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28.06.2006 | Kooperationsverbot in der Wissenschaft ist vom Tisch – Erfolg für die SPD-Bundestagsfraktion

Pressemitteilungen

Anlässlich der abschließenden Beratungen zur Föderalismusreform im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, Jörg Tauss, MdB:

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat heute den Gesetzentwurf zur Föderalismusreform mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen. Mit dem nun erzielten Kompromiss und der Neufassung des Artikel 91 b ist das Kooperationsverbot gefallen. Dies ist ein großer und wichtiger Erfolg der SPD-Bundestagsfraktion, hat sie doch ihre Zustimmung zu diesem Gesetzespaket nicht zuletzt davon abhängig gemacht, ob es auch in Zukunft möglich sein wird, dass Bund und Länder bei den zentralen Zukunftsfragen Bildung und Forschung zusammenwirken können. Mit dem erreichten Kompromiss zwischen Bund und Ländern und dem Wegfall des Kooperationsverbotes ist es nun aus bildungs- und forschungspolitischer Sicht möglich, der Reform der bundesstaatlichen Ordnung zuzustimmen.

Mit diesem Kompromiss kann der Bund künftig Hochschul-Sonderprogramme mit den Ländern vereinbaren und auch den Hochschulpakt verwirklichen. Begrüßenswert ist vor allem auch die Tatsache, dass der Bund künftig auch direkt die Lehre an den Hochschulen unterstützen kann – dies wird einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Herausforderungen des enormen Anstiegs der Studierenden in den kommenden Jahren gewachsen zu sein.

Beinahe zeitgleich zu den abschließenden Beratungen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages findet auch eine Aktuelle Stunde im baden-württembergischen Landtag statt. Nicht zuletzt aus Baden-Württemberg wurde in den Beratungen der vergangenen Wochen und Tage immer wieder die Forderung erhoben, dass sich an den Entwürfen zur Föderalismusreform nichts mehr ändern dürfe und dass gerade das bis dahin bestehende Kooperationsverbot in Art. 91 b für die Bereiche Bildung und Forschung ein Kernbestand der Föderalismusreform sei. Hoffentlich erkennt man nun auch im baden-württembergischen Landtag die Notwendigkeit und die Chance, dass Bund und Länder auch in Zukunft – und zwar mit Zustimmung der Länder – bei Vorhaben der Wissenschaft und Forschung zusammenwirken können und müssen. Dies wird in den nächsten Jahren von zentraler Bedeutung sein, um den aktuellen Defiziten sowie den strukturellen Herausforderungen im Bildungsbereich begegnen zu können und gewachsen zu sein. Bedauerlich bleibt die Tatsache, dass die Länder im Schulbereich nicht über ihren Schatten springen konnten und für diesen Bereich an dem Kooperationsverbot festhalten. Die alleinige Zuständigkeit der Länder für die Bildungspolitik im Schulbereich ist der schmerzliche Kompromiss dieser Reform. Aber auch hier werden die Bildungspolitiker des Bundes über die Bildungsforschung und Bildungsberichterstattung versuchen, mit diesen neuen Instrumenten Einfluss zu nehmen, um auch hier im Rahmen eines kooperativen Föderalismus ein modernes und der Wissensgesellschaft adäquates Bildungssystem zu verwirklichen.