Anlässlich der Diskussion zum Gesetzentwurf zur Novellierung des Stasiunterlagen-Gesetzes erklären der Berichterstatter der Arbeitsgruppe Kultur und Medien, Wolfgang Thierse, und der forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss:
09.11.2006 | Stasiunterlagen-Gesetz ist kein Schlussstrich für Aufarbeitung
Pressemitteilungen
Der in den Medien erhobene Vorwurf, der Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen komme einem Schlussstrich der historischen und politischen Aufarbeitung der Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheitsdienst gleich, ist schlichtweg falsch. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall.
Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt zwei zentrale Ziele: Zum einen soll nach dem Auslaufen der Frist für die Regelanfrage zum Ende dieses Jahres, wie sie der Gesetzgeber bei der Verabschiedung im Jahr 1991 vorgesehen hat, eine differenzierte, sachgerechte und verhältnismäßige Überprüfungsmöglichkeit für Personen in wichtigen gesellschaftlichen Funktionen und Bereichen geschaffen werden. Gegenüber der bisherigen Regelung bedeutet dies natürlich eine Einschränkung des Personenkreises. Aber dies ist nach 15 Jahren aus rechtsstaatlichen Erwägungen nicht nur hinnehmbar, sondern auch geboten. Mit dem Gesetzentwurf sollen daher Überprüfungsmöglichkeiten für diejenigen Personenkreise geschaffen werden, die eine besondere gesellschaftliche Verantwortung tragen und die ein besonderes Vertrauen verlangen. Voraussetzung für eine Überprüfung wird das Vorliegen eines tatsächlichen Verdachtes.
Zugleich werden mit diesem Gesetzentwurf die Zugangsrechte für Wissenschaft und Forschung deutlich verbessert. Dies betrifft insbesondere den vereinfachten Zugang zu personenbezogenen Unterlagen von Verstorbenen, ohne die zahlreiche Forschungsvorhaben – beispielsweise zum 17. Juni 1953 – schlichtweg nicht möglich sind. Darüber hinaus soll Wissenschaft und Forschung die Einsicht in die personenbezogenen Unterlagen ermöglicht werden, soweit nicht die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen einer solchen Einsicht entgegenstehen. Damit wird die bisherige Benachteiligung der Besserstellung von behördeninternen Wissenschaftlern gegenüber externen Forschern beendet. Ferner wird der Forschungszweck erweitert. Bisher erhielten Wissenschaftler nur dann Akteneinsicht, wenn sich die Untersuchungen mit der Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes befassten. Künftig wird der Forschungszweck erweitert auf die Aufarbeitung der Herrschaftsmechanismen der ehemaligen DDR. Mit diesen verbesserten Zugangsmöglichkeiten für Wissenschaft und Forschung wird ein wesentlicher und langfristiger Beitrag zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit – in Ost und West – geleistet.
Für die SPD-Bundestagsfraktion bekräftigen wir, dass aus rechtsstaatlicher Perspektive eine solche differenzierte und verhältnismäßige Fortentwicklung der Überprüfungsmöglichkeiten gegenüber einer bloßen Aufhebung der Frist – wie sie der Gesetzentwurf des Bundesrates auf Initiative des Landes Thüringens es vorsieht – eindeutig zu präferieren ist. Zu diesem Ergebnis kommt auch das Bundesministerium der Justiz in einer gutachterlichen Stellungnahme, auch wenn manche Abgeordnete der Unionsfraktion offensichtlich etwas anderes herauslesen wollen. Bereits bei den Ausschussberatungen im Bundesrat zur Gesetzesinitiative des Landes Thüringen hat sich die Bundesregierung für eine Regelung ausgesprochen, mit der nur noch bestimmte Personengruppen in Ämtern und Funktionen mit herausragender Bedeutung oder im Bereich der Aufarbeitung aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte überprüft werden können und sie hat in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass die Koalitionsfraktionen und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine derartige Gesetzesinitiative vorbereiten, die diesen Vorstellungen der Bundesregierung entspricht. Peinlich und unangemessen ist es dagegen, wenn einzelne Abgeordnete der Unionsfraktion versuchen, durch nichtexistierende "Gutachten" und Festlegungen wider besseres Wissen ihre eigene Position zu untermauern.
Es bleibt für uns dabei: Wir wollen auf rechtstaatliche Weise und dem Rechtsfrieden dienend die historisch-wissenschaftliche und politisch-moralische Aufarbeitung des DDR-Unrechts fortsetzen!
Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt zwei zentrale Ziele: Zum einen soll nach dem Auslaufen der Frist für die Regelanfrage zum Ende dieses Jahres, wie sie der Gesetzgeber bei der Verabschiedung im Jahr 1991 vorgesehen hat, eine differenzierte, sachgerechte und verhältnismäßige Überprüfungsmöglichkeit für Personen in wichtigen gesellschaftlichen Funktionen und Bereichen geschaffen werden. Gegenüber der bisherigen Regelung bedeutet dies natürlich eine Einschränkung des Personenkreises. Aber dies ist nach 15 Jahren aus rechtsstaatlichen Erwägungen nicht nur hinnehmbar, sondern auch geboten. Mit dem Gesetzentwurf sollen daher Überprüfungsmöglichkeiten für diejenigen Personenkreise geschaffen werden, die eine besondere gesellschaftliche Verantwortung tragen und die ein besonderes Vertrauen verlangen. Voraussetzung für eine Überprüfung wird das Vorliegen eines tatsächlichen Verdachtes.
Zugleich werden mit diesem Gesetzentwurf die Zugangsrechte für Wissenschaft und Forschung deutlich verbessert. Dies betrifft insbesondere den vereinfachten Zugang zu personenbezogenen Unterlagen von Verstorbenen, ohne die zahlreiche Forschungsvorhaben – beispielsweise zum 17. Juni 1953 – schlichtweg nicht möglich sind. Darüber hinaus soll Wissenschaft und Forschung die Einsicht in die personenbezogenen Unterlagen ermöglicht werden, soweit nicht die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen einer solchen Einsicht entgegenstehen. Damit wird die bisherige Benachteiligung der Besserstellung von behördeninternen Wissenschaftlern gegenüber externen Forschern beendet. Ferner wird der Forschungszweck erweitert. Bisher erhielten Wissenschaftler nur dann Akteneinsicht, wenn sich die Untersuchungen mit der Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes befassten. Künftig wird der Forschungszweck erweitert auf die Aufarbeitung der Herrschaftsmechanismen der ehemaligen DDR. Mit diesen verbesserten Zugangsmöglichkeiten für Wissenschaft und Forschung wird ein wesentlicher und langfristiger Beitrag zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit – in Ost und West – geleistet.
Für die SPD-Bundestagsfraktion bekräftigen wir, dass aus rechtsstaatlicher Perspektive eine solche differenzierte und verhältnismäßige Fortentwicklung der Überprüfungsmöglichkeiten gegenüber einer bloßen Aufhebung der Frist – wie sie der Gesetzentwurf des Bundesrates auf Initiative des Landes Thüringens es vorsieht – eindeutig zu präferieren ist. Zu diesem Ergebnis kommt auch das Bundesministerium der Justiz in einer gutachterlichen Stellungnahme, auch wenn manche Abgeordnete der Unionsfraktion offensichtlich etwas anderes herauslesen wollen. Bereits bei den Ausschussberatungen im Bundesrat zur Gesetzesinitiative des Landes Thüringen hat sich die Bundesregierung für eine Regelung ausgesprochen, mit der nur noch bestimmte Personengruppen in Ämtern und Funktionen mit herausragender Bedeutung oder im Bereich der Aufarbeitung aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte überprüft werden können und sie hat in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass die Koalitionsfraktionen und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine derartige Gesetzesinitiative vorbereiten, die diesen Vorstellungen der Bundesregierung entspricht. Peinlich und unangemessen ist es dagegen, wenn einzelne Abgeordnete der Unionsfraktion versuchen, durch nichtexistierende "Gutachten" und Festlegungen wider besseres Wissen ihre eigene Position zu untermauern.
Es bleibt für uns dabei: Wir wollen auf rechtstaatliche Weise und dem Rechtsfrieden dienend die historisch-wissenschaftliche und politisch-moralische Aufarbeitung des DDR-Unrechts fortsetzen!
Veröffentlicht am 09.11.2006






