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01.02.2007 | Stammzellforschung – Sorgfältige Prüfung der Änderungsvorschläge zum Stammzellgesetz

Pressemitteilungen

Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag zur Änderung des Stammzellgesetzes erklären der Berichterstatter der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, René Röspel MdB, und der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, Jörg Tauss MdB:

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im November des vergangenen Jahres ihre Stellungnahme zum Stammzellgesetz und konkrete Forderungen zur Änderung dieses Gesetzes vorgelegt. Mit dieser Stellungnahme stellt die DFG fest, dass die Stammzellforschung seit der Verabschiedung des Stammzellgesetzes im Jahr 2002 wichtige neue Erkenntnisse hervorgebracht habe – und zwar sowohl auf dem Gebiet der gewebespezifischen adulten Stammzellen wie auch auf dem Gebiet der humanen embryonalen Stammzellen. Dennoch könne die Wissenschaft in Deutschland aus Sicht der DFG aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen momentan insbesondere auf dem Gebiet der Arbeit mit humanen embryonalen Stammzellen nur begrenzt Beiträge leisten.

Der federführende Ausschuss für Bildung und Forschung hat erst gestern, mit Zustimmung der FDP-Fraktion, die Durchführung einer Öffentlichen Anhörung zu dieser Stellungnahme der DFG sowie zum Zweiten Stammzellbericht der Bundesregierung beschlossen, um die Argumente der deutschen Wissenschaft und die konkreten Änderungsvorschläge umfassend zu prüfen und zu beraten. Diese Prüfung bereits vorwegnehmend hat die FDP-Bundestagsfraktion in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Stammzellgesetzes in den Deutschen Bundestag eingebracht, der heute in erster Lesung beraten wird.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Stellungnahme der DFG zum Stammzellgesetz sowie die konkreten Änderungsvorschläge grundsätzlich, hat doch die Politik die Wissenschaft immer wieder aufgefordert, ihre Kritik am Stammzellgesetz zu konkretisieren und eventuell bestehende Hemmnisse zu benennen. Sie war und ist in der Bringschuld darzulegen, wo etwa die Stichtagsregelung oder die Strafbarkeitsvorschrift eine ethisch vertretbare und unverzichtbare Forschung erschweren oder gar unmöglich machen. Erst wenn hier Klarheit herrscht, kann eine gehaltvolle, verantwortungsbewusste und auch zielführende gesamtgesellschaftliche und auch politische Debatte entstehen. Hierzu kann die nun vorgelegte Stellungnahme einen wichtigen Beitrag leisten. Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion lösen aber diese Stellungnahme und die daraus resultierenden Empfehlungen der DFG zur Fortentwicklung des Rechtsrahmens diese Forderung jedoch nur teilweise ein. Die Wissenschaft bleibt aufgefordert, den Änderungsbedarf des Stammzellgesetzes, vor allem mit Blick auf die Forderung nach einer Abschaffung des Stichtages, hinreichend zu begründen. Wir werden die Änderungsvorschläge und gegebenenfalls weitere Stellungnahmen der DFG sowie den Stammzellbericht der Bundesregierung in den nächsten Wochen sorgfältig prüfen und am 09. Mai 2006 zum Gegenstand einer Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Bildung und Forschung machen. Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion sollten vor allem die seitens der DFG aufgeworfenen Fragen bezüglich der Rechtsunsicherheit und der damit verbundenen Verunsicherung der Forscherinnen und Forscher im Hinblick auf eine mögliche Strafbarkeit bei der Forschung mit embryonalen Stammzellen sowie die Stichtagsregelung im Mittelpunkt der parlamentarischen Diskussion stehen.

Die Öffentliche Anhörung und die parlamentarischen Debatten werden zeigen, ob und inwieweit hier tatsächlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.