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05.02.2007 | Online-Durchsuchungen von Strafprozessordnung nicht gedeckt

Pressemitteilungen

mehr Sensibilität in Bürgerrechtsfragen notwendig

Zur heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wonach die heimliche Online-Durchsuchung von Computern unzulässig ist, erklärt der bildungs-, forschungs- und medienpolitischer Sprecher der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, Jörg Tauss, MdB:

Bundesgerichtshof Für einen solchen Eingriff fehlt es nach Auffassung des Bundesgerichtshofes an einer erforderlichen gesetzlichen Grundlage. Die Entscheidung macht zugleich deutlich, dass für derartige verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, die ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden sollen, deutlich höhere formelle und materielle Anforderungen an die Anordnung und Durchführung bestehen – vergleichbar mit der Überwachung der Telekommunikation oder der akustischen Wohnraumüberwachung. Als medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion begrüße ich die Entscheidung des BGH ausdrücklich. (AZ StB 18/06)

Die Entscheidung des BGH hat auch erhebliche Konsequenzen hinsichtlich der Überlegungen des Bundesinnenministeriums, eine rechtliche Grundlage für Online-Durchsuchungen durch eine Änderung der Strafprozessordnung erreichen zu wollen. Aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlicher Perspektive wäre eine solche Änderung der Strafprozessordnung nur dann hinnehmbar, wenn dabei mindestens der selbe Schutz für den Kernbereich der privaten Lebensführung gewahrt bleibt, wie ihn das Verfassungsgericht beim großen Lauschangriff vorgegeben hat. Dies ist auch zwingend geboten, handelt es sich doch um einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, der in seiner Eingriffstiefe der Überwachung des „Schlafzimmers“ gleich kommt. Die SPD-Bundestagfraktion muss sich dafür einsetzen, dass dieser Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung bei der angestrebten Online-Durchsuchung ebenso wie bei allen anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen gewahrt bleibt. Es geht nicht an, dass der Deutsche Bundestag in Bürgerrechtsfragen ständig von höchstrichterlichen Gerichten korrigiert werden muss. Der Deutsche Bundestag muss in diesen Fragen sensibler werden.