Zum Auftakt der Anhörungen zur Föderalismusreform erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, Jörg Tauss, MdB:
15.05.2006 | Experten bestätigen Kritik an Föderalismusreform – Kooperationsverbot in Frage gestellt
Pressemitteilungen
Die Föderalismusreform ist in zahlreichen Einzelregelungen noch klärungsbedürftig. Das hat der heutige Auftakt zur größten Bundestags-Anhörung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland deutlich gezeigt. Insbesondere die auch den Bereich Bildung und Forschung betreffenden Regelungen sind bereits zum Auftakt scharf kritisiert worden, wie beispielsweise das Kooperationsverbot oder die mögliche Abweichungsgesetzgebung der Länder. Es war der Föderalismusreform somit sicher nicht zuträglich, Ende letzten Jahres unter den sachlichen und zeitlichen Druck von Koalitionsverhandlungen geraten zu sein. Der daraus resultierende Vorschlag zur Föderalismusreform lässt daher noch zahlreiche Fragen offen.
Die Problematik der bisher vorgesehenen Neuregelungen im Bereich Bildung und Forschung wurde bereits im allgemeinen Teil des Anhörungsmarathons im Deutschen Bundestag deutlich. Dabei wurde das Verbot von Finanzhilfen des Bundes für Gegenstände, die in der alleinigen Kompetenz der Länder liegen (das so genannte Kooperationsverbot), ebenso scharf kritisiert, wie die vorgesehene Möglichkeit der Länder, von Bundesgesetzen abweichen zu können. Im Bildungsbereich betrifft das die Gesetzgebung zur Zulassung und zu den Abschlüssen im Hochschulbereich. Vertieft werden diese und weitere bildungs- und forschungspolitischen Aspekte der Föderalismusreform – wie vor allem die strittige Neuregelung des Hochschulbaus – im vierten Teil der Anhörung am 29. Mai 2006. Änderungen werden notwendig sein.
Die Problematik der bisher vorgesehenen Neuregelungen im Bereich Bildung und Forschung wurde bereits im allgemeinen Teil des Anhörungsmarathons im Deutschen Bundestag deutlich. Dabei wurde das Verbot von Finanzhilfen des Bundes für Gegenstände, die in der alleinigen Kompetenz der Länder liegen (das so genannte Kooperationsverbot), ebenso scharf kritisiert, wie die vorgesehene Möglichkeit der Länder, von Bundesgesetzen abweichen zu können. Im Bildungsbereich betrifft das die Gesetzgebung zur Zulassung und zu den Abschlüssen im Hochschulbereich. Vertieft werden diese und weitere bildungs- und forschungspolitischen Aspekte der Föderalismusreform – wie vor allem die strittige Neuregelung des Hochschulbaus – im vierten Teil der Anhörung am 29. Mai 2006. Änderungen werden notwendig sein.
Veröffentlicht am 15.05.2006






