Anlässlich der abschließenden Beratung des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes im federführenden Ausschuss für Kultur und Medien erklären der Berichterstatter der Fraktion der SPD und Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Thierse MdB, und der bildungs-, forschungs- und medienpolitische Sprecher der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, Jörg Tauss MdB:
29.11.2006 | Entgegen aller Polemik: Kein Schlussstrich unter die Stasi-Aufarbeitung
Pressemitteilungen
Anlässlich der abschließenden Beratung des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes im federführenden Ausschuss für Kultur und Medien erklären der Berichterstatter der Fraktion der SPD und Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Thierse MdB, und der bildungs-, forschungs- und medienpolitische Sprecher der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, Jörg Tauss MdB:
Novellierung des Stasiunterlagen-Gesetzes im breiten parlamentarischen Konsens beschlossen
Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE hat der federführende Ausschuss für Kultur und Medien den Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes in der Fassung des gemeinsamen Änderungsantrages beschlossen.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich, dass mit der für morgen angesetzten Verabschiedung in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag das Gesetz rechtzeitig zum Auslaufen der Frist zum Ende dieses Jahres in Kraft treten wird. Die SPD-Bundestagsfraktion be-grüßt ferner, dass es – wie bei früheren Änderungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes – gelungen ist, einen breiten parlamentarischen Konsens zu erzielen. Lediglich die Fraktion DIE LINKE hat sich in einem Änderungsantrag für das Festhalten am Auslaufen der Frist zum Ende des Jahres und damit für das Ende der Überprüfungsmöglichkeiten ausgesprochen.
Der nun gefundene Kompromiss sieht vor, dass in Zukunft eine Überprüfung nur noch für einen eingegrenzten Personenkreis in gesellschaftlichen und politisch verantwortungsvollen Funktionen möglich sein soll. Der Personenkreis ist im Vergleich zum bisherigen Gesetzentwurf um kommunale Wahlbeamte, ehrenamtliche Richter, Soldaten in herausgehobener Position und wichtige Sportfunktionäre erweitert worden. Diese differenzierte Fortentwicklung der Überprüfungsmöglichkeit wird auf fünf Jahre befristet, um verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen. Unbefristet ist die Überprüfung in Zukunft für all diejenigen möglich, die sich mit der Aufarbeitung oder aber auch Wiedergutmachung der Herrschaftsmechanismen der ehemaligen DDR befassen. Aufgenommen wurden am Schluss der Beratungen diejenigen Beschäftigten öffentlicher Stellen, die mit der Bearbeitung von Anträgen nach den Rehabilitierungsgesetzen betraut sind, um auszuschließen, dass Geschädigte auf ihre früheren Peiniger treffen. Hierbei handelte es sich aber nicht um eine Erweiterung des Personenkreises, als vielmehr um eine Klarstellung des Gemeinten. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag haben die wichtigsten Hinweise der Expertenanhörung Berücksichtigung gefunden.
Für die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag wird noch einmal klargestellt, dass mit der Neuregelung des Stasiunterlagen-Gesetzes kein Schlussstrich unter die Aufarbeitung der SED-Diktatur und seiner Herrschaftsmechanismen gezogen wird. Dieser Vorwurf war und ist, auch bezogen auf den Gesetzentwurf und den ursprünglichen Entwurf für einen Änderungsantrag, absolut ungerechtfertigt. Das Gegenteil ist der Fall. Vielmehr werden mit der jetzigen Novellierung des Stasiunterlagen-Gesetzes neben der differenzierten Fortentwicklung der Überprüfungsmöglichkeiten die Zugangsmöglichkeiten zu den Unterlagen der Birthler-Behörde für Wissenschaft und Forschung sowie für die Medien unter Wahrung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen deutlich erweitert.
Mit diesem Kompromiss wird auf rechtstaatliche Weise und dem Rechtsfrieden dienend die historisch-wissenschaftliche und politisch-moralische Aufarbeitung des DDR-Unrechts erleichtert und fortgesetzt. Die breite parlamentarische Mehrheit im Deutschen Bundestag, die heute ihre Zustimmung zu dieser Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes angekündigt hat, ist daher ein wichtiges Signal für die Opfer der Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und ihre Verbände sowie für die unbestritten weiter notwendige wissenschaftliche, mediale und gesellschaftliche Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes und der Herrschaftsmechanismen einer Diktatur.
Die zweite und dritte Lesung der Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetz ist für morgen 16 Uhr im Plenum des Deutschen Bundestages vorgesehen.
Novellierung des Stasiunterlagen-Gesetzes im breiten parlamentarischen Konsens beschlossen
Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE hat der federführende Ausschuss für Kultur und Medien den Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes in der Fassung des gemeinsamen Änderungsantrages beschlossen.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich, dass mit der für morgen angesetzten Verabschiedung in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag das Gesetz rechtzeitig zum Auslaufen der Frist zum Ende dieses Jahres in Kraft treten wird. Die SPD-Bundestagsfraktion be-grüßt ferner, dass es – wie bei früheren Änderungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes – gelungen ist, einen breiten parlamentarischen Konsens zu erzielen. Lediglich die Fraktion DIE LINKE hat sich in einem Änderungsantrag für das Festhalten am Auslaufen der Frist zum Ende des Jahres und damit für das Ende der Überprüfungsmöglichkeiten ausgesprochen.
Der nun gefundene Kompromiss sieht vor, dass in Zukunft eine Überprüfung nur noch für einen eingegrenzten Personenkreis in gesellschaftlichen und politisch verantwortungsvollen Funktionen möglich sein soll. Der Personenkreis ist im Vergleich zum bisherigen Gesetzentwurf um kommunale Wahlbeamte, ehrenamtliche Richter, Soldaten in herausgehobener Position und wichtige Sportfunktionäre erweitert worden. Diese differenzierte Fortentwicklung der Überprüfungsmöglichkeit wird auf fünf Jahre befristet, um verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen. Unbefristet ist die Überprüfung in Zukunft für all diejenigen möglich, die sich mit der Aufarbeitung oder aber auch Wiedergutmachung der Herrschaftsmechanismen der ehemaligen DDR befassen. Aufgenommen wurden am Schluss der Beratungen diejenigen Beschäftigten öffentlicher Stellen, die mit der Bearbeitung von Anträgen nach den Rehabilitierungsgesetzen betraut sind, um auszuschließen, dass Geschädigte auf ihre früheren Peiniger treffen. Hierbei handelte es sich aber nicht um eine Erweiterung des Personenkreises, als vielmehr um eine Klarstellung des Gemeinten. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag haben die wichtigsten Hinweise der Expertenanhörung Berücksichtigung gefunden.
Für die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag wird noch einmal klargestellt, dass mit der Neuregelung des Stasiunterlagen-Gesetzes kein Schlussstrich unter die Aufarbeitung der SED-Diktatur und seiner Herrschaftsmechanismen gezogen wird. Dieser Vorwurf war und ist, auch bezogen auf den Gesetzentwurf und den ursprünglichen Entwurf für einen Änderungsantrag, absolut ungerechtfertigt. Das Gegenteil ist der Fall. Vielmehr werden mit der jetzigen Novellierung des Stasiunterlagen-Gesetzes neben der differenzierten Fortentwicklung der Überprüfungsmöglichkeiten die Zugangsmöglichkeiten zu den Unterlagen der Birthler-Behörde für Wissenschaft und Forschung sowie für die Medien unter Wahrung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen deutlich erweitert.
Mit diesem Kompromiss wird auf rechtstaatliche Weise und dem Rechtsfrieden dienend die historisch-wissenschaftliche und politisch-moralische Aufarbeitung des DDR-Unrechts erleichtert und fortgesetzt. Die breite parlamentarische Mehrheit im Deutschen Bundestag, die heute ihre Zustimmung zu dieser Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes angekündigt hat, ist daher ein wichtiges Signal für die Opfer der Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und ihre Verbände sowie für die unbestritten weiter notwendige wissenschaftliche, mediale und gesellschaftliche Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes und der Herrschaftsmechanismen einer Diktatur.
Die zweite und dritte Lesung der Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetz ist für morgen 16 Uhr im Plenum des Deutschen Bundestages vorgesehen.
Veröffentlicht am 29.11.2006






