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27.02.2007 | „Cicero“-Durchsuchung war verfassungswidrig - Bundesverfassungsgericht stärkt Pressefreiheit

Pressemitteilungen

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur „Cicero“-Durchsuchung erklärt der medienpolitische Sprecher der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, Jörg Tauss, MdB:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Durchsuchung der Redaktion des Magazins "Cicero" wegen der Veröffentlichung geheimer BKA-Informationen verfassungswidrig war. Dieses Urteil ist aus medienpolitischer Sicht außerordentlich zu begrüßen und leistet einen wichtigen Beitrag zur aktuellen Debatte zum Schutz der Journalistinnen und Journalisten und der Pressefreiheit.

Nachdem das Magazin "Cicero" im April 2005 einen Artikel über den islamistischen Terroristen Abu Musab al Sarkawi veröffentlicht und darin ausführlich aus einem ihm zugespielten internen Bericht des Bundeskriminalamts zitiert hat, wurden die Redaktionsräume des Magazins "Cicero" in Potsdam und die Arbeits- und Wohnräume des Journalisten durchsucht und zahlreiche Unterlagen beschlagnahmt. Der Durchsuchungsbeschluss wurde damit begründet, dass der Journalist durch Veröffentlichung des vertraulichen Materials Beihilfe zum Verrat von Dienstgeheimnissen geleistet habe.

Bei dieser Durchsuchung der Redaktionsräume sowie der Wohn- und Arbeitsräume hat es sich nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes um einen nicht zu rechtfertigenden verfassungswidrigen Eingriff in die Pressefreiheit gehandelt. Auch sei der Informantenschutz durch die Aktion nicht berücksichtigt worden. Das Ziel der Durchsuchung war eben nicht die Ermittlung und Sicherstellung von Beweisen für eine Verstrickung des Chefredakteurs oder des betreffenden Journalisten. Vielmehr ist es hierbei um das Auffinden einer „undichten Stelle“ gegangen, also um die Identität eines BKA-Beamten, der das Material weitergegeben hatte.

Wir werden auch im Rahmen der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung zu entscheiden haben, ob und inwieweit gesetzgeberischer Handlungsbedarfs besteht. Aus Sicht der Medienpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion gibt es – wie es der Fall „Cicero“ und andere Durchsuchungen und Beschlagnahmen zeigen - auch nach der StPO-Novelle aus dem Jahr 2002 weiterhin Lücken des Schutzes der Informanten und des Redaktionsgeheimnisses beim Beschlagnahme- und Durchsuchungsgebot, bei der Telekommunikationsüberwachung und auch im strafrechtlichen Bereich, weswegen die Reichweite der Freistellung von Medienangehörigen sowohl von strafrechtlichen als auch von strafprozessualen Maßnahmen nachjustiert werden sollte.