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09.11.2006 | Ethikrat-Gesetz: Parlamentarische Beteiligung erweitern

Pressemitteilungen

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs zur Einrichtung eines Deutschen Ethikrates erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, Jörg Tauss:

Ethikrat-Gesetz: Parlamentarische Beteiligung erweitern

Die hohe Diskussionskultur in Deutschland über ethisch Fragen ist gerade im internationalen Vergleich ein wertvolles Gut. Die bisherige Arbeit des Nationalen Ethikrates, die wegweisenden Beiträge aus den zwei Enquête Kommissionen zu Recht und Ethik in der modernen Medizin in den vergangenen Legislaturperioden und sicher auch die großen Debatten im Deutschen Bundestag etwa zur Patientenverfügung oder zur Stammzellforschung legen hiervon Zeugnis ab. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt daher den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Deutschen Ethikrates als einen Baustein zur Fortsetzung dieser guten und verantwortungsbewussten Diskurstradition ausdrücklich.

Die Fortsetzung der Arbeit des Nationalen Ethikrates ist notwendig, da herrscht Konsens. Mit seinen Stellungnahmen und nicht zuletzt dem persönlichen Einsatz seiner Mitglieder hat der bestehende Ethikrat wichtige Impulse für die gesellschaftliche Debatte zum verantwortungsbewussten Umgang mit ethischen Lebensfragen gegeben. Den Mitgliedern gebührt hierfür ausdrücklicher Dank. Wir begrüßen ebenso den Vorschlag des Gesetzentwurfs, den Deutschen Ethikrat – so soll das neue Gremium heißen – in Zukunft direkt am Parlament anzubinden und mindestens die Hälfte seiner Mitglieder vom Deutschen Bundestag bestimmen zu lassen. Diese Schritte in Richtung einer Parlamentarisierung entsprechen nicht nur dem internationalen Regelfall. Sie erweitern auch den Beratungsauftrag in Richtung Parlament, das in Zukunft den Ethikrat auch direkt beauftragen können wird.

Der Gesetzentwurf geht – wie alle anderen auch – in das geordnete parlamentarische Verfahren. Und hier gilt das Strucksche Gesetz, dass letztlich das Parlament entschiedet, in welcher Form ein Gesetzentwurf verabschiedet wird. Die SPD sieht hier durchaus einen Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der parlamentarischen Beteiligung. Dies könnte etwa in Form einer engen Verzahnung des Ethikrates mit einem parlamentarischen Beirat des Deutschen Bundestages geschehen. Eine Mitgliedschaft von Parlamentariern direkt im Ethikrat erscheint jedoch eher problematisch und wäre auch international ohne Beispiel. Für uns ist selbstverständlich, dass die Sitzungen des Ethikrates in der Regel öffentlich sein sollten. Dies alles sind technische Fragen, daher allen Aufgeregtheiten zum trotz: die Entscheidung über Strukturen und Gremien einer sach- und fachkundigen ethischen Beratung des Bundestages ist sicher eine wichtige Frage – aber selbst wohl keine ethische Grundsatzfrage.