Zur aktuellen Diskussion zu Kompromissen zur Föderalismusreform im Bereich Bildung und Forschung erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, Jörg Tauss, MdB:
22.06.2006 | Kooperationsverbot soll bestehen bleiben - Unbewegliche Länder gefährden Föderalismusreform
Pressemitteilungen
Trotz gegenläufiger Signale haben die Länder die gebaute Brücke zu einer zustimmungsfähigen Föderalismusreform noch nicht beschritten. Die klar formulierten und von fast allen Sachverständigen der gemeinsamen Anhörung von Bundestag und Bundesrat unterstützten Minimalforderungen im Bildungs- und Forschungsbereich sind nicht aufgegriffen worden. Der öffentlich wiederholt bekundete Wille der Ministerpräsidenten zum Kompromiss bleibt ein Lippenbekenntnis, wenn er – wie bisher – nicht mir ernsthaften Änderungsangeboten verbunden wird. Der vorliegende Entwurf ist für mich daher nicht zustimmungsfähig.
Ich fordere die Ministerpräsidenten auf, den Knoten in Richtung einer sauberen, eindeutigen und systematisch vertretbaren Lösung zu durchschlagen – zu Gunsten eines modernen und wettbewerbsfähigen kooperativen hochschul- und Forschungssystems in Deutschland. Sie sollen die Beweglichkeit zeigen, die Sie in ihren öffentlichen Statements den Menschen in unserem Land in Aussicht gestellt haben. Es wäre schade, wenn die Föderalismusreform an der Unbeweglichkeit einiger Ministerpräsidenten scheitern würde. Noch bin ich aber optimistisch, dass die Länder die zahlreichen, auch von den Sachverständigen gebauten Brücken auch beschreiten werden. Faktisch kommen die Länder dem Bund bei Bildung und Forschung an keinem einzigen Punkt entgegen. Das Kooperationsverbot in Art. 91b bleibt völlig unangetastet. Selbst das einzige Angebot, das heiß umkämpfte Finanzhilfeverbot in Art. 104b zu streichen, ist Makulatur. Denn zugleich soll dessen Inhalt sinngemäß an anderer Stelle eingefügt werden.
Dies als Fortschritt zu bezeichnen käme einer Selbsttäuschung gleich. Und epische Ergänzungen in der Begründung, wie Sie nun in der Debatte sind, sind als Kompromiss in einer Verfassungsdebatte völlig unangemessen, so richtig sie auch sein mögen. Das würde dann etwa bedeuten, dass der Bund beim Hochschulpakt bis 2009 über 940 Mio. Euro allein auf Grundlage von zwei Sätzen in einer Gesetzesbegründung verausgaben soll, die vom Verfassungstext nicht gedeckt sind. Kann das gewollt sein?
In den letzten Tagen gab es wiederholt Meldungen über Zugeständnisse der Unionsländer im Bereich Bildung und Forschung. Auch die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag signalisierte zuletzt deutliches Entgegenkommen. Ebenso äußerte sich Bundesministerin Schavan heute im Tagesspiegel, dass der Bund in Zukunft Programme für Lehre an Hochschulen auflegen können soll, vorübergehend sogar auch in Lehrstühlen investieren soll. Die jüngsten öffentlichen Äußerungen verschiedener Unions-Ministerpräsidenten über ein Entgegenkommen sind das eine, die bisher kaum spürbaren tatsächlichen Bewegungen offenbar aber die Realität.
Ich fordere die Ministerpräsidenten auf, den Knoten in Richtung einer sauberen, eindeutigen und systematisch vertretbaren Lösung zu durchschlagen – zu Gunsten eines modernen und wettbewerbsfähigen kooperativen hochschul- und Forschungssystems in Deutschland. Sie sollen die Beweglichkeit zeigen, die Sie in ihren öffentlichen Statements den Menschen in unserem Land in Aussicht gestellt haben. Es wäre schade, wenn die Föderalismusreform an der Unbeweglichkeit einiger Ministerpräsidenten scheitern würde. Noch bin ich aber optimistisch, dass die Länder die zahlreichen, auch von den Sachverständigen gebauten Brücken auch beschreiten werden. Faktisch kommen die Länder dem Bund bei Bildung und Forschung an keinem einzigen Punkt entgegen. Das Kooperationsverbot in Art. 91b bleibt völlig unangetastet. Selbst das einzige Angebot, das heiß umkämpfte Finanzhilfeverbot in Art. 104b zu streichen, ist Makulatur. Denn zugleich soll dessen Inhalt sinngemäß an anderer Stelle eingefügt werden.
Dies als Fortschritt zu bezeichnen käme einer Selbsttäuschung gleich. Und epische Ergänzungen in der Begründung, wie Sie nun in der Debatte sind, sind als Kompromiss in einer Verfassungsdebatte völlig unangemessen, so richtig sie auch sein mögen. Das würde dann etwa bedeuten, dass der Bund beim Hochschulpakt bis 2009 über 940 Mio. Euro allein auf Grundlage von zwei Sätzen in einer Gesetzesbegründung verausgaben soll, die vom Verfassungstext nicht gedeckt sind. Kann das gewollt sein?
In den letzten Tagen gab es wiederholt Meldungen über Zugeständnisse der Unionsländer im Bereich Bildung und Forschung. Auch die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag signalisierte zuletzt deutliches Entgegenkommen. Ebenso äußerte sich Bundesministerin Schavan heute im Tagesspiegel, dass der Bund in Zukunft Programme für Lehre an Hochschulen auflegen können soll, vorübergehend sogar auch in Lehrstühlen investieren soll. Die jüngsten öffentlichen Äußerungen verschiedener Unions-Ministerpräsidenten über ein Entgegenkommen sind das eine, die bisher kaum spürbaren tatsächlichen Bewegungen offenbar aber die Realität.
Veröffentlicht am 22.06.2006






