Zu den heute vorgestellten Empfehlungen der DFG zur Stammzellforschung erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, Jörg Tauss:
10.11.2006 | Stammzellforschung ist und bleibt eine Gewissensfrage
Pressemitteilungen
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt grundsätzlich, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft nun konkrete Forderungen zur Änderung der Rechtslage beim forschenden Umgang mit embryonalen Stammzellen vorgelegt hat. Die Politik insgesamt hatte die Wissenschaft immer wieder aufgefordert, ihre Kritik am Stammzellgesetz oder Embryonenschutzgesetz zu konkretisieren. Sie war und ist in der Bringschuld darzulegen, wo etwa die Stichtagsregelung oder die Strafbarkeitsvorschrift eine ethisch vertretbare und unverzichtbare Forschung erschweren oder gar unmöglich machen. Erst wenn hier Klarheit herrscht, kann eine gehaltvolle, verantwortungsbewusste und auch zielführende gesamtgesellschaftliche und auch politische Debatte entstehen.
Die Empfehlungen der DFG lösen diese Forderung jedoch nur teilweise ein. Die Wissenschaft geht – wie auch erwartbar war – mit aus ihrer Sicht naheliegenden und legitimen Maximalpositionen in die Debatte. Gesprächsbereit ist die SPD sicherlich hinsichtlich der Strafbarkeitsvorschrift, war die Vorschrift doch seiner Zeit von der Union als Voraussetzung für eine Einigung im Stammzellgesetz verlangt worden. Die Erweiterung der Einfuhrzwecke sowie die ersatzlose Abschaffung der Stichtagsregelung sind in dieser Form aber beratungsbedürftig. Genau dies wollte die Wissenschaft und will die DFG mit ihren Empfehlungen ja auch anstoßen. Wie freuen uns auf eine interessante, verantwortungsbewusste und breite gesellschaftliche Debatte.
Die Entscheidung über das ob und wie einer Gesetzesänderung trifft am Ende aber der Deutsche Bundestag. Als ethische Grundsatzfrage bleibt hier jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter allein seinem Gewissen verantwortlich. Dies wird in Verbindung mit der hohen Diskussionskultur in Deutschland über ethische Fragen dazu beitragen, dass wir am Ende einen breiten gesamtgesellschaftlichen Konsens erreichen – und falls notwendig entsprechende Mehrheiten für Änderungen im Deutschen Bundestag.
Die Empfehlungen der DFG lösen diese Forderung jedoch nur teilweise ein. Die Wissenschaft geht – wie auch erwartbar war – mit aus ihrer Sicht naheliegenden und legitimen Maximalpositionen in die Debatte. Gesprächsbereit ist die SPD sicherlich hinsichtlich der Strafbarkeitsvorschrift, war die Vorschrift doch seiner Zeit von der Union als Voraussetzung für eine Einigung im Stammzellgesetz verlangt worden. Die Erweiterung der Einfuhrzwecke sowie die ersatzlose Abschaffung der Stichtagsregelung sind in dieser Form aber beratungsbedürftig. Genau dies wollte die Wissenschaft und will die DFG mit ihren Empfehlungen ja auch anstoßen. Wie freuen uns auf eine interessante, verantwortungsbewusste und breite gesellschaftliche Debatte.
Die Entscheidung über das ob und wie einer Gesetzesänderung trifft am Ende aber der Deutsche Bundestag. Als ethische Grundsatzfrage bleibt hier jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter allein seinem Gewissen verantwortlich. Dies wird in Verbindung mit der hohen Diskussionskultur in Deutschland über ethische Fragen dazu beitragen, dass wir am Ende einen breiten gesamtgesellschaftlichen Konsens erreichen – und falls notwendig entsprechende Mehrheiten für Änderungen im Deutschen Bundestag.
Veröffentlicht am 10.11.2006






