Anlässlich der Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss zum geplanten Gewebegesetz erklären der zuständige Berichterstatter, René Röspel, und der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss:
08.03.2007 | Gewebegesetz darf deutsche Forschung nicht behindern
Pressemitteilungen
Mit dem Gesetzentwurf für ein Gewebegesetz plant die Bundesregierung, die EG-Richtlinie zum Umgang mit menschlichem Gewebe und Zellen in nationales Recht umzusetzen. Die vorgesehenen europaweiten Qualitäts- und Sicherheitsstandards sind auch aus forschungspolitischer Sicht zu begrüßen. Die Anhörung hat jedoch gezeigt, dass noch erhebliche Bedenken gegen den vorliegenden Gesetzentwurf bestehen. Insbesondere wird vor einer Überbürokratisierung und einer massiven Benachteiligung deutscher Forscher gewarnt.
Wir wollen den internationalen Austausch und die Kooperation in der klinischen Forschung befördern. Wir nehmen daher die geäußerten Bedenken ernst und werden die vorgebrachten Änderungsvorschläge eingehend prüfen. Die Bundesregierung fördert seit vielen Jahren innovative Forschungen im Bereich in der Regenerativen Medizin. Der großen Bandbreite möglicher Anwendungen etwa der Gewebezüchtung (tissue engineering) tragen wir durch gezielte Fördermaßnahmen insbesondere im Rahmen der Projektförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Rechnung. In den kommenden Beratungen werden wir daher sehr genau prüfen, wo das geplante Gewebegesetz solche Forschungsvorhaben behindern könnte. Die konstruktiv geäußerte Kritik etwa der Deutschen Forschungsgemeinschaft werden wir mit in unsere Beratungen einfließen lassen.
Es muss verhindert werden, dass Deutschland durch eine unnötige Überbürokratisierung in diesem innovationsstarken Forschungsbereich von der internationalen Entwicklung abgekoppelt wird. Andererseits müssen wir verhindern, dass durch zu geringe Schutzstandards die Akzeptanz für diese wichtigen Forschungsvorhaben sinkt. Eine überzeugende Regelung für den Umgang mit menschlichem Gewebe und Zellen würde hingegen dazu beitragen, die Akzeptanz der Forschung zu steigern. Wir wollen für die Patienten Sicherheit im Umgang mit Gewebe und Zellen und für deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler solide Rahmenbedingungen, damit sie im internationalen Forschungswettbewerb im Bereich der Regenerativen Medizin erfolgreich sein können.
Wir wollen den internationalen Austausch und die Kooperation in der klinischen Forschung befördern. Wir nehmen daher die geäußerten Bedenken ernst und werden die vorgebrachten Änderungsvorschläge eingehend prüfen. Die Bundesregierung fördert seit vielen Jahren innovative Forschungen im Bereich in der Regenerativen Medizin. Der großen Bandbreite möglicher Anwendungen etwa der Gewebezüchtung (tissue engineering) tragen wir durch gezielte Fördermaßnahmen insbesondere im Rahmen der Projektförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Rechnung. In den kommenden Beratungen werden wir daher sehr genau prüfen, wo das geplante Gewebegesetz solche Forschungsvorhaben behindern könnte. Die konstruktiv geäußerte Kritik etwa der Deutschen Forschungsgemeinschaft werden wir mit in unsere Beratungen einfließen lassen.
Es muss verhindert werden, dass Deutschland durch eine unnötige Überbürokratisierung in diesem innovationsstarken Forschungsbereich von der internationalen Entwicklung abgekoppelt wird. Andererseits müssen wir verhindern, dass durch zu geringe Schutzstandards die Akzeptanz für diese wichtigen Forschungsvorhaben sinkt. Eine überzeugende Regelung für den Umgang mit menschlichem Gewebe und Zellen würde hingegen dazu beitragen, die Akzeptanz der Forschung zu steigern. Wir wollen für die Patienten Sicherheit im Umgang mit Gewebe und Zellen und für deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler solide Rahmenbedingungen, damit sie im internationalen Forschungswettbewerb im Bereich der Regenerativen Medizin erfolgreich sein können.
Veröffentlicht am 08.03.2007






