Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Neuordnung der Telekommunikationsüberwachung durch das Bundeskabinett erklärt der bildungs-, forschungs- und medienpolitische Sprecher der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, Jörg Tauss MdB:
18.04.2007 | Kabinettsbeschluss zur Neuordnung der Telekommunikationsüberwachung geht viel zu weit
Pressemitteilungen
Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Neuordnung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren ist viel zu weitgehend und muss im parlamentarischen Verfahren grundlegend korrigiert und verbessert werden. Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen greifen besonders intensiv in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein. Aus diesem Grund müssen für ihre Zulässigkeit strenge Voraussetzungen gelten und der Rechtsschutz wirksam ausgestaltet sein. Angesichts des nun vorliegenden Gesetzentwurfes bleiben aber mit Blick auf den Grundrechtsschutz erhebliche Zweifel und massive – auch verfassungsrechtliche - Bedenken bestehen. Dies gilt beispielsweise für die vorgesehene Neuordnung der Zeugnisverweigerungsrechte und die damit einhergehende Relativierung der Zeugnisverweigerungsrechte für Journalisten und Medienvertreter. Hier muss der Gesetzentwurf grundlegend überarbeitet werden.
Gleiches gilt hinsichtlich der Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Zwar ist es richtig, dass sich der Gesetzentwurf eng an die Vorgaben hält, die der Deutsche Bundestag beschlossen hat. Entsprechend dieser Vorgaben soll die Speicherungsfrist auf sechs Monate begrenzt und dürfen Daten, die über den Inhalt einer Kommunikation Aufschluss geben, nicht gespeichert werden. Dennoch bleiben aber nach wie vor massive Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit einer solchen flächendeckenden Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat wie auch bezüglich der gewählten Rechtsgrundlage bestehen. Der Deutsche Bundestag sollte die Verabschiedung des Gesetzes daher so lange aussetzen, bis die Frage der Rechtmäßigkeit vom Europäischen Gerichtshof abschließend geklärt ist. Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag in seinem Beschluss zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auch klargestellt, dass bei der Anwendung der Richtlinie insbesondere auch die Berufsgeheimnisse gewahrt bleiben müssen. Aus diesem Grund müssen die Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung auch hier im Zusammenhang mit der Neuordnung der Zeugnisverweigerungsrechte diskutiert werden.
Insgesamt begegnet der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung massiven grundsätzlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken, so dass es im parlamentarischen Verfahren noch erheblichen Diskussions- und Korrekturbedarf bezüglich der Wahrung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gibt.
Gleiches gilt hinsichtlich der Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Zwar ist es richtig, dass sich der Gesetzentwurf eng an die Vorgaben hält, die der Deutsche Bundestag beschlossen hat. Entsprechend dieser Vorgaben soll die Speicherungsfrist auf sechs Monate begrenzt und dürfen Daten, die über den Inhalt einer Kommunikation Aufschluss geben, nicht gespeichert werden. Dennoch bleiben aber nach wie vor massive Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit einer solchen flächendeckenden Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat wie auch bezüglich der gewählten Rechtsgrundlage bestehen. Der Deutsche Bundestag sollte die Verabschiedung des Gesetzes daher so lange aussetzen, bis die Frage der Rechtmäßigkeit vom Europäischen Gerichtshof abschließend geklärt ist. Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag in seinem Beschluss zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auch klargestellt, dass bei der Anwendung der Richtlinie insbesondere auch die Berufsgeheimnisse gewahrt bleiben müssen. Aus diesem Grund müssen die Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung auch hier im Zusammenhang mit der Neuordnung der Zeugnisverweigerungsrechte diskutiert werden.
Insgesamt begegnet der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung massiven grundsätzlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken, so dass es im parlamentarischen Verfahren noch erheblichen Diskussions- und Korrekturbedarf bezüglich der Wahrung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gibt.
Veröffentlicht am 18.04.2007






