Anlässlich des ersten europäischen Datenschutztages erklärt der bildungs- und forschungs- und medienpolitische Sprecher der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, Jörg Tauss, MdB:
30.01.2007 | Wahrung des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung ist wichtiger als je zuvor
Pressemitteilungen
Auch wenn so manche bereits am Nachruf für den Schutz der personenbezogenen Daten schreiben, so bleibt die Wahrung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung ein zentrales Ziel bei der politischen Gestaltung der Wissens- und Informationsgesellschaft. Dies ist, nachdem vor 30 Jahren das Bundesdatenschutzgesetz in Kraft trat, angesichts der immensen technologischen Herausforderungen einer weltweit vernetzten Gesellschaft und angesichts der neuen Gefährdungen unabdingbar.
Nachdem man in den vergangen Jahren – von der Debatte über die Weitergabe von Flugdaten, bis hin zur aktuell diskutierten Vorratsdatenspeicherung – sich kaum des Eindrucks verwehren konnte, dass Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung immer mehr hinter tatsächlichen und vermeintlichen Sicherheitsinteressen zurückstehen mussten, muss diese fehlende Abwägung endlich wieder auf die politische Agenda. Was noch immer aussteht, ist eine umfassende Evaluation der in den letzten Jahren geschaffenen neuen Eingriffsbefugnisse für die Sicherheitsbehörden hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit, Wirksamkeit und Effizienz.
Gegenwärtig wird in den europäischen Ländern die Umsetzung der umstrittenen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beraten. Angesichts der Eingriffstiefe in die Grundrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger und angesichts der Reichweite – betroffen sind 480 Millionen Menschen in Europa und davon 80 Millionen in Deutschland – stellen sich die Fragen der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit in besonderem Maße und die Politik ist in der Pflicht, diese hinreichend zu beantworten. Hier gilt es, rechtsstaatliche Grundsätze zur Erhebung und Verarbeitung dieser Daten, klare Löschungspflichten sowie Beschränkungen des Zugangs auf richterliche Anordnung und lediglich zur Aufklärung schwerer Straftaten zu formulieren. Daneben gilt es vor allem den Berufsgeheimnissen, etwa von Seelsorgern, Anwälten, Journalisten und Abgeordneten, wirksam Geltung zu verleihen.
Ein wirksamer Datenschutz muss, so hat es Professor Spiros Simitis ausgedrückt, als politische Unruhe aufgefasst werden. Dem muss nicht viel hinzugefügt werden, außer vielleicht der Hinweis, dass die Umsetzung eines wirksamen Datenschutzes in den 30 Jahren seiner Geschichte eigentlich nie eine Angelegenheit der Exekutive, sondern der Parlamente war. Hier sind also die Parlamente in den Ländern, im Bund und in Europa in der Pflicht, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch in der globalen Wissens- und Informationsgesellschaft Geltung zu verleihen. Ein wichtiges und ermutigendes Zeichen war die große Resonanz, die der erste europäische Datenschutztag in der Öffentlichkeit gefunden hat und die Dringlichkeit, mit der Bürgerinnen und Bürger die oft mangelnde Abwägung zwischen den Sicherheitsinteressen auf der einen und den Freiheitsrechten der Menschen auf der anderen Seite eingefordert haben – ein ermutigendes Signal der notwendigen politischen Unruhe.
Nachdem man in den vergangen Jahren – von der Debatte über die Weitergabe von Flugdaten, bis hin zur aktuell diskutierten Vorratsdatenspeicherung – sich kaum des Eindrucks verwehren konnte, dass Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung immer mehr hinter tatsächlichen und vermeintlichen Sicherheitsinteressen zurückstehen mussten, muss diese fehlende Abwägung endlich wieder auf die politische Agenda. Was noch immer aussteht, ist eine umfassende Evaluation der in den letzten Jahren geschaffenen neuen Eingriffsbefugnisse für die Sicherheitsbehörden hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit, Wirksamkeit und Effizienz.
Gegenwärtig wird in den europäischen Ländern die Umsetzung der umstrittenen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beraten. Angesichts der Eingriffstiefe in die Grundrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger und angesichts der Reichweite – betroffen sind 480 Millionen Menschen in Europa und davon 80 Millionen in Deutschland – stellen sich die Fragen der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit in besonderem Maße und die Politik ist in der Pflicht, diese hinreichend zu beantworten. Hier gilt es, rechtsstaatliche Grundsätze zur Erhebung und Verarbeitung dieser Daten, klare Löschungspflichten sowie Beschränkungen des Zugangs auf richterliche Anordnung und lediglich zur Aufklärung schwerer Straftaten zu formulieren. Daneben gilt es vor allem den Berufsgeheimnissen, etwa von Seelsorgern, Anwälten, Journalisten und Abgeordneten, wirksam Geltung zu verleihen.
Ein wirksamer Datenschutz muss, so hat es Professor Spiros Simitis ausgedrückt, als politische Unruhe aufgefasst werden. Dem muss nicht viel hinzugefügt werden, außer vielleicht der Hinweis, dass die Umsetzung eines wirksamen Datenschutzes in den 30 Jahren seiner Geschichte eigentlich nie eine Angelegenheit der Exekutive, sondern der Parlamente war. Hier sind also die Parlamente in den Ländern, im Bund und in Europa in der Pflicht, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch in der globalen Wissens- und Informationsgesellschaft Geltung zu verleihen. Ein wichtiges und ermutigendes Zeichen war die große Resonanz, die der erste europäische Datenschutztag in der Öffentlichkeit gefunden hat und die Dringlichkeit, mit der Bürgerinnen und Bürger die oft mangelnde Abwägung zwischen den Sicherheitsinteressen auf der einen und den Freiheitsrechten der Menschen auf der anderen Seite eingefordert haben – ein ermutigendes Signal der notwendigen politischen Unruhe.
Veröffentlicht am 30.01.2007






