekehrt wurde der Datenschutz in den vergangenen Jahren immer wieder zu Gunsten der Inneren Sicherheit eingeschränkt, so dass das dringend notwendige Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Terror und Kriminalität und dem Schutz ihrer Freiheit aus dem Lot zu geraten droht - dies lässt sich ebenfalls bei der jetzigen Debatte zur Verschärfung der Sicherheitsgesetzes ablesen. Der Staat muss das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wieder stärker unter seinen Schutz stellen. Der Bürger möchte einen Rechtsstaat und keinen Verdachtsstaat.

Wir werden bei der parlamentarischen Beratung des 21. Tätigkeitsberichtes die in dem Bericht festgestellten Defizite und Vorschläge zur Fortentwicklung des Datenschutzrechtes sorgfältig prüfen und beraten und den Versuch unternehmen, wie in der Vergangenheit auch zu diesem Tätigkeitsbericht eine interfraktionelle Entschließung auf den Weg zu bringen, mit der die zentralen Forderungen nochmals an die Bundesregierung adressiert werden.

Was die Debatte zur Überarbeitung der Sicherheitsgesetze anbelangt, so darf die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit nicht in Frage gestellt werden. Notwendig ist eine verfassungskonforme Abwägung zwischen den notwendigen Mitteln der Terrorismusbekämpfung und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines jeden Bürgers.