Anlässlich der heutigen Konferenz der SPD-Bundestags- und Landtagsfraktionen zur Umsetzung der Föderalismusreform erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, Jörg Tauss, MdB:
22.01.2007 | Föderalismusreform II: Chance für Bildung und Forschung nutzen
Pressemitteilungen
Die zweite Stufe der Föderalismusreform muss zu qualitativen Verbesserungen für eine zukunftsfähige und an den aktuellen Herausforderungen orientierte Bildungs- und Forschungspolitik führen. Sicherlich müssen alle staatlichen Ebenen finanziell in die Lage versetzt werden, ihre originäre Aufgaben erfüllen zu können. Allerdings griffe eine Reform II zu kurz, wenn sie sich völlig auf die Verteilung der Steuermittel beschränken und sich nicht auch mit qualitativen Forderungen zur Verbesserungen des Bildungs- und Forschungssystems befassen würde. Bereits die erste Stufe der Reform im letzten Jahr hat gezeigt, wie vielfältig die Auswirkungen von Änderungen der Zuständigkeiten und Finanzierungsmodellen – Stichwort Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau oder das so genannte „Kooperationsverbot“ zwischen Bund und Ländern – gerade im Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung sind. Hier gilt es die Chance einer zweiten Reform zu nutzen und bereits im Vorfeld gemeinsam eine an den Herausforderungen orientierte und auch in der Umsetzung belastbare Lösung zu finden.
Die Konferenz zeigt insgesamt, dass die in der Föderalismusreform I von der SPD durchgesetzten zusätzlichen Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Hochschulbereich dringend notwendig sind. Der von Bund und Ländern bereits beschlossene Hochschulpakt hätte ohne den nun gültigen Artikel 91b GG keine belastbare grundgesetzliche Basis gehabt. Die Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion ist aber davon überzeugt, dass die Reform I nicht das letzte Wort in Fragen der Verteilung der Bildungs- und Forschungsverantwortung in Deutschland gewesen sein kann. Nicht zuletzt die aktuell von der Bundesregierung angekündigte Initiative, mit den Ländern eine Halbierung der Schulabbrecherzahlen zu erreichen, verweist auf den nach wie vor bestehenden Handlungsbedarf. Auch die Umsetzung der ersten Stufe ist noch keineswegs abgeschlossen. So wird die SPD-Bundestagsfraktion darauf drängen, die neu erworbenen Gesetzeskompetenzen in Fragen der Hochschulzulassung und der Hochschulabschlüsse zügig und parallel zur Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes auch angemessen zu nutzen.
Die Konferenz zeigt insgesamt, dass die in der Föderalismusreform I von der SPD durchgesetzten zusätzlichen Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Hochschulbereich dringend notwendig sind. Der von Bund und Ländern bereits beschlossene Hochschulpakt hätte ohne den nun gültigen Artikel 91b GG keine belastbare grundgesetzliche Basis gehabt. Die Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion ist aber davon überzeugt, dass die Reform I nicht das letzte Wort in Fragen der Verteilung der Bildungs- und Forschungsverantwortung in Deutschland gewesen sein kann. Nicht zuletzt die aktuell von der Bundesregierung angekündigte Initiative, mit den Ländern eine Halbierung der Schulabbrecherzahlen zu erreichen, verweist auf den nach wie vor bestehenden Handlungsbedarf. Auch die Umsetzung der ersten Stufe ist noch keineswegs abgeschlossen. So wird die SPD-Bundestagsfraktion darauf drängen, die neu erworbenen Gesetzeskompetenzen in Fragen der Hochschulzulassung und der Hochschulabschlüsse zügig und parallel zur Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes auch angemessen zu nutzen.
Veröffentlicht am 22.01.2007






