Anlässlich der 2./3.-Lesung des Gesetzes zur Föderalismusreform im Deutschen Bundestag erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, Jörg Tauss, MdB:
30.06.2006 | Föderalismusreform beschlossen
Pressemitteilungen
Der Deutsche Bundestag hat heute mit 2/3-Drittel-Mehrheit die größte Verfassungsänderung in der Geschichte des Grundgesetzes beschlossen. Diese Föderalismusreform folgt wie fast jede andere demokratische gesetzgebende Entscheidung einem Kompromiss, der allen Beteiligten auch Zugeständnisse abverlangt. Dies gilt im Bereich von Bildung und Forschung in besonderer Weise. Erst die deutlichen Verbesserungen in der letzten Beratungsphase haben die Zustimmung ermöglicht. Nun gilt es, die neuen Kooperationsmöglichkeiten in Wissenschaft, Forschung, Hochschule und Lehre zügig auszuloten und in die Beratungen der laufenden bildungs- und forschungspolitischen Initiativen einzubeziehen. Diese Öffnung muss schnell zum Wohle der jungen Menschen in Deutschland und zur nachhaltigen Verbesserung der Innovationsfähigkeit Deutschlands genutzt werden.
Die Aufhebung des Kooperationsverbotes im Bereich Wissenschaft und Hochschule gibt Bund und Ländern die Möglichkeit, nun gemeinsam die aktuellen hochschulpolitischen Herausforderungen anzugehen. Dazu kann – und muss – der Hochschulpakt 2020 neu ausgerichtet werden: nämlich auf die Bewältigung der erfreulicher Weise anhaltend wachsende Zahl an Studierenden, auf die weitere Verbesserung der Qualität in Lehre und Ausbildung, auf die Intensivierung der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie nicht zuletzt auf die zunehmende Internationalisierung auch des Hochschulraums. Die neue Verfassung ändert die Rahmenbedingungen in diesen Fragen und verbessert in Teilen die Handlungsmöglichkeiten des Bundes. Dieser kann und muss nun stärker als bisher zur klaren und gesicherten Bewältigung der Herausforderungen einbezogen werden. Im Umkehrschluss heißt dies aber auch, dass die Vollkostenfinanzierung nicht der alleinige Beitrag des Bundes bleiben kann.
Alles andere würde hinter den Erwartungen der Menschen im Land zurückbleiben. Womit sonst könnten wir rechtfertigen, dass der wichtige Schulbereich fast völlig der Zusammenarbeit von Bund und Ländern entzogen ist? Es ist schmerzlich, dass es aller Voraussicht nach in Zukunft keine Programme mehr geben wird wie etwa das äußerst erfolgreiche und in seiner gesellschaftlichen Gesamtwirkung kaum zu überschätzende Ganztagsschulprogramm. Wie anders könnten wir rechtfertigen, dass die Gesamtmittel für den Hochschulbau mittelfristig alles andere als gesichert sind? Die Länder sind hier nochmals aufgefordert, ihre frühere Gegenfinanzierung für diesen Zweck weiter zur Verfügung zustellen und das Gesamtvolumen der ehemaligen Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau zu sichern. Hierbei muss vor allem auch für die Universitätskliniken in Deutschland ein klare Lösung gefunden werden.
Das neue Grundgesetz gibt dem Bund nun die Möglichkeit, die Vollkostenorientierung in der Forschungsförderung einzuführen und zugleich von zweckfremden Gestaltungskompetenten frei zu halten. Sie muss als ein reines Förderinstrument für Forschung und Innovation gestaltet werden und muss auch wirklich im Forschungssystem ankommen (und dort bleiben). Ein vieldiskutierter „By-Pass“ allein zur indirekten Entlastung der Länder droht das Instrument aber insgesamt zu überfordern und zu verwässern. Allein deshalb muss der Hochschulpakt 2020 mindestens eine zweite Säule enthalten, der unter Beteiligung des Bundes etwa für den Aufbau von Studienkapazitäten ein effektives Anreizsystem oder für die Sicherung der Qualität in der Lehre sowie für die Modernisierung des Personalstrukturen klare und verbindliche Vereinbarungen enthält.
Das neue Grundgesetz ermöglicht auch im Hinblick auf das 6-Mrd.-Programm für Forschung und Entwicklung der Bundesregierung eine weitere Schärfung und Verzahnung der Initiativen und Maßnahmen. Dies gilt insbesondere für Initiativen zur Steigerung unser Investitionen in die Ausbildung und Qualifizierung unserer Fachkräfte von morgen. Wie wertvoll die Federführung des BMBF sein kann, zeigt sich übrigens nicht zuletzt an der Notwendigkeit einer ressortübergreifenden Analyse, wie sie mit der High-Tech-Strategie derzeit erarbeitet wird. Dabei gilt es erstens, den potenziellen „Mehrwert“ des richtigen und begrüßenswerten konzeptionellen Ansatzes des BMBF hinsichtlich Effizienzgewinne und Kooperationsanreize auch tatsächlich zu realisieren. Zweitens müssen wir die zielgenaue und effiziente Verwendung der enormen Programmmittel beleg- und nachweisbar sicherstellen. Und Drittens müssen wir das Programm noch stärker darauf ausrichten, durch angemessene Anreizsysteme zusätzliche private FuE-Mittel vor allem aus der Wirtschaft zu mobilisieren. Ohne deren Beitrag wird Deutschland das Ziel, 3% des BIP für Forschung und Entwicklung aufzuwenden, bis 2010 nicht erreichen können.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat nicht nur wesentlich zum Erfolg der Föderalismusreform beigetragen. Sie hat darüber hinaus vor allem auf der Zielgraden dafür gesorgt, dass Deutschland eine bessere Föderalismusreform bekommt – nämlich eine (fast) ohne ausgesprochene Verbote zur Zusammenarbeit. Dies ist ein Teilerfolg für alle, die weiterhin von der Kraft des kooperativen Föderalismus überzeugt sind und Vertrauen eher in die Vernunft des politischen Prozesses setzen als in oft krude übertragene verkürzte Wettbewerbskalküle. Am – zugegebenermaßen oft verzögerten – Ende politischer Einigungsprozesse standen bisher stets tragfähige Vereinbarungen von Bund und Ländern. Diese kooperative Tradition werden wir fortsetzen und intensivieren müssen, wenn wir ein modernes, wettbewerbsfähiges und ein der Wissensgesellschaft adäquates Bildungs- Forschungssystem sichern und weiter fortentwickeln wollen.
Die Aufhebung des Kooperationsverbotes im Bereich Wissenschaft und Hochschule gibt Bund und Ländern die Möglichkeit, nun gemeinsam die aktuellen hochschulpolitischen Herausforderungen anzugehen. Dazu kann – und muss – der Hochschulpakt 2020 neu ausgerichtet werden: nämlich auf die Bewältigung der erfreulicher Weise anhaltend wachsende Zahl an Studierenden, auf die weitere Verbesserung der Qualität in Lehre und Ausbildung, auf die Intensivierung der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie nicht zuletzt auf die zunehmende Internationalisierung auch des Hochschulraums. Die neue Verfassung ändert die Rahmenbedingungen in diesen Fragen und verbessert in Teilen die Handlungsmöglichkeiten des Bundes. Dieser kann und muss nun stärker als bisher zur klaren und gesicherten Bewältigung der Herausforderungen einbezogen werden. Im Umkehrschluss heißt dies aber auch, dass die Vollkostenfinanzierung nicht der alleinige Beitrag des Bundes bleiben kann.
Alles andere würde hinter den Erwartungen der Menschen im Land zurückbleiben. Womit sonst könnten wir rechtfertigen, dass der wichtige Schulbereich fast völlig der Zusammenarbeit von Bund und Ländern entzogen ist? Es ist schmerzlich, dass es aller Voraussicht nach in Zukunft keine Programme mehr geben wird wie etwa das äußerst erfolgreiche und in seiner gesellschaftlichen Gesamtwirkung kaum zu überschätzende Ganztagsschulprogramm. Wie anders könnten wir rechtfertigen, dass die Gesamtmittel für den Hochschulbau mittelfristig alles andere als gesichert sind? Die Länder sind hier nochmals aufgefordert, ihre frühere Gegenfinanzierung für diesen Zweck weiter zur Verfügung zustellen und das Gesamtvolumen der ehemaligen Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau zu sichern. Hierbei muss vor allem auch für die Universitätskliniken in Deutschland ein klare Lösung gefunden werden.
Das neue Grundgesetz gibt dem Bund nun die Möglichkeit, die Vollkostenorientierung in der Forschungsförderung einzuführen und zugleich von zweckfremden Gestaltungskompetenten frei zu halten. Sie muss als ein reines Förderinstrument für Forschung und Innovation gestaltet werden und muss auch wirklich im Forschungssystem ankommen (und dort bleiben). Ein vieldiskutierter „By-Pass“ allein zur indirekten Entlastung der Länder droht das Instrument aber insgesamt zu überfordern und zu verwässern. Allein deshalb muss der Hochschulpakt 2020 mindestens eine zweite Säule enthalten, der unter Beteiligung des Bundes etwa für den Aufbau von Studienkapazitäten ein effektives Anreizsystem oder für die Sicherung der Qualität in der Lehre sowie für die Modernisierung des Personalstrukturen klare und verbindliche Vereinbarungen enthält.
Das neue Grundgesetz ermöglicht auch im Hinblick auf das 6-Mrd.-Programm für Forschung und Entwicklung der Bundesregierung eine weitere Schärfung und Verzahnung der Initiativen und Maßnahmen. Dies gilt insbesondere für Initiativen zur Steigerung unser Investitionen in die Ausbildung und Qualifizierung unserer Fachkräfte von morgen. Wie wertvoll die Federführung des BMBF sein kann, zeigt sich übrigens nicht zuletzt an der Notwendigkeit einer ressortübergreifenden Analyse, wie sie mit der High-Tech-Strategie derzeit erarbeitet wird. Dabei gilt es erstens, den potenziellen „Mehrwert“ des richtigen und begrüßenswerten konzeptionellen Ansatzes des BMBF hinsichtlich Effizienzgewinne und Kooperationsanreize auch tatsächlich zu realisieren. Zweitens müssen wir die zielgenaue und effiziente Verwendung der enormen Programmmittel beleg- und nachweisbar sicherstellen. Und Drittens müssen wir das Programm noch stärker darauf ausrichten, durch angemessene Anreizsysteme zusätzliche private FuE-Mittel vor allem aus der Wirtschaft zu mobilisieren. Ohne deren Beitrag wird Deutschland das Ziel, 3% des BIP für Forschung und Entwicklung aufzuwenden, bis 2010 nicht erreichen können.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat nicht nur wesentlich zum Erfolg der Föderalismusreform beigetragen. Sie hat darüber hinaus vor allem auf der Zielgraden dafür gesorgt, dass Deutschland eine bessere Föderalismusreform bekommt – nämlich eine (fast) ohne ausgesprochene Verbote zur Zusammenarbeit. Dies ist ein Teilerfolg für alle, die weiterhin von der Kraft des kooperativen Föderalismus überzeugt sind und Vertrauen eher in die Vernunft des politischen Prozesses setzen als in oft krude übertragene verkürzte Wettbewerbskalküle. Am – zugegebenermaßen oft verzögerten – Ende politischer Einigungsprozesse standen bisher stets tragfähige Vereinbarungen von Bund und Ländern. Diese kooperative Tradition werden wir fortsetzen und intensivieren müssen, wenn wir ein modernes, wettbewerbsfähiges und ein der Wissensgesellschaft adäquates Bildungs- Forschungssystem sichern und weiter fortentwickeln wollen.
Veröffentlicht am 30.06.2006






