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24.08.2006 | Keine Preisgabe des Rechtes auf unbeobachtete Kommunikation – keine neue Kryptodebatte!

Pressemitteilungen

Anlässlich der Forderungen der Innenminister von Bund und Ländern bezüglich einer stärkeren Kontrolle des Internet, nach einem Verbot der anonymen Nutzung und einem Verbot von Verschlüsselungsmöglichkeiten erklärt der medienpolitische Sprecher der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, Jörg Tauss, MdB:

Im Zuge der gegenwärtigen Diskussion um die Terrorbekämpfung in Deutschland fordern einige Landesinnenminister und der Bundesinnenminister eine schärfere Kontrolle des Internet sowie ein Verbot der anonymen bzw. pseudonymen Nutzung sowie ein Verbot von Verschlüsselungsverfahren. Gegen die vom Bundesinnenminister geforderte bessere Kontrolle des virtuellen Raumes durch mehr Personal und weitere Experten mit den notwendigen Sprachkenntnissen gibt es keine Einwände. Als überaus problematisch und absurd ist allerdings die Forderung aus den Ländern einzuschätzen, die bislang gesetzlich gebotenen Möglichkeiten der anonymen bzw. pseudonymen Nutzung des Internet sowie Verschlüsselungsverfahren zum Schutz der vertraulichen Kommunikation einzuschränken oder gar zu verbieten.

Angesichts der Tatsache, dass es sich bei Verschlüsselungsverfahren inzwischen um eine Standardanwendung handelt, ohne die es heute keine vertrauliche Geschäftskommunikation beispielsweise in der Bankwirtschaft gebe. Nicht zuletzt im elektronischen Rechtsverkehr sind diese Verschlüsselungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben, wenn Rechtsverbindlichkeit erreicht werden soll. Ein Verbot von Verschlüsselungsverfahren oder eine zentrale Schlüsselhinterlegungspflicht ist daher auch wirtschaftspolitisch kontraproduktiv – sie wird nicht einmal mehr von den Sicherheitsbehörden öffentlich gefordert –, und darüber hinaus auch verfassungsrechtlich problematisch. Denn sie schafft nicht mehr Sicherheit, sondern schwächt die technische Infrastruktur der vertraulichen Kommunikation gegenüber externen Angriffen auf Systeme und Inhalte. Sie gefährdet die vertrauliche Kommunikation in der Wirtschaft („Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“) ebenso wie die unbefangene Kommunikation in der zivilen Bürgergesellschaft und schwächt den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland. Eine solche Politik wäre - von wem auch immer sie ausgeht - ein Angriff auf die Bürger- und Wirtschaftsrechte.

Gleiches gilt übrigens für die Forderung nach einem Verbot der anonymen Nutzung des Internet – beispielsweise die Dienste des Anonymisierungsserver AN.ON. Das vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Projekt, welches vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) gemeinsam mit den Universitäten Dresden, Berlin und Regensburg und anderen Stellen betrieben wird, dient der Anonymität im Internet. Diese ist in einem globalen unsicheren Netz für den Datenschutz eine fundamentale Voraussetzung. Niemand hat hier - ohne solche vertrauenswürdige Dienste - eine Kontrolle darüber, wer einen überwacht. Gerade die Wirtschaft nutzt dieses Angebot, um sich vor Wirtschaftsspionage zu schützen. Die Forderung nach einem Verbot von Diensten wie AN.ON übersieht zudem, dass diese in Deutschland geförderten und angebotenen Dienstleistungen seit Jahren in engem Kontakt mit Strafverfolgungsbehörden auf Landes- und Bundesebene stehen und dass es bereits heute technische Möglichkeiten gibt, dass im Fall einer rechtlichen Anordnung nach der Strafprozessordnung kurzfristig für bestimmte verdächtige Adressen die Kommunikation mitgeloggt werden kann.

Für die SPD-Fraktion kann daher in aller Deutlichkeit festgestellt werden: Die Möglichkeiten der Nutzerinnen und Nutzer zum Selbstschutz durch kryptographische Verfahren oder die Nutzung des Internet-Anonymitätsdienstes AN.ON dürfen rechtlich nicht eingeschränkt werden. Eine Einschränkung der freien Verwendung solcher Verfahren ist auch nach einer Abwägung von Nutzen und Schaden nicht gerechtfertigt und wäre hinsichtlich des Verschlüsselungsverbotes zudem verfassungsrechtlich nicht haltbar: Jede Kryptoregulierung schränkt die vertrauliche Kommunikation der rechtstreuen Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger – und damit das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf unbeobachtete Kommunikation - erheblich ein, ohne die öffentliche Sicherheit aufgrund der einfachen Umgehungsmöglichkeiten und weltweiten Verfügbarkeit von Kryptosystemen spürbar zu erhöhen.