Anwalt äußert Verdacht politisch motivierter Ermittlungen gegen Tauss – Dienstaufsichtsbeschwerde angekündigt
12.08.2006 | Ermittlungen gegen Generalsekretär der Südwest – SPD eingestellt
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Ermittlungen gegen Generalsekretär der Südwest – SPD eingestellt
Karlsruhe/ Stuttgart – Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat jetzt ein wegen des Verdachts der „Steuerhinterziehung“ eingeleitetes Ermittlungsverfahren gegen den baden- württembergischen SPD- Generalsekretär Jörg Tauss nach monatelangen Ermittlungen kommentarlos eingestellt. Die Ermittlungen gegen den Bundestagsabgeordneten beruhten auf einer anonymen „Anzeige“ an das Finanzamt Durlach aus dem Jahr 2004, das von der Staatsanwaltschaft erst kurz vor den Landtagswahlen 2006 aufgegriffen worden war. Jörg Tauss wurde verdächtigt, Spenden, die er an gemeinnützige Organisationen geleistet hatte, nicht zuvor versteuert zu haben. Tauss hatte die Vorwürfe stets als unzutreffend zurückgewiesen. Sein Rechtsanwalt äußert nun seinerseits den Verdacht, dass die Ermittlungen auch politisch motiviert gewesen sein könnten und kündigt an, dass sein Mandant dagegen Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen wird.
Zu dem Vorgang Jörg Tauss erklärt Rechtsanwalt Jan Mönikes, Berliner Partner der Kanzlei Schalast und Partner:
Kurze Zeit vor der Landtagswahl im Frühjahr des Jahres und einige Tage vor dem SPD- Landesparteitag hat die Staatsanwaltschaft den Präsidenten des Deutschen Bundestages und den Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages darüber unterrichtet, dass sie gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung beabsichtige. Damit wurde der Vorgang auch öffentlich gemacht. Die BILD- Zeitung berichtete dann bundesweit erstmals ausführlich.
Bedenklich ist: Zuvor schlummerte der Fall monatelang in den Akten und war bei den Finanzbehörden sogar schon mangels Tatverdachts eingestellt worden. Mehr Aufmerksamkeit hätte die Sache auch nicht verdient, da der anonyme Anzeiger auch gar keinen konkreten Verdacht äußerte, sondern lediglich einen Zeitungsartikel einreichte und dazu sinngemäß auf einen „Fresszettel“ schrieb: „Hat Tauss das auch versteuert? – Man kann ja mal gegen ihn ermitteln“.
Da gegen Personen des öffentlichen Lebens häufig anonyme Anzeigen jeglicher Art eingehen, hat sich in Deutschland eigentlich ein Grundsatz eingestellt, auf diese nur dann überhaupt zu reagieren, wenn sie „besonders qualifiziert“ sind, also beispielsweise Insiderinformationen enthalten, die einen erheblichen Tatverdacht vermitteln können. Davon konnte vorliegend keine Rede sein. Dennoch haben Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft Karlsruhe die 2004 bereits eingestellten (!) Ermittlungen pünktlich nach der Ernennung meines Mandanten zum Generalsekretär und vor der Landtagswahl in Baden – Württemberg wieder aufgenommen – ohne dass neue Verdachtsmomente hinzugetreten wären.
Zudem hätten die Finanzbehörden gerade in so einem Fall meinem Mandanten die Möglichkeit geben müssen, sich zu solchen falschen Verdächtigungen zu äußern, bevor die Sache an die Staatsanwaltschaft übergeben wird. Es gab dem gegenüber keinerlei Rückfragen zu den Steuererklärungen. Doch auch als Jörg Tauss umgehend nach Bekanntgabe der Ermittlungen per eidesstattlicher Versicherung und Offenlegung aller Spenden dem Verdacht entgegengetreten ist, wurde weiter ermittelt.
Monatelange ausführliche Recherchen und Ermittlungen sowie umfassende Anfragen der Staatsanwaltschaft bei Universitäten, Firmen, Verbänden und Stiftungen über zum Teil Jahre zurückliegende Vortragstätigkeiten von Tauss brachten „ans Licht“, dass der SPD- Mann fällige Steuern vollständig und korrekt bezahlt hat.
Auch Spenden an die von Tauss ehrenamtlich geleitete gemeinnützige Tschernobylhilfe der Bruchsaler West- Ost- Gesellschaft ergaben keinerlei Hinweise auf Unregelmäßigkeiten. An keiner Stelle ergaben sich zudem irgendwelche Verdachtspunkte für einen Verstoß gegen die Abgabenordnung. Dennoch wurden die Ermittlungen erst nach fast einem Jahr endlich eingestellt.
Während die Staatsanwaltschaft monatelang ausufernd gegen meinen Mandanten ermittelte, blieb seine Anzeige wegen falscher Verdächtigung gegen den anonymen Anzeiger liegen. Sie soll nun „mangels Tatverdachts“ endgültig eingestellt werden. Rechtspolitisch bedenklich: Scheinbar darf man in Baden- Württemberg Oppositionspolitiker falsch bezichtigen und muss noch nicht einmal mit Ermittlungen rechnen.
Ganz ist die Angelegenheit damit aber noch nicht erledigt: Aufgrund der insgesamt dubiosen Ermittlungspraxis und der zeitlichen Abläufe wird Tauss gegen beteiligte Finanzbeamte und Staatsanwälte jetzt im Gegenzug Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen und Ermittlungen gegen den anonymen Anzeigeerstatter erzwingen.






